Kündigung bei Unitymedia - Nach hinten verschoben?

  • Ersteller Ersteller Mazsa
  • Erstellt am Erstellt am
M

Mazsa

Gast
Guten Tag, ich habe vor einiger Zeit bei Unitymedia gekündigt zum 04.03.18, also heute. Auch eine Kündigungsbestätigung habe ich erhalten.

In den Rechnungen stehen neuerdings die Kündigungsfristen etc... alles korrekt zum 04.03.18.

Jetzt ist mir jedoch aufgefallen, das in der Januar und Februar Rechnung der Zeitraum um ein Jahr nach hinten verschoben wurde, sprich den 04.03.2019! In der Dezember Rechnung und die davor stimmte alles.

Heute ist niemand von Unitymedia zu erreichen, man rufe außerhalb der Geschäftszeiten an.

Wurde ich hier über den Tisch gezogen?
 
du hast doch die bestätigung, also bist auf der sicheren seite
 
Dann musst Du halt bis Morgen warten. Was soll man Dir hier dazu sagen?
 
Da du die Bestätigung hast, sollte alles passen. Ist vermutlich einfach ein Fehler im System beim Generieren vom Schreiben.
Ruf morgen an.
 
deine Bestätigung zählt. auf der rechnung wird das eben um 12 Monate später angezeigt, für den nächsten fristgerechten Kündigungstermin. da du aber ja schon gekündigt hast, fristgerecht, ist das für dich unwichtig. ist ne reine Information und das sowas eh maschinell erstellt wird, weis das die Maschine nicht.^^
 
Grundsätzlich und immer und ewig: Die sicherste Mehode etwas zu beanstanden ist schriftlich per Einschreiben und NICHT per Hotline. Was an der Hotline besprochen wurde, ist nie! beweisbar vom Kunden.

Und: Wurde Abbuchungsermächtigung von Dir widerrufen ! Ggf. abgebuchte Beträge sofort bei / von der Bank zurückbuchen lassen.

Und: Steht in den Rechnungen bzw. der Bestätigung die Kündigungsfristen zum 04.03.18 ODER Vetragsbeendigung zum 04.03.2018? Das ist zweierlei. Und hattest Du die Kündigungsfrist, ich glaube 3 Monate vor Vertragsablauf, eingehalten. Meint, Vertrag läuft am 04.03.2018 ab. Dann hättest du kündigen müssen vor dem 04.12.2017 (3 Monate vorher):
 
Uechel schrieb:
Und: Steht in den Rechnungen bzw. der Bestätigung die Kündigungsfristen zum 04.03.18 ODER Vetragsbeendigung zum 04.03.2018? Das ist zweierlei. Und hattest Du die Kündigungsfrist, ich glaube 3 Monate vor Vertragsablauf, eingehalten. Meint, Vertrag läuft am 04.03.2018 ab. Dann hättest du kündigen müssen vor dem 04.12.2017 (3 Monate vorher):

Vertragende ist der 04.03.18, die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate, also spätestens der 04.01.18. Ich selbst habe irgendwann zwischen dem 02.11.16 und dem 20.01.17 gekündigt. Kündigungsbestätigung ist vom 20.01.17.
 
Passt doch alles, das Datum auf der Rechnung ist Standardmäßig einfach der Tag nach welchem sich der Vertrag wieder um 1 Jahr verlängert.
Das sind ja Serienbriefe und da werden keine bestätigten Kündigungen berücksichtigt.
Dein Vertrag wird heute enden wie geplant und bestätigt.
 
Das sind ja Serienbriefe und da werden keine bestätigten Kündigungen berücksichtigt.

Richtig, hatte das erst vor ein paar Tagen mit der Hotline besprochen.
Soll in naher Zukunft geändert werden, das System gibt das aber momentan nicht anders her.
 
Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung. Es ist weder notwendig, dass Unitymedia die Kündigung akzeptiert, noch bestätigt.
Solange du also fristgerecht gekündigt hast, ist die Kündigung wirksam. Die Kündigungsbestätigung von Unitymedia zum korrekten Datum ist gar nicht nötig und nur eine nette Geste, ist im Zweifelsfall allerdings ein sehr guter Beweis, dass die Kündigung erhalten wurde.

Insofern: Nein, du wurdest nicht über den Tisch gezogen. Bei einer Kündigung kann man dich gar nicht über den Tisch ziehen.
 
Dann ist ja alles in bester Ordnung.

OffTopic: Wird das Internet und alle anderen Optionen punkt Mitternacht nicht mehr funktionieren? :evillol:
 
Nicht zwangsläufig. Bei DSL ist es so, dass es ab dem täglichen Disconnect dann nicht mehr funktioniert. Mittlerweile gibt es diesen aber nicht mehr bei der Telekom und wie es bei Kabel ist weiß ich gar nicht.

Du solltest aber das Internet ab 0 Uhr dann nicht mehr benutzen. In einem möglichen Rechtsstreit ist es immer sehr schlecht, wenn man eine Kündigung durchsetzen will, die Leistung aber weiterhin genutzt hat.
 
Zurück
Oben