Kündigung des Handyvertrags nach Umzug durch Anbieter

Robigo991

Ensign
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Hallo Cb-Community,

jemand aus meiner Verwandschaft hatte einen Handyvertrag mit Gerät bei der Vodafonetochter Otelo abgeschlossen.

Nun wurden von Otelo zwei Lastschriften (monatliche Abrechnung in Höhe von 29,99€) von ihrem Konto abgebucht, diese wurden allerding aufgrund nicht ausreichender Kontodechkung wieder zurückgebucht + Mahngebühren.

Dies ist ihr auf den Kontoauszügen nicht aufgefallen und da sie umgezogen ist & die neue Adresse bei Otelo nicht angegeben hat, wurden die Mahnungen nicht zugestellt.

Sie hat heute nur die fristlose Kündigung (durch die neuen Bewohner ihrer alten Adresse, diese haben den Brief entgegen genommen) ihres Mobilfunkvertrages erhalten und beim Anruf eines Service-Mitarbeiters von Otelo wurde ihr gesagt, dass die Kündigung nicht mehr rückwirkend gemacht werden kann und dass sie einen Schadensersatz für den Vertrag und das Gerät zu leisten hat.

Daraufhin wendete sie sich per Mail an Otelo:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wurde mir ein Brief Ihrerseits zugestellt, indem Sie mir den Otelo Vertrag fristlos kündigten.
Bis zum 07.12.2015 soll ich Ihnen den noch offenen Betrag von 70,08€ überweisen.

Daraufhin habe ich sofort einen Ihrer Mitarbeiter kontaktiert um mit ihm aufzuklären, wie es dazu kommen konnte.
Dazu möchte ich nun auch Stellung bei Ihnen nehmen und die Situation aufklären.

Ich bin vor circa zwei Monaten umgezogen und habe im ganzen Stress vollkommen vergessen mich umzumelden, beziehungsweise Ihnen meine neue Adresse mitzuteilen.

Auch bei der Überprüfung der Kontostände ist es mir nicht aufgefallen, dass der Betrag nicht abgebucht wurde.

Dadurch, dass in meiner alten Wohnung bereits neue Nachmieter wohnen, die auch ihre Namen am Briefkasten vermerkt haben, konnten mir also auch die Mahnungen nicht zugestellt werden.
Die Kündigung jedoch wurde in den Briefkasten der alten Wohnung gesteckt, die Mahnungen kamen nie an.

Ich werde Ihnen den noch offenen Betrag von 70,08€ umgehend überweisen.

Ich habe jedoch eine Bitte: Können sie mir, durch die gegebenen Umstände, den Schadensersatz erlassen? Es handelt sich wirklich um ein riesen Missverständnis.
Ich bin sehr zufrieden mit dem Otelo Vertrag und dem Kundenservice und möchte auch meinen neuen Vertrag bei Ihnen abschließen!
Deswegen bitte ich sie, ob sie Nachsehen mit meiner Situation haben können und mir den Schadensersatz erlassen können!

Mit freundlichen Grüßen"


Können Sie mir sagen, wie sie sich jetzt am besten verhalten soll und was das ganze für Konsequenzen für sie haben wird?
Ist die fristlose Kündigung rechtens aufgrund der nicht zustellbaren Mahnungen?
Kann der Vertrag reaktiviert werden bzw. kann sie Widerspruch gegen die fristlose Kündigung einlegen?

Vielen Dank für die Hilfe schoneinmal im Vorraus und mit freundlichen Grüßen,

Robigo.

P.s.: Ich bin mir nicht sicher, ob das hier das richtige Sub-Forum für den Beitrag ist und bitte dies gegebenenfalls zu entschuldigen.
 
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Einfach mal die Vertragskonditionen durch lesen. Diese Kündigung wird davon schon abgedeckt sein. Und sie ist so oder so gültig. Drehen wird den Fall mal um. Was hätte Dein Verwandter getan, hätte Otelo zwei Monate keinen Zugang zu ihrem Handynetz zustande gebracht? Ja, vermutlich gekündigt. Mit Recht.

Und was das nicht Zustellen der Mahnung angeht. Darum muss man sich schon selber kümmern (=Nachsendeantrag soll da helfen). Das liegt nicht in der Verantwortung von Otelo / Vodafone.

Was es noch für Konsequenzen hat? Bei solchen Fällen sind die Provider sehr schnell dabei, es auch der Schufa zu melden. Und solche Einträge, eben weil es so geringe Beträge sind, haben durchaus nachhaltige Auswirkungen. zB solche, dass andere Provider Deinen Verwandten als Kunden dankend ablehnen.
 
Ich sag mal so - der Fehler is menschlich.

Im Prinzip hätte Otelo einfach die Kundin anrufen bzw ne SMS senden können und schon wärs erledigt gewesen :D

Ansonsten hat BlubbsDE recht, erstmal in den Vertrag gucken was da steht.
Bzw. die müssen ja irgendwo mitteilen wieviel Geld sie nun für was haben wollen.
 
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Das mag wohl sein, dennoch muss Otelo das wahrscheinlich nicht machen.
Oder kann sie sich darauf berufen, dass Otelo sie auch anderweitig (per Sms, Anruf oder E-Mail) hätte kontaktieren können?

Es sollte ja im Interesse des Betreibers liegen, das Vertragsverhältnis mit der Kundin aufrecht zu erhalten. Vielleicht kann sie ja mit Kulanz bzw. Verständnis seitens Otelo rechnen.

Laut dem Mann bei der Otelo-Hotline soll heute morgen ein Brief herausgegangen sein mit einer Schadensersatzforderung in Höhe von ca. 500 € (für entfallende Vertragskosten und das Gerät). Ob dieser nun an die richtige Adresse zugestellt werden kann, ist mir schleierhaft.

Danke erstmal für die hilfreichen Antworten!
 
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Unglaublich, wie dämlich manche Leute im Leben anstellen.

Wenn ich umziehe, dann beantrage ich bei der Post einen Nachsendeauftrag.

Auch kontrolliere ich mindestens 1x in der Woche meine Kontoauszüge und ich habe mindestens 1000 Euro Rücklage auf dem Konto.

Wer durch so einen minimalen Betrag gleich ins Minus kommt, der sollte besser eh kein Handy haben.
 
Im Prinzip stimme ich HansDampf zu, hätte es aber netter formuliert.

2 Monate lang nicht mitbekommen, dass mein Konto im Minus war, ist schon etwas nachlässig. Ich meine diese Ausgaben haben sich nicht überraschend geändert.
 
Hilft nun aber nix mehr und beantwortet schon gar nicht die Fragen.
@TE:
Können Sie mir sagen, wie sie sich jetzt am besten verhalten soll und was das ganze für Konsequenzen für sie haben wird?
Den Fehlbetrag umgehend zahlen. Konsequenzen - Kündigung wurde schon erteilt.

Ist die fristlose Kündigung rechtens aufgrund der nicht zustellbaren Mahnungen?
Wie verlinkt, ja. Wer nicht zahlt, dem kann gekündigt werden.

Kann der Vertrag reaktiviert werden bzw. kann sie Widerspruch gegen die fristlose Kündigung einlegen?
Widerspruch ist wahrscheinlich nicht erfolgreich.
Eventuell läßt sich der Provider nach dem Brief und ggf. Gespräch darauf ein.
 
Würde ich dann ähnlich handhaben.

Rechnung SOFORT bezahlen, Den Vertagspartner anschreiben, den Sachverhalt des nicht erteilten Nachsendeauftrages, nicht gedeckten Kontos und dann noch nicht einmal auffallenden Kontobewegungen (möglichst höflich und entschuldigend) erklären und auf Kulanz hoffen.

Mehr ist da nicht drin.

Im Grunde gilt hier aber:
Kopf - Tisch
Wer geht so mit Vertragspartnern um?
 
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Also sofort, ungeprüft würd ich nicht zahlen!
In dem von mir verlinkten Urteil ist das Gericht der Meinung (wenn es um eine "Flatrate" geht) ist maximal die halbe Gebühr zulässig.
Problematisch wird allerdings dann der "Wert" des handys bzw wie das "gekauft" wurde.

Also ich würd erstmal gucken was wie wo berechnet wurde.

Ja es war blöd und im Prinzip is die Bekannte schuld.
Aber ne 9/19/29 Cent (eher sogar umsonst) SMS hätte das Prolem aus der Welt geschafft.
 
Hallo,

kann es sein, dass es im Vorfeld schon zu verzögerter oder gar Nichtzahlungen gekommen ist?
Wenn ja, dann stehen die Karten sehr schlecht. WENN NICHT:

NATÜRLICH UMGEHEND ZAHLEN, dass sollte schon passiert sein, auf den Cent genau! Dann nochmal Rücksprache mit dem Provider halten. Man sollte nochmal mit Nachdruck argumentieren, dass es auch zu keinen Zahlungsverzögerungen mehr kommen wird und das es ein Einzelfall wahr und ist. Die Schuld natürlich komplett auf sich nehmen und sinnvoll erklären das man den Sachverhalt bedauert.

Grundsätzlich kann man hier - so eventuell noch etwas retten.

Meine persönliche Meinung: Handelt es sich um einen Einzelfall und im Vorfeld wurde hier immer korrekt gezahlt (über längere Zeit, mindesten 3 bis 6 Monate), würde ich auf Kulanz den Vertrag nicht wirkend fristlos Kündigen. Begründung: Der Kunde hat immer zuverlässig gezahlt, zahlt jetzt die offenen Beträge, somit ist die Aussicht groß - das weiterhin pünktlich das Geld kommt und der offene Betrag wäre auch nicht mehr vorhanden.

Es entstehen keine weiteren Kosten für mich (Mahnverfahren) und auch für den Kunden nicht, der eventuelle ausstehende Beträge nicht zahlt und weitere (Schadensersatz) nicht zahlen wird oder kann.

Hier sollte man im Einzelfall prüfen, ich denke das wurde gemacht.
Im Regelfall wird das auch so gehandhabt.

Ich vermute hier allerdings einen Neukunden oder weitere Zahlungsdifferenzen im Vorfeld.

Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug KANN immer aufgehoben werden, wenn der komplette geschuldete Betrag ausgeglichen wird. Mann macht das nicht selten, wenn diverse Bedingungen im Vorfeld erfüllt sind/wurden.

Manchmal MUSS sie dann sogar aufgehoben werden, wie das hier ist - weiß ich nicht.
 
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Mir kommt das ganz auch sehr komisch vor, auf den zweiten Zahlungsverzug sofort die fristlose Kündigung ? Wird denn nicht erst einmal die Karte gesperrt, spätestens dann sollte man es ja merken.

Und natürlich hat man die eigentliche Rechnung sofort zu bezahlen, denn die ist ja in jedem Fall fällig. Unter Verweiß auf diese Zahlung kann man dann die reaktivierung des Vertrages erbitten bzw den "Schadensersatz" runterhandeln.

Und Schadensersatz für was überhaupt, Vertrag und oder Gerät ? Das sind zwei völlig verschiedene Dinge und die werden ihr sicher kein halbes Handy schenken.
 
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