[Kündigungsfrist] 6 Wochen; Wieder mal verpasst ...

T

Tersus

Gast
Guten Abend,

meine Kündigungsfrist bei *hier nicht so wichtig* beläuft sich auf 6 Wochen. Leider etwas verplant, da die Frist bei anderen oft bei einem Monat liegt (, aber auch bei 3 Monate liegen kann :rolleyes:).
Mein Vertrag wäre zum 01.04.15 ausgelaufen und ich hatte am 19.02.15 die Kündigung eingereicht. Ich weiß nicht, wie 6 Wochen gerechnet werden. Letzter Termin wäre wohl der 17. oder 18.02.15 gewesen. Um ein/zwei Tage zu spät, wieder schön zum ärgern. Aber juristisch gibt es ja hier keine Toleranze und ich bin nun ein weiteres Jahr mit überzogenem Preis an den Vertrag gebunden.

Kurze Frage: Gibt es vllt. doch die Möglichkeit, das irgendwie so zu regeln, dass der Vertrag zum 01.04.15 beendet wird?
Kurze Antwort reicht. ;)

Grüße

Warum ich Veträge auch nicht gleich nach Abschluss kündige. :rolleyes:
 
Wenn Dein Vertragspartner die Preise erhöht haben sollte, könntest Du ein Sonderkündigungsrecht haben; es kommt aber auch immer auf die Umstände an; und es kommt auch immer auf die genaue Formulierung der Kündigungsklausel an ! Über diese blieben wir hier leider im Unklaren.
 
Hiermit Kündige ich meinen Vertrag XY zum nächst möglichen Zeitpunkt.



Das kannste jetzt schon abschicken, nicht dass du es nächstes Jahr wieder verpennst.
 
Nun ja, er hat ja jetzt gekündigt, nur offensichtlich zu spät, so dass es nicht zum nächsten Vertragsende gereicht hat; reicht aber ja auf jedenfall zum übernächsten, also braucht er gar nix mehr zu machen, außer sicherzustellen, dass seine Kündigung auch rechtskonform war und er den Zugang der Kündigung nachweisen kann; falls nicht, dann einfach eine schriftliche Bestätigung anfordern !
 
Haben sie dir denn geschrieben dass die Kündigung zu spät kam? Normalerweise bekommst du ja eine Kuendigungsbestaetigung mit Datum
 
In der Regel steht doch in den AGB bis wann diese 6 Wochen zu rechnen sind.

Sollte es sich bei "nicht so wichtig" um die beliebten Singleseiten / Kuppelseiten handeln kannst Du Dich schon mal von jeglicher Kulanz verabschieden. Aber auch Fitnessstudios oder Mobilfunkanbieter kennen das Wort Kulanz i.d.R. nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
... könnte mannoch prüfen, ob der Vertrag möglicherweise sittenwidrig war und man in diesem Falle jederzeit fristlos kündigenkönnte; ein Versuch wäre es jedenfalls wert !
 
Danke euch erstmal für die Teilnahme an meinem Problem!

Kündigungsbestätigung habe ich schon, jedoch leider erst zum nächsten Jahr, weil der Vertrag bereits nach deren Angaben verlängert wurde. Ist ein Erdgas-Anbieter.
Ich werde mal anrufen und mich informieren, wie die 6 Wochen zu rechnen sind. ;-) Wahrscheinlich 6 * 7 Tage.

Grüße
 
Aber als Erdgasanbieter ändern sich doch nach einem Jahr bestimmt die Preise ? Dann hättest Du doch möglicherweise ein außerordentliches Kündigungsrecht !
 
@Tersus - Fristen werden, es sei denn es wird etwas abweichendes vereinbart, nach dem BGB berechnet. Siehe §§ 187 ff. BGB.
 
Ich denke eher nicht, dass der TE eine Erhöhung der Preise erhalten hat und somit kein Sonderkündigungsrecht besteht.

Die Gasanbieter haben eher die Preise gesenkt aber nicht für Bestandskunden und das wird der Knackpunkt sein. Er hätte bei Kündigung einen neuen, billigeren Anbieter wählen können. So muss er durch und der Anb

Wie ich es machen würde, sofern der Anbieter Tarife mit günstigeren Konditionen anbietet:
Die Hotline für Vertragsangelegenheiten anrufen;

1. Bitte um Änderung des Vertrages in einen günstigeren mit neuer Laufzeit 1 Jahr
2. Wenn nicht, probiere einen 2 jährigen Vertrag, sofern dieser günstiger als dein jetziger

Aber Achtung: bei Variante 2 bindet du dich 2 Jahre und kannst von evtl weiter fallenden Preise nicht profitieren. Ist eine Frage der Entwicklung der Preise-wie an der Börse :D

Sparst du den bei einem Wechsel wirklich viel?
Bzw. wie sind denn deine jetzigen Konditionen?
 
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