petunientopf
Lt. Commander
- Registriert
- Juni 2010
- Beiträge
- 1.511
Hallo zusammen,
ein neuer Job winkt am Horizont und ich bin mir nicht 100% im klaren ob ich mit meiner Kündigungsfrist richtig liege.
Ich bin seit gut 6 Jahren im Unternehmen eingestellt, Gruppierung ist E11. Abschluss Bachelor of Engineering.
Im Vertrag steht "Nach Ablauf der Probezeit gilt für beide Seiten eine Kündigunsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Verlängerte tarifvertragliche Kündigungsfristen, die für die arbeitgeberseitige Kündigungsfristen, die für die arbeitgeberseitige Kündigung Anwendung finden, sind in gleicher Weise auch im Falle einer Kündigung durch den Mitarbeiter einzuhalten".
Nun scheint es für den Chemie Manteltarif zwei Verträge zu geben zum einen den "Manteltarifvertrag" zum anderen den "Manteltarifvertrag für Akademisch gebildete angestellte".
Im standard Manteltarifvertrag ist unter §11 nicht weiteres bezüglich Kündigungsfristen aufgelistet. Sprich die standard 3 Moante.
Im Vertrag für die Akademiker unter §2 "...Sie verlängert sich beiderseits bei einer Unternehmenszugehörigkeit von 5 Jahren auf 6 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres"
Welche Kündigungsfrist ist nun zutreffend? Im meinen Vertrag wird nicht erwähnt welche Manteltarifvertrag bestimmungen zu gelten haben.
Vielen Dank.
ein neuer Job winkt am Horizont und ich bin mir nicht 100% im klaren ob ich mit meiner Kündigungsfrist richtig liege.
Ich bin seit gut 6 Jahren im Unternehmen eingestellt, Gruppierung ist E11. Abschluss Bachelor of Engineering.
Im Vertrag steht "Nach Ablauf der Probezeit gilt für beide Seiten eine Kündigunsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Verlängerte tarifvertragliche Kündigungsfristen, die für die arbeitgeberseitige Kündigungsfristen, die für die arbeitgeberseitige Kündigung Anwendung finden, sind in gleicher Weise auch im Falle einer Kündigung durch den Mitarbeiter einzuhalten".
Nun scheint es für den Chemie Manteltarif zwei Verträge zu geben zum einen den "Manteltarifvertrag" zum anderen den "Manteltarifvertrag für Akademisch gebildete angestellte".
Im standard Manteltarifvertrag ist unter §11 nicht weiteres bezüglich Kündigungsfristen aufgelistet. Sprich die standard 3 Moante.
Im Vertrag für die Akademiker unter §2 "...Sie verlängert sich beiderseits bei einer Unternehmenszugehörigkeit von 5 Jahren auf 6 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres"
Welche Kündigungsfrist ist nun zutreffend? Im meinen Vertrag wird nicht erwähnt welche Manteltarifvertrag bestimmungen zu gelten haben.
Vielen Dank.