@Blutomen
Laufende Fristen sind nicht direkt betroffen (automatische Verlängerung um 12 Monate bis 30.11.2021) aber auch alte Verträge unterliegen den neuen Regeln bei stillschweigender Verlängerung.
Es hat also jeder seit 2022 eine Kündigungsfrist von 1 Monat und jede stillschweigende Verlängerung nach TKG-Neu darf nur noch 1 Monat sein. Alles andere ist nicht gesetzeskonform.
Egal was du sagst, die BNETZA wie auch Verbraucherzentralen sehen das anders:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/start.html
Das Drillisch und co. das weiter versuchen durchzuziehen, ja das ist leider so.
Mit etwas Beharrlichkeit knicken aber auch die schnell ein.
@Andy4
Nein, das war schon immer so. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit maximal bei Neuabschluss.
12 Monate automatische Verlängerung, 3 Monate Kündigungsfrist war es vor Dezember 2021.
Seit Dezember 2021:
Jetzt 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, 1 Monat stillschweigende Verlängerung nach Ende der Mindestvertragslaufzeit und 1 Monat Kündigungsfrist.
Laufende Fristen sind nicht direkt betroffen (automatische Verlängerung um 12 Monate bis 30.11.2021) aber auch alte Verträge unterliegen den neuen Regeln bei stillschweigender Verlängerung.
Es hat also jeder seit 2022 eine Kündigungsfrist von 1 Monat und jede stillschweigende Verlängerung nach TKG-Neu darf nur noch 1 Monat sein. Alles andere ist nicht gesetzeskonform.
Egal was du sagst, die BNETZA wie auch Verbraucherzentralen sehen das anders:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/start.html
Das Drillisch und co. das weiter versuchen durchzuziehen, ja das ist leider so.
Mit etwas Beharrlichkeit knicken aber auch die schnell ein.
@Andy4
Nein, das war schon immer so. 24 Monate Mindestvertragslaufzeit maximal bei Neuabschluss.
12 Monate automatische Verlängerung, 3 Monate Kündigungsfrist war es vor Dezember 2021.
Seit Dezember 2021:
Jetzt 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, 1 Monat stillschweigende Verlängerung nach Ende der Mindestvertragslaufzeit und 1 Monat Kündigungsfrist.