1&1 Kündigung bei Verlängerung

Kombra schrieb:
Dann bist du aber nicht mehr in der "Mindest"-vertragslaufzeit sondern in der normalen Vertragslaufzeit.
Und die normale Laufzeitverlängerung bei 1u1 war 12 Monate.

Da der Vertrag Ende November damit verlängert wurde, gilt dieses Jahr.

Die neuen Gesetze traten am 1.12 in Kraft. Somit ist der Vertrag verlängert bis 31.11.2022. Und ab da würde er sich, aufgrund der neuen TK Gesetze, monatlich verlängern.

Bin 1u1 Seller ;)

Da er aber selbst nicht genau weiß wann der Vertrag auslief, ist hier eh alles nur Spekulation.

Ohne genaue Daten kann man eben keine genauen Angaben machen.
 
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Danke @TigerNationDE
Ich verstehe manchmal nicht, warum man alle Gesetze immer zu seinem Vorteil auslegt. Das Gesetz ist eindeutig zum 01.12.2021 in Kraft getreten und findet ab dem 01.12.2021 eben auch Anwendung. Das heißt, läuft der Vertrag jetzt im Dezember aus, dann gilt die neue Regelung: Verlängerung um einen Monat.
Ist der Vertrag letzten Monat, also vor dem 01.12.2021, ausgelaufen und wurde um die da noch übliche Laufzeit von 12 Monaten verlängert, dann gelten diese 12 Monate auch weiterhin.

Das Gesetz greift in keinen Wort in bestehende Verträge ein und kürzt deren Laufzeit. Es kürzt nur die Laufzeit zukünftiger Verlängerungen ein.

Da muss man auch nichts gerichtlich überprüfen lassen.

Für den TE:
Ist im November nur die Kündigungsfrist gewesen, dann ist die Chance hoch, dass die 12 Monate für dich bzw. deine Freundin nicht gelten. Ist im November aber der Vertrag ausgelaufen und automatisch verlängert worden, dann gilt die neue Regelung für sie (noch) nicht, sondern erst nach den 12 Monaten.
 
till69 schrieb:
Die Frage ist, wo steht deine Behauptung?

Der einzige Unterschied zu anderen Verträgen (bei denen die Regelung erst für Verträge die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen werden gilt) ist, dass es bei Mobilfunkverträgen diese Übergangszeit nicht gibt und das Gesetz für neue und bestehende Verträge ab 01.12.2021 gilt.
Ab 01.12.2021. Nicht vorher. Verlängerungen vor dem 01.12.2021 fallen noch unter die unveränderte Fassung des Gesetzes.

Aber man kann natürlich dafür einen Anwalt bemühen, wenn man unbedingt raus möchte. Als Laie gilt ein Gesetz aber erst mit Inkrafttreten und nicht davor.
 
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kachiri schrieb:
wo steht deine Behauptung?
"Ist in einem Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste nach Absatz 1 vorgesehen, dass er sich nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit stillschweigend verlängert, wenn der Endnutzer den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt, kann der Endnutzer einen solchen Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen."

Eine Verlängerung um 12 Monate zählt wohl nicht zur anfänglichen Vertragslaufzeit.
Und das gilt eben auch für bestehende Verträge.
 
till69 schrieb:
Das würde ich ggf. gerichtlich überprüfen lassen ;)

Schön (bzw. schlimm genug), sagt uns aber gar nix
Für deine Probleme mit 1u1 kann ich nichts. Gesetze und AGB sind nunmal nicht umsonst da. Das weder das eine, noch das andere die meisten nicht lesen bevor sie was unterschreiben, dafür kann ich auch nichts.

Mehr wie dem Kunden die Papiere hinlegen können wir auch nicht. Lesen muss er sie schon selbst.

Aber mit deiner Einstellung gegenüber Verkäufern verlangst du wahrscheinlich noch das man sie dir vorliest, bist aber dann der erste der meckert, wenn er 5 Minuten länger warten muss.
 
till69 schrieb:
Wer es als Anbieter nötig hat, 24 Monate zu verkaufen, ist bei mir einfach schon aus Prinzip raus. Das ist alles.
Wer den Grund dafür bis heute nicht verstanden hat, ist selbst schuld.

9 von 10 die einen Vertrag abschließen bekommen ein subventioniertes Gerät dazu. Wenn du keinen 24 Monatsvertrag nimmst, kriegst du dein tolles iPhone nicht für unter 100€ (was argh untertrieben is, denn mit nem Monatsvertrag wären wir iwo bei 800€ aufwärts, je nach Ausführung, aber das nur am Rande). Das wollen die Leute aber nunmal.

Einfache Mathematik, dafür muss man kein Verkäufer sein um das zu verstehen. Aber du zeigst ja das es nach all den Jahren immer noch genug Leute gibt die es nicht kappieren.

Dauernd hab ich Leute die ihren Unlimited Vertrag gerne für 30€ hätten und nen iPhone 13 Pro Max für 0€ ohne monatliche Zuzahlung. Und die erzählen mir dann noch das würde bei Vodafone oder der Telekom gehen. Inzwischen sag ich nur noch "Dann geh dahin, wenn du es ernst meinst zeigst du mir dann Vertrag und Gerät und du kriegst 100€ von mir"

Es kam bisher keiner. Wie auch? Ich kenn auch die Summen aller anderen Anbieter, da ich effektiv ein Freier Händler bin und alle anderen auch anbiete. Jedoch ist meine 1u1 Provision höher, die Verfügbarkeit des Netzes in unserr Region übermäßig gut, ich nutze es selbst und kann dementsprechend Resonanz geben für meine Kundschaft.

Du kriegst bei jedem Anbieter inzwischen monatlich kündbare Verträge, aber dann is halt nix mit Handy für 0€ ;)
 
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Und oben drauf kommt noch, wenn der Vertrag zum 01.12 automatisch verlängert wurde, dann war der späteste Kündigungszeitpunkt 3 Monate zuvor. Und keine 2 Tage.

Wenn man das verpennt hat, hilft auch das neue Gesetz nicht. Das gilt nicht für die Vergangenheit.
 
till69 schrieb:
Wer es als Anbieter nötig hat, 24 Monate zu verkaufen, ist bei mir einfach schon aus Prinzip raus. Das ist alles.
1&1 bietet ja auch monatlich kündbare Verträge. Kosten dann (naturgemäß) auch mehr und man bekommt eben kein Smartphone dazu. Ach ja. Ich bin kein 1&1-Kunde. Nur um das mal klarzustellen.

Um dir noch ein konkreteres Beispiel zu nennen.
Gehen wir von aus, ich bin Kunde bei der Telekom. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Laufzeitende. Mein Vertrag läuft am 15.12.2021 aus. Eine Kündigung ist also bis einschließlich 15.09.2021 möglich gewesen. Ich habe den Kündigungszeitpunkt verpasst. Der Vertrag würde sich vor Gesetzesnovellierung am 15.12.2021 um 12 Monate verlängern.
Durch die Novellierung verlängert sich der Vertrag allerdings nur um einen Monat bis zum 15.01.2022.

Verschieben wir das Vertragsende auf den 15.11.2021, dann hätte ich bis einschließlich 15.08.2021 kündigen müssen. Habe ich verpennt und nicht getan. Zum 15.11.2021 galt noch die alte Version des Gesetzes und mein Vertrag hat sich um 12 Monate bis zum 14.11.2022 verlängert.
An dieser Laufzeit rüttelt auch die Novellierung des Gesetzes nicht. Sie gilt für mich erst bei der nächsten Vertragsverlängerung.
 
BlubbsDE schrieb:
Und oben drauf kommt noch, wenn der Vertrag zum 01.12 automatisch verlängert wurde, dann war der späteste Kündigungszeitpunkt 3 Monate zuvor. Und keine 2 Tage.

Wenn man das verpennt hat, hilft auch das neue Gesetz nicht. Das gilt nicht für die Vergangenheit.
Wenn er am 1.12 verlängert wurde wäre es 1 Monat.

Darum ist es hier halt entscheidend wann genau er auslief und wann die Verlängerung eingetragen wurde. Das ist bei Anbietern unterschiedlich. Manche tragen Ablauf und Verlängerung am selben Tag ein, manche tragen Ablauf am 31. und Verlängerung dann am 1. ein.
 
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rpsch1955 schrieb:
Ich mach nur 24Monatsverträge. 20€ im Monat, 10GB, S20FE, billiger gehts kaum
Anders geht es ja auch nicht, sonst gäbs für die 20€ kein S20FE :D Außer du zahlst es komplett mit 500+€ an. ^^
 
TigerNationDE schrieb:
Aber du zeigst ja das es nach all den Jahren immer noch genug Leute gibt die es nicht kappieren.
Du musst deswegen nicht persönlich werden. Und übrigens, es heißt kapieren (oder aber verstehen)
TigerNationDE schrieb:
9 von 10 die einen Vertrag abschließen bekommen ein subventioniertes Gerät dazu
Na dann läuft Dein Geschäft doch prima ;)
kachiri schrieb:
Sie gilt für mich erst bei der nächsten Vertragsverlängerung.
Sehe ich eben anders, Stichwort "anfängliche Vertragslaufzeit". Werden wir aber sehen, wenn die ersten Urteile dazu kommen.
rpsch1955 schrieb:
Ich mach nur 24Monatsverträge
Jeder wie er will ;)
 
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till69 schrieb:
Sehe ich eben anders, Stichwort "anfängliche Vertragslaufzeit". Werden wir sehen, wenn die ersten Urteile dazu kommen.
Die anfängliche Vertragslaufzeit für diese bereits verlängerten Verträge sind die 12 Monate. Sprich, die zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes geltende Vertragslaufzeit.
Der Vertrag ist bereits rechtwirksam verlängert. Darauf nimmt die Novellierung keinen Einfluss.

Aber ja. Wir werden sehen, was die Rechtsprechung draus macht. Die Anwälte werden sich freuen. Eigentlich ist der Streitwert viel zu gering. Es wird aber sicher ein paar Gestalten geben, die ihre Rechtschutz damit belasten :)
 
TigerNationDE schrieb:
Anders geht es ja auch nicht, sonst gäbs für die 20€ kein S20FE :D Außer du zahlst es komplett mit 500+€ an. ^^
Was willst du mir damit sagen. Handy kostet im Moment 460€, bezahl über 2 Jahre 480€ = 20 € Tarif für 2 Jahre
 
till69 schrieb:
Na dann läuft Dein Geschäft doch prima ;)

Sehe ich eben anders, Stichwort "anfängliche Vertragslaufzeit". Werden wir aber sehen, wenn die ersten Urteile dazu kommen.
Das sind Vertragspartner übergreifende Werte, nicht meine. Bei den 4 großen Anbietern in Dtl. werden kaum Verträge ohne Geräte abgeschlossen. Das machen die Kunden dann meist bei den Ablegern WinSim, Congstar, Aldi Talk etc. Das Geld landet trotzdem bei den großen, ist daher eigentlich egal, wird aber statistisch so erfasst.

Prinzipiell ist es da auch jedem selbst überlassen. Dennoch verstehen halt viele das Subventionssystem leider nicht und ballern dann genau mit solchen Sätzen los wie oben beschrieben. Als wenn irgend nen Anbieter nen Smartphone verschenken würde.
Ergänzung ()

rpsch1955 schrieb:
Was willst du mir damit sagen
Das ich froh bin das du (zumindest im Ansatz) verstehst warum der Vertrag aufgrund des Handys 24 Monate gehen muss :D
 
rpsch1955 schrieb:
Handy kostet im Moment 460€, bezahl über 2 Jahre 480€ = 20 € Tarif für 2 Jahre
Darum 2 Jahresvertrag und nichts anderes und hab immer ein aktuelles Handy, also jeder wie er es braucht
 
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rpsch1955 schrieb:
Darum 2 Jahresvertrag und nichts anderes und hab immer ein aktuelles Handy, also jeder wie er es braucht
Ich hab sogar 2 aktive, um jährlich das aktuellste Gerät zu haben xD Ja gut, als Seller hab ich da eh andere Konditionen, aber auch als non Seller hab ich das schon so gehandhabt.

Als Technik Nerd muss halt mindestens 1x im Jahr nen neues Flaggschiff bei mir her ^^
Und da das "alte" dann quasi neuwertig wiederverkauft wird, da ich was Technik angeht extrem pingelig und vorsichtig bin, ist das preislich auch immer gar nicht so schlimm :P

Lebt der Themenersteller eigentlich noch ? Oder drehen wir uns hier nun weiter im Kreis ?
 
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