Kündigungsfrist UnityMedia Kabel-Vertrag?

bensto

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Wie sind denn eigentlich die Standard-Kündigungsfristen für einen UnityMedia/Vodafone Kabel-Vertrag im Tarif "2play PLUS 50"?

Sind die immer zum Monatsende oder bei Kündigung am 17. zum 17 eines Folgemonats?

Besteht nicht eine ausserordentliche (frühere) Kündigungsmöglichkeit wenn man auszieht?
 
Sonderkündigung bei Umzug hast du, soweit ich weiß, nur wenn du den Vertrag nicht mitnehmen kannst, z.B. weil kein Vodafone-Kabel bei der neuen Adresse verfügbar ist.
Welche Kündigungsfristen du genau hast, sollte im kleingedruckten deines Vertrages stehen.
 
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bensto schrieb:
Besteht nicht eine ausserordentliche (frühere) Kündigungsmöglichkeit wenn man auszieht?

Zum Rest kann ich nichts sagen, aber das gilt nur wenn dort ein Anschluss nicht möglich ist, oder bereits ein entsprechender Vertrag herrscht / die Leitung bereits gebucht ist.
 
Das steht in deinem Vertrag.
Meistens ist es jedoch so, dass eine Frist von drei Monaten vor Laufzeitende besteht. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate.
Genaues steht in deinem Vertrag. Kündigung zu Mitte des Monats ist eher ungewöhnlich.
 
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Die Kündigungsfrist dürftest du auf deiner Rechnung finden.
Bei uns z.B. steht:
· Vertragsbeginn: 20.02.2020
· Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 20.02.2022
· Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit
· Ihre Kündigung muss bis zum 20.11.2021 eingehen, wenn Sie den Vertrag beenden möchten


Sonderkündigung bei Umzug funktioniert meines Wissens nur, wenn Vodafone am neuen Standort keinen Vertrag anbieten kann.
 
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Bei einer Sonderkündigung wegen Umzug muss man trotzdem noch drei Monate weiter zahlen, außerdem zählt auch erst der Zeitraum ab Ummeldung des Wohnorts.
 
In der Regel sieht es so aus:

Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate.
Kündigungsfrist: spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Wenn nicht gekündigt wird: automatische Verlängerung des Vertrags um weitere 12 Monate.
Kündigungsfrist dann wieder: spätestens 3 Monate vor Ablauf (der 12 Monate).

Da das aber jeder Anbieter anders bzw. so machen kann wie er will, empfieht sich ein Blick in die Vertragsunterlagen.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einem Umzug nur dann, wenn an der neuen Anschrift physisch kein Anschluss geschaltet werden kann,
z.B weil dort kein Kabelanschluss möglich oder bereits ein anderer Anschluss geschaltet ist.

Die 3 Monate Kündigungsfrist musst du dennoch zahlen. Diese 3 Monate fangen ab dem Tag an zu laufen, wo der Mietvertrag der alten Wohnung endet.
 
Zuletzt bearbeitet:
generell besteht das Sonderkündigungsrecht bei Umzug gem. § 46 Abs. 8 S. 3 Telekommunikationsgesetz (TMG)
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Hier wichtig:
  • UnityMedia/Vodafone Kabel darf in deiner neuen Wohnung nicht anliegen
  • die 3 Monate zählen ab Auszug
d.h. ab dem zeitpunkt, ab dem du die leistung nicht mehr beziehen kannst!
Wenn du also bspw. früher aus der alten Wohnung kommst, die neue Wohnung schon hast und ggfs. einige Zeit lang "doppelt" irgendwo Miete zahlst, ist denen das egal
Beispiel:
Du ziehst zum 15.05. in deine neue Wohnung - der Mietvertrag für die alte Wohnung läuft aber noch bis Ende Mai - so gelten die 3 Monate erst ab Juni

grob gesagt, zahlst du 3 Monate "für nichts" da man ja schon weg ist
aber immer noch besser als im schlechtesten Fall mehrere Monate oder fast ein Jahr


Ansonsten normale Kündigung;
Drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Bei neu geschlossenen Verträgen ist diese zumeist 24 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate


Wichtig
Auch wenn am neuen Standort kein Kabelinternet von Voda/Kabel/Unity anliegen mag, werden sie dir via Vodafone versuchen einen normalen DSL Anschluss anzudrehen - hierauf kann man eingehen - muss es aber nicht!
Die o.g. Leistung definiert sich als Dienstleistung mit XX Bandbreite
Mit der Masche wollen sie einen einfach als Kunden behalten

knifflig wird es, wenn sie dir gleiche Bandbreite via DSL am neuen Wohnort bieten können
Die Dienstleistung kann dann äquivalent erbracht werden hier könnte man streiten
 
Zuletzt bearbeitet:
New-Bee schrieb:
Bei uns z.B. steht:
· Vertragsbeginn: 20.02.2020
· Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 20.02.2022
· Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit
· Ihre Kündigung muss bis zum 20.11.2021 eingehen, wenn Sie den Vertrag beenden möchten
Nur sind diese Daten bei gerade bei UM nicht immer "richtig":
https://www.computerbase.de/forum/t...rordnung-irrtum-bzw-fehler-zulaessig.1820237/

Zur Sonderkündigung ist zu sagen dass das Sonerkündigungsrecht erst dann besteht, wenn du dem Anbieter einen Umzug gemeldet hast und er dir zurückmeldet dass der Anschluss nicht realisiert werden kann bzw. der Anbieter das nicht will wegen zuviel Aufwand.
Eine negative Verfügbarkeitsabfrage auf der Website reicht nicht.
 
Das es sich allerdings nur um einen 50 Mbits Vertrag handelt, könnte Vodafone vor Ort auch einfach einen VDSL 50 Anschluss bereitstellen wenn verfügbar und der Vertrag gilt weiterhin als erfüllt.
Es reicht also nicht das kein Kabel Verfügbar ist für eine Kündigung.
 
TheTrapper schrieb:
der Vertrag gilt weiterhin als erfüllt
Das stimmt nicht! DSL ist kein Kabelanschluss. Du hast einen Vertrag abgeschlossen über die Bereitstellung eines Kabelanschlusses und nicht eines DSL-Anschlusses.
Natürlich wird Vodafone versuchen dir das aufzuschwatzen. Wenn du aber auf exakte Vertragserfüllung bestehst, bleibt es bei einem Sonderkündigungsrecht.

Und richtig, wie erwähnt, die Sonderkündigung wird dir erst dann gewährt, wenn du bei Vodafone einen Umzug beauftragst
und Vodafone dir darufhin mitteilt das sie an der neuen Anschrift keinen Anschluss zur Verfügung stellen können.
 
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Natürlich wird Vodafone versuchen dir das aufzuschwatzen. Wenn du aber auf exakte Vertragserfüllung bestehst, bleibt es bei einem Sonderkündigungsrecht.
Mh. Gibt es dazu weiterführende Informationen?

Ich meine, wenn Vodafone mir jetzt über Kabel einen 250er Anschluss über DOCSIS realisiert und am neuen Standort ohne größere Umstände ein 250er Vectoring VDSL-Anschluss mit den sonstigen restlichen Features bereitgestellt werden kann, inwiefern ist die dahinterstehende Technologie dann relevant?
 
Nun, es kommt darauf an.
Wenn du als Kunde damit einverstanden bist, ist doch alles OK.
 
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