generell besteht das Sonderkündigungsrecht bei Umzug gem. § 46 Abs. 8 S. 3 Telekommunikationsgesetz (TMG)
Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Hier wichtig:
- UnityMedia/Vodafone Kabel darf in deiner neuen Wohnung nicht anliegen
- die 3 Monate zählen ab Auszug
d.h. ab dem zeitpunkt, ab dem du die leistung nicht mehr beziehen kannst!
Wenn du also bspw. früher aus der alten Wohnung kommst, die neue Wohnung schon hast und ggfs. einige Zeit lang "doppelt" irgendwo Miete zahlst, ist denen das egal
Beispiel:
Du ziehst zum 15.05. in deine neue Wohnung - der Mietvertrag für die alte Wohnung läuft aber noch bis Ende Mai - so gelten die 3 Monate erst ab Juni
grob gesagt, zahlst du 3 Monate "für nichts" da man ja schon weg ist
aber immer noch besser als im schlechtesten Fall mehrere Monate oder fast ein Jahr
Ansonsten normale Kündigung;
Drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Bei neu geschlossenen Verträgen ist diese zumeist 24 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate
Wichtig
Auch wenn am neuen Standort kein Kabelinternet von Voda/Kabel/Unity anliegen mag, werden sie dir via Vodafone versuchen einen normalen DSL Anschluss anzudrehen - hierauf kann man eingehen - muss es aber nicht!
Die o.g. Leistung definiert sich als Dienstleistung mit XX Bandbreite
Mit der Masche wollen sie einen einfach als Kunden behalten
knifflig wird es, wenn sie dir gleiche Bandbreite via DSL am neuen Wohnort bieten können
Die Dienstleistung kann dann äquivalent erbracht werden hier könnte man streiten