Lärmbelästigung Mieter! Schreiben an die Verwaltung. Bitte um Rat

BillDerbuch

Lieutenant
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Jan. 2009
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Hallo!

Jetzt reicht es mir mit meinem Nachbarn über mir!! Ich war schon einmal oben und bat sie sehr höflich darum die Musik ruhig zu stellen. Danach war auch Ruhe. Es geht nun schon wieder seit Tagen mit lauter Musik...... Meine Eltern meinten letztens, man merkt wie nervlich fertig ich sei und nun endlich die Verwaltung kontaktieren sollte. Problem bei der ganzen Sache ist aber.....Es ist die Eigentumswohnung meiner Eltern in der ich wohne und mein Vater hat das verwalten dieser Wohnung bei der Verwaltung gekündigt. Ich bin beruflich im Finanzwesen tätig und meist so schon gestresst.

Nun weiß ich nicht wie ich das Schreiben verfassen soll? Hat jemand von Euch bitte bitte eine Idee wie ich es formulieren soll, welche Frist soll ich der Verwaltung geben? Ich will auch eine Kopie des Schreibens natürlich erhalten.
Oder sollte ich erstmal ein Schreiben verfassen und meinen Nachbarn den Brief in den Briefkasten werfen mit der Drohung, das nächste Schreiben folgt über die Verwaltung?


Ich Danke Euch schon mal! Noch Fragen........bin ziemlich fertig und müde
 
Du hast bislang einmal mit deinem Nachbarn darüber geredet? Sprich ihn doch einfach noch einmal darauf an, das ist doch etwas worüber man reden kann und sollte. ;)
Aber bitte nicht hoch gehen wenn du gerade auf 180 bist, dann wirds ganz sicher nicht gut ausgehen. ^^
 
Ihr Freund ist mir nicht ganz so nach einem Gespräch ;) und extrem laute musik in der woche frühs um 5 muss einfach nicht sein. Ich hatte am 23.12. mal Frei und von 9:00 bis 20:00 lief die Musik und in der Woche bin ich meist so gegen 17:30 schon zu Hause und da läuft schon die Musik meist bis 23 uhr
 
Aber dein Vater ist nicht eigentümer der Wohnung über euch.
Rede nochmal mit denen, in aller Ruhe.
Wenn das nichts bringts. Dann teilst du denen mit das du jetzt einen schritt weiter gehst.
Bei erneuten Lärm rufst du jedesmal die Polizei oder Ordnungsamt an.
Gleichzeitig nimmst du Konakt zu den eigentümern ( Verwaltung ) der Wohnung über euch auf. Teilst denen den Sachverhalt mit und die sollen das regeln. Wenn alles nichts bringt, bleibt nur Anzeige beim Gericht.
 
1. Lärmprotokoll führen. Sehr wichtig, wenn es tatsächlich zu Verhandlungen oder Anzeigen kommt.
2. Sachverhalt der Verwaltung schildern. Wenn die Lärmbelästigung andauernd/ständig ist, mit Mietminderung "drohen". Prozent-Tabellen findes Du im Internet.
3. Polizei rufen. Sind (auch am Tage) verpflichtet, dem Sachverhalt nach zu gehen. Abend/Nachts sowieso. Wenn Du einschätzen kannst, ob Dein Gegenüber gesprächsbereit ist, könnte man das auch versuchen. Frage mich nur warum. Ich habe nicht den Anlass gesetzt, wenn sich andere "wie Sau" benehmen und Rücksicht ein Fremdwort ist: Nix reden, handeln. Anzeigen gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz, in Ausnahmefällen sogar auch als Körperverletzung möglich, ansonsten hat das Ganze (meist) keine Wirkung.
4. Wenn absolut gar nichts mehr geht (sprich Dauerzustand über Monate), hilft alles nichts: such Dir eine neue Wohnung, oder das nächste Magengeschwür/Bypass ist Deiner.
 
FALSCH: Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit und sofern nicht anders geregelt, ist das Ordnungsamt dafür zuständig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Schön, wenn Du es besser weisst. LOL.
Und: nicht falsch.

Solltest Du hierauf anspielen.....:


Nur wenn eine Ordnungswidrigkeit mit einer Straftat zusammenfällt, ist die Staatsanwaltschaft zuständig (§ 40 OWiG). Ansonsten ist für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht die Staatsanwaltschaft zuständig, sondern die „Verwaltungsbehörde“ (§ 35 OWiG), an manchen Stellen im Gesetz auch „Verfolgungsbehörde“ genannt. Welche Behörde das konkret ist, ergibt sich entweder aus einer besonderen gesetzlichen Regelung oder aus § 36 OWiG. Meist ist es die für das betroffene Sachgebiet zuständige Ordnungsbehörde. Wenn die sachlich zuständige Behörde nicht handeln kann (beispielsweise am Wochenende), oder wenn es keine Spezialbehörde gibt (beispielsweise für den Straßenverkehr), dann ist die Polizei zuständig. Die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde endet, und das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft fortgeführt, wenn der Verdächtige gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt (siehe unten), wenn also über die Einleitung eines Gerichtsverfahrens entschieden werden muss.

Soweit das OWiG keine besondere Regelung enthält, gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend (sog. Transformationsvorschrift, § 46 OWiG); dabei hat die Verfolgungsbehörde dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten. Auch im Bußgeldverfahren sind also Durchsuchungen oder Sicherstellungen möglich. Ausgeschlossen sind hingegen Festnahmen, Verhaftungen und Zwangseinweisungen.

Auch die Polizei hat bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten dieselben Rechte und Pflichten wie bei der Verfolgung von Straftaten, soweit das OWiG keine besondere Regel enthält (§ 53 OWiG). Weitreichende Grundrechtseingriffe können jedoch nur von Polizeibeamten angeordnet werden, die Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft sind (§ 53 Abs. 2 OWiG).


....dann eventuell mal Theorie und Praxis überdenken. Spätestens an der Haustür hat die Dame/Herr vom Ordnungsamt nichts mehr zu melden, sprich keine hoheitlichen Befugnisse.
 
Zuletzt bearbeitet:
das ordnungsamt ist primär für ruhestörungen zuständig, dass kannst du bei jeder stadt im internet, sowie der polizei nachlesen. sobald das ordnungsamt geschlossen hat (auch außendienst), dann ist erst die polizei zuständig. hatte erst letztens bei mir wieder einen fall. die polizei kann zwar rauskommen wenn das ordnungsamt zu hat, aber die beschwerde etc... musst du beim ordnungsamt machen
 
@ TheWalkingDead

Mietminderung bei einer Eigentumswohnung bringt nicht wirklich viel ...
 
Oh..oh...ohje ohje ohje....Schande und Asche über mein Haupt...völlig überlesen, bin wohl noch im Dilizium oder wie das heisst.
Streiche Punkt 2. :freaky:

Sechs angeschrieben, ausserdem heute Daddelverbot...reicht ? :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kenne ich. Das hatte ich auch als ich in meine Wohnung eingezogen bin. Jeden Tag gab es die ganze Nacht Technomusik und zusätzlich noch ein Yippie Yippie Yäh Geschrei. Alles vibrierte.

Ein Nachbar der nebenan wohnt erzählte mir, dass der Vormieter genau deswegen ausgezogen sei. Eines Tages öffnete ich die Hauseingangstür und mir kam meine Nachbarin entgegen und sie fing an mich anzumotzen ich hätte nämlich den Nachbar nebenan zur Sau gemacht wegen dem Lärm. Dies stimmte zwar nicht, aber egal.

In dem Moment habe ich nur gedacht, dass die das mit der Intelligenz nicht so hat. Aber egal. Ab dem Zeitpunkt war Ruhe (keine Musik).

Seit dem erlebe ich immer wieder wie diese Nachbarn mich versuchen zu ärgern. Sie stellen Sachen direkt vor meine Kellertür ab obwohl recht und links Platz ist. Sie stellen auch Sachen vor der Kellerausgangstür ab damit ich nicht mein Fahrrad heraustragen kann. Und sie verwandeln den ganzen Keller in ein Lager für ihre alten Sachen. Auch draußen stellen die alles voll mit ihren Mülltonnen. Die stellen sogar ihre Fahrräder im Sommer heraus damit ich meines im Sommer nicht am Geländer anschließen kann. Die fahren nicht einmal mit ihren Fahrrädern. Einmal hatte ich mein Fahrrad neben dem Geländer abgestellt. Sofort haben die mein Fahrrad entfernt und den Platz mit ihren besetzt. Ende Dezember haben die mir mit Absicht das Kellerlicht ausgeschaltet während ich die Treppen herunterging.

Zum habe ich Geduld und lasse mich schwer aus der Fassung bringen.
 

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