lassen sich gelöschte daten wiederherstellen ?

@KataLiS
Thema Formatierung:
Es gibt zwei Arten einen Datenträger zu formatieren. In der Standardeinstellung, dabei ist eine Checkbox "Schnellformatierung" aktiv, wird quasi nur das Inhaltsverzeichnis gelöscht. Nach dieser Art der Formatierung können die meisten Daten wiederhergestellt werden. Entfernt man jedoch den Haken bei der Checkbox wird der komplette Datenträger einmal überschrieben.

Beide Methoden werden als Formatierung bezeichnet. Zur Abgrenzung wird die bei Windows standardmäßig angewandte Methode oft als "Schnellformatierung" oder "Quick Format" bezeichnet.

KataLiS schrieb:
Bei Textdokumenten kann man davon ausgehen, dass es sich um (Überraschung) Text in einer bestimmten Sprache handelt und die Dokumente irgendwie strukturiert sind.
Prinzipiell ist das zwar richtig, aber auf Datenträgerebene ist dieses Wissen nur eingeschränkt nützlich. Schon wenn ein Dateiformat mit einem einfachen Packalgorithmus arbeitet wird die ganze Angelegenheit erschwert.

KataLiS schrieb:
ASCII benutzt pro Byte nur 7 Bit.
Das gilt nur für Standard-ASCII und selbst da nicht wirklich. Im ursprünglichen Standard wird jedes Zeichen tatsächlich mit 7 Bit repräsentiert. Das achte Bit, das auch im Standard-ASCII benutzt wird, dient als Paritätsbit für Zwecke der Fehlerkorrektur. In späteren Versionen wurde dann das achte Bit nicht mehr als Paritätsbit genutzt, sondern um weitere Zeichen darzustellen. Insofern sollte man grundsätzlich davon ausgehen, daß ein Zeichen von einem 8-Bit Muster repräsentiert wird.

Eine regelrechte Datenwiederherstellung, selbst wenn es nur um Fragmente geht, wird man schon nach einmaligem vollständigen überschreiben eines Datenträgers mit Nullwerten als vernachlässigbares Risiko ansehen können. Eine gewisse Berechtigung entsprechender Methoden könnte man dann annehmen, wenn feststeht was genau gesucht wird und vor allem an welcher Stelle. Damit sollte das Risiko für Privatanwender so gering sein, daß es als nicht existent anzusehen ist.

tl;dr:
Einmal richtig formatieren (also keine Schnellformatierung) reicht aus, um sich selbst vor neugierigen staatlichen Akteuren zu schützen.
 
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