einfach herrlich. da fragen sich irgendwelche rechtsverdreher ob es legal sei, dabei ist schon der punkt wo der trojaner eingesetzt wurde falsch. es wurde eine quellen-tkü erlaubt, aber ein trojaner mit screenshots angewandt. es ist also NIE die frage gewesen, ob es rechtlich erlaubt wäre.
ist es nicht, egal was man da brabbeln will.
wenn eine quellen-tkü erlaubt ist, ist nur diese erlaubt. erweitert man aber dann das tool, wie beim bundestrojaner, ist das verfassungsbruch. darüber braucht man nicht zu diskutieren, noch irgendeine stude zu machen. es ist also egal, wer labert. solange herr hans-friedrich uhl als minister fungiert, braucht man nicht weiter darüber zu reden. er ist der verantwortliche und befürwortet noch immer den einsatz von trojanern, auch wenn man nur eine quellen-tkü erlaubt bekommt vom richter.
solange solche subjekte nicht entfernt werden, braucht es keine rechtliche grundlagen, da diese sowieso nicht geachtet werden. alles andere dient nur der augenwischerei.
greez