Laut Media Markt keine Gewährleistung oder Rückgaberecht für fünf Tage alte Oculus R

theGoD

Lt. Junior Grade
Registriert
Nov. 2010
Beiträge
387
Ok, wollte gestern eine letzten Donnerstag per 0% Finanzierung vor Ort gekaufte Oculus Rift austauschen, da diese durch einen am ersten Nutzungstag festgestellten Wackelkontakt (wahrscheinlich Kabel oder Buchse am Headset) nur noch ein schwarzes Bild anzeigt wenn man an ihr falsch wackelt. Fehlermeldung am PC: Headset nicht gefunden / HDMI Problem.

Das TL; DR dieses Post ist, dass zuerst ein Mitarbeiter mir gegenüber wiederholt behauptete ich hätte keine Gewährleistung sondern nur die Herstellergarantie und anschließend eine zweite Mitarbeiterin, dass zwar ein 14 tätiges Widerrufsrecht des Finanzierungsvertrages bestehen würde, dieses jedoch dazu führen würde das ich die Rift bar bezahlen muss oder ein Inkasso eröffnet wird.

Beide Aussagen sind komplett falsch und Irreführend. Zusätzlich wurde durch zwei Mitarbeiter indirekt mit Inkasso gedroht.


Folgendes habe ich 9 Stunden später abgetippt; ist also nicht Wort für Wort jedoch inhaltlich genauso passiert:

Mitarbeiterin 0 an der Information sieht mich mit einer gefüllten Media Markt Tüte rein kommen, fragt ob ein Defekt vor liegt und ob innerhalb von 14 Tagen gekauft wurde. Ich gebe ihr die Kassenbon / Finanzierungsvertrag (die tolle 0% Finanzierung mit der Media Markt so gerne wirbt) Kombi und sie verweist mich an die DVD/BR Abteilung.

Mitarbeiter A:
Wir haben zwei Möglichkeiten. Sie wenden sich direkt an den Hersteller damit dieser das Gerät austauschen oder reparieren kann. Oder wir senden das Gerät für Sie an den Hersteller weiter.

TheGoD:
Ein Umtausch ist nicht möglich?

Mitarbeiter A:
Nein, leider nicht. Bei diesem Artikel hat uns der Hersteller untersagt irgend etwas Auszutauschen oder irgendwie in das Gerät einzugreifen.

TheGoD:
Trotz Gewährleistung und obwohl ich mich innerhalb der 14 Tage befinde?

Mitarbeiter A:
Sie haben ja keine Gewährleistung sondern eine Herstellergarantie...

TheGoD:
Ich habe doch auch eine Gewährleistung gegenüber euch.

Mitarbeiter A:
Nein sie haben die Verpflichtende Garantie durch den Hersteller.

TheGoD:
Die Herstellergarantie ist freiwillig, während die 2 jährige Gewährleistung durch den Verkäufer verpflichtend ist!

Mitarbeiter A:
Nein das stimmt nicht. Sie haben definitiv keine Gewährleistung, sondern nur eine Herstellergarantie.

TheGoD:
Ich möchte gerne Ihren Vorgesetzten sprechen.

Mitarbeiter A:
Dann wenden Sie sich bitte an die Information.


[An der Information:]

TheGoD:
Ich möchte diesen defekten Artikel der am Donnerstag gekauft wurde umtauschen. Ihr Kollege sagt mir nun er könnte diesen nur zum Hersteller senden und das ich keine Gewährleitung gegenüber Media Markt sondern nur eine Herstellergarantie habe was definitiv nicht richtig ist.

[Mitarbeiter B bestätigt mir das ich zwei Jahre Gewährleistung habe, bittet mich um Geduld um den Sachverhalt im Hinterraum zu klären.]

Mitarbeiter B:
Also, wie gesagt habe Sie zwei Jahre Gewährleistung und im Rahmen dessen bessern wir natürlich gerne den aufgetretenen Fehler nach. Hierzu ist es jedoch notwendig den Artikel an unsere Werkstatt zu senden.

TheGoD:
Das heißt, dass Sie obwohl der Artikel erst vor fünf Tagen gekauft wurde und Sie einen Ersatz vorrätig haben tauschen Sie den Artikel nicht um?

Mitarbeiter B:
Nein, im Rahmen der Gewährleistung müssen wir keinen direkten Austausch vornehmen.

TheGoD:
Mir wurde jedoch schon mal einen BR-Player innerhalb der ersten 14 Tage ausgetauscht und dies ist auch das gleiche das ich online hierzu bezüglich Media Markt finde.

Mitarbeiter B:
Bei einigen Artikeln machen wir dies, dieser zählt jedoch nicht dazu.

TheGoD:
Obwohl ich den Artikel einfach innerhalb der 14 Tage zurückgeben kann.

Mitarbeiter B:
Bei vor Ort gekauften Artikeln haben wir keine Rückgabepflicht wie online. Sie können den Artikel nicht mehr zurückgeben.

TheGoD:
Der Artikel wurde jedoch per Finanzierung gekauft, bei dieser kann ich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Mitarbeiter B:
Ja, aber nur die Finanzierung. Wenn Sie dies machen müssen Sie den Artikel ganz normal bezahlen.

TheGoD:
...

Das heißt die Finanzierung erlaubt mir nicht den Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben?

Mitarbeiter B:
Nein.

TheGoD:
Was wäre denn wenn ich widerrufe jedoch den Artikel nicht bar bezahlen kann?

Mitarbeiter B wendet sich ihrer Kollegin im Hinterzimmer zu (Mitarbeiter C) und ruft:

Was ist wenn er das Darlehn widerruft aber nicht zahlen kann?

Mitarbeiter C:
Dann würde das Ganze an Ingolstadt weitergegeben und ein Inkasso eröffnet.

TheGoD zu Mitarbeiterin B:
...

Können Sie mir diese Aussage bitte schriftlich geben? Das ich den Artikel nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann und eine Widerrufung der Finanzierung eine Barzahlungspflicht bedeutet?

Mitarbeiter B:
Das können Sie in den Finanzierungsunterlagen nachlesen. [Sie zeigt auf die Unterlagen samt Kassenbon die ich ihr zu Beginn des Gespräches gegeben habe.] Das brauche ich Ihnen nicht schriftlich zu geben.

TheGoD:
Dann zeigen Sie mir bitte wo genau dies vermerkt ist.

Mitarbeiter B:
Dazu habe ich keine Zeit, sie sehen ja das noch andere Kunden warten.

Mitarbeiter B weigert sich weiter mir eine schriftliche Aussage diesbezüglich auszuhändigen, redet sich damit heraus hier ja keine Formulare oder ähnliches zu haben. Sie gibt mir jedoch ihren Namen als ich sie dazu auffordere.

TheGoD:
Ok, dann senden Sie den Artikel halt ein.

[Mitarbeiter B erklärt mir das er morgen dann raus geht, der Vorgang dauert so 8 - 10 Tage. Mitarbeiter B fängt an meine Rift auszupacken.

Anmerkung: Dies ist das erste Mal seit Betreten des Ladens das einer der Mitarbeiter den Artikel oder sogar die Verpackung sieht.]

TheGoD: [Ich schaue während dessen die Finanzierungsunterlagen noch einmal durch und finde schnell folgenden Punkt als erstes unter Widerrufsfolgen]

Widerruft der Darlehnsnehmer diesen Darlehnsvertrag, so ist er auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden.


[Ich unterbreche Mitarbeiterin B und bitte sie diesen Teil des Vertrages zu lesen.]

Mitarbeiter B:
Ja dann können Sie auf diese Weise vom Kauf zurücktreten.

TheGoD:
...
Sie haben mir doch gerade gesagt das ich auf keinen Fall vom Kauf zurücktreten kann!

Mitarbeiter B: Sie müssen doch selbst wissen was der Finanzierungsvertrag beinhaltet!

TheGoD:
Aber Sie haben mir doch hierzu nachdem ich Sie über die Rückgabemöglichkeit informierte eine komplett falsche Aussage erteilt.

Mitarbeiter B:
Möchten Sie jetzt noch bis 8 mit mir hier rum diskutieren!

TheGoD:
Ich möchte vom Kauf zurücktreten.

Mitarbeiter B:
Das können Sie indem Sie den Artikel hier an uns zurückgeben nachdem wir von der Bank die Information erhalten haben das der Darlehnsvertrag widerrufen wurde.

[Nach einigem hin und her bei dem sie mir keine Antwort darauf gab warum sie jetzt den genauen Ablauf des Widerruf plötzlich kennt packe ich die Rift wieder ein und verlassen den Laden.]


Das als ich zu Hause angekommen bin und mich etwas mit der Thematik beschäftigte auf die Media Markt Werbung bezüglich deren aktuell extra langen Rückgabefrist bis Ende Januar gestoßen bin (zugegeben bin ich nicht sicher ob diese sich nur auf den Online-Store bezieht) ließ das ganze noch skurriler erscheinen.

Ich werde jetzt wohl tatsächlich die Finanzierung stornieren und online neu bestellen. Zusätzlich werde ich Media Markt und den Verbraucherschutz anschreiben. Das Media Markt kundenunfreundlich bei der Meldung eines Defektes reagiert ist eine Sache, zu versuchen jedoch mit Falschaussagen meine gesetzlichen und vertraglichen Rechte nicht zu gewähren eine komplett andere.

All dies wegen wahrscheinlich nur einem defektem Kabel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe da keine großen Verfehlungen seitens MediaMarkt.

1. Hast du kein Recht auf einen direkten Umtausch. Wenn MM das Gerät einschicken will, dann können sie das auch tun und haben damit ihre Pflicht (insofern der Defekt dadurch behoben wird) erfüllt.

2. Klar könnten die Mitarbeiter besser darin geschult seien was Finanzierungen angeht...aber noch eher musst du wissen was in dem Vertrag steht, den du vor ein paar Tagen unterschrieben hast.

3. Ich würde die Finanzierung nicht widerrufen ohne zu klären was das für Folgen hat. Denn wenns blöd kommt hat Mediamarkt einen Anspruch sich die "Abnutzung" des Geräts von dir bezahlen zu lassen. Da du vor Ort gekauft hast, hast du nicht die selben Rechte wie ein Internetkäufer.

Meine Meinung: Lass das Gerät reparieren und gut.
 
Schließe ich mich Skyraider an.
Die Mitarbeiter sind doof .. das ist aber nix neues.

Bin aber auch der festen Überzeugung, dass du kein Anrecht auf sofortigen Austausch hast.

Würde den Verbraucherschutz außen vor lassen und erstmal Media Markt anschreiben. Eine Beschwerde hilft oft Wunder..
 
Ich bin komplett beim TE sowie beim @Evil E-Lex.

Ich stimme aber auch zu, dass man gut überlegen sollte: immerhin widerruft man bezüglich einer defekten Sache. Ich würde eher zurücktreten. Dass man derart mit der Gewährleistung umgeht, spielt einem da nur gute Karten in die Hände. Da sind dann auch keine Abnutzungen zu ersetzen, sondern der gezogene Nutzen. Und den hatte er wohl kaum.

Btw würde ich aufpassen, ob ich bei einer Nullprozentfinanzierung auch wirklich ein Widerrufsrecht habe.

PS: Danke für deine ausführliche Schilderung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Evil E-Lex schrieb:
Aha. Wofür gibt es dann §439 Abs. 1 BGB?
Ja.. du hast die Wahl. Und was ist mit Abs. 3? Wenn Media Markt dann sagt, wir machen das so und so und sich darauf beruft.. wie willst du in der Praxis die davon abbringen ohne das vor Gericht klären zu lassen.

Deswegen ja auch die Aussage, am besten nochmal mit der Zentrale sprechen. Im Normalfall sind diese Leute denn wieder kundenfreundlicher und ich kann mir gut vorstellen, dass die direkt nen 1 zu 1 Austausch veranlassen. In der Fililale stehen und mit Nacherfüllung und dem BGB wedeln bringt dich meist nicht weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jace schrieb:
Ja.. du hast die Wahl. Und was ist mit Abs. 3? Wenn Media Markt dann sagt, wir machen das so und so und sich darauf beruft.
Können sie nicht, der Artikel steht im Regal. Die müssen ein neues Gerät rausgeben, fertig. Sollten die sich verweigern, wäre ich schneller beim Verbraucherschutz, als die bis drei zählen können.
 
Vielen Dank, diese Änderung ist wohl mehr als konsequent, wenn man auch vor Augen führt, was hinter einer Nullprozentfinanzierung wirklich steht :D
 
@ Evil E-Lex:

Was Du hier aussagst ist grundfalsch!

Erstens hat es rein gar nichts damit zu tun, ob ein Artikel im Regal steht, wenn es um die Verweigerung der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung geht. Hier geht es einzig und allein um eine Kostenabwägung zwischen Ersatzlieferung und Nachbesserung, wobei ein deutliches Missverhältnis bestehen muss, damit ein Händler verweigern kann.

Und zweitens müssen die ohne Prüfung (das bedeutet im Zweifel auch das Einschicken) absolut überhaupt gar nichts!
Selbstverständlich hat jeder Händler bei einer Reklamation ein Prüfungsrecht. Wäre auch fatal wenn dem nicht so wäre. Ein Mangel kann schließlich auch vom Käufer verursacht worden sein, und in diesem Falle greift kein Gewährleistungsrecht.

Bei einer Reklamation darf der Händler somit

- prüfen (lassen), ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt
- prüfen (lassen), ob der Händler einen festgestellten Mangel überhaupt zu vertreten hat
- prüfen (lassen), was eine Nachbesserung im Vergleich zur Ersatzlieferung kostet.

All dies kann der Händler nur durch Prüfung, und von daher finde ich es überaus unverschämt, wenn Kunden sich hinstellen und sofortigen Umtausch einfordern und im Falle einer Verweigerung auch noch schlecht über den Händler daherreden.

MfG,
Dominion.
 
Der Verkäufer hat hier jedoch
1. das Bestehen von Gewährleistungsrechten überhaupt abgestritten,
2. ohne Prüfung die Nachlieferung verweigert und stattdessen auf Reparatur bestanden.

Das ist also nicht konsequent.

In die Berechnung, ob die gewünschte Art der Nacherfüllung verweigert werden darf, fließt außerdem noch das Kundeninteresse ein. Dass ein mangelfreies Exemplar im Regal liegt, spielt also sehr wohl eine Rolle. Bei einem Fehler, der sich so kurz nach Lieferung zeigt, erscheint mir das eindeutig. Abgesehen davon, dass wie gesagt überhaupt nicht abgewogen wurde. Für den Kunden spricht außerdem die Beweislastumkehr.

Stellt sich nach einer genaueren Prüfung heraus, dass gar kein Mangel vorgelegen hat, kann sich der Verkäufer immer noch nachträglich an den Käufer wenden. Wie hier schon angemerkt wurde, kann man sich natürlich erstmal nicht besonders gut wehren, wenn der Verkäufer auf Stur schaltet. Bei mir würde er dann aber nach all dem, was oben beschrieben wurde, schlicht den Rücktritt erklärt bekommen; ich streite mich dann auch sehr gerne noch länger mit ihm herum. Das Recht läuft mir da nicht weg. Und für all diejenigen, die eher auf unkomplizierte Abwicklung (aus Angst oder sonstwas) angewiesen sind, will ich die Verkäufer nicht weiter daran gewöhnen, dass seine Kunden kleinbeigeben.

Am Ende mag man über alles geteilter Meinung sein: aber angesichts des beschriebenen Verkäuferverhaltens hier nicht den Verkäufer, sondern den Käufer als unverschämt hinzustellen, ist wohl nicht fair.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Droitteur:

Den TE hatte ich auch gar nicht explizit gemeint mit dem Wort "unverschämt", sondern dies bezog sich auf das Käuferverhalten der Allgemeinheit sowie das Anspruchsdenken. Und natürlich auf die Aussage von Evil E-Lex.

Auch bin ich ganz und gar bei Dir, dass es absolut nicht in Ordnung ist einem Kunden weismachen zu wollen dass überhaupt kein Gewährleistungsrecht bestehe. Solche Aussagen sind natürlich Unsinn, und es ist zudem fraglich ob diese Einschätzung auf der Inkompetenz des Mitarbeiters oder auf einer Anweisung von oben beruht.

Da sich wie vorliegend beim Kauf einer Sache ein Gattungskauf zum Stückkauf konkretisiert und somit die Kundenrechte zunächst an eben genau dieser erworbenen Sache ausrichten, muss dem Kundeninteresse (-> Ware hängt im Regal) zunächst geringere Bedeutung beigemessen werden (rechtlich gesehen).
In vielen Fällen (vorliegend vermute ich das auch) wird es ohnehin so sein dass für den Händler / Hersteller durch einen Austausch keine Nachteile gegenüber einer Nachbesserung entstehen, letztere sogar teurer wäre. In der Regel wird deshalb auch ein neues Produkt geliefert.

Wichtig ist aber darauf hinzuweisen, dass der Händler ein Prüfungsrecht hat (auch durch Einschicken; eine angemessene Wartezeit ist dann vom Kunden zu akzeptieren) und dass es darüber hinaus nicht unkulant oder kundenfeindlich ist, wenn der Händler dies ausübt.
So wie der Käufer sein Recht auf Gewährleistung ausüben darf und auch soll, so darf auch der Händler seine Rechte ausüben. Dies kann ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden, auch wenn dies für den Käufer mit Unannehmlichkeiten (-> Wartezeit) verbunden ist.

Abschließend möchte ich sagen dass eine Kombination unserer beider Aussagen genau das wäre, was man Käufern mit auf den Weg geben sollte: Nicht klein beigeben und auch nicht mehr in Anspruch nehmen wollen als einem zusteht. Das würde ich sofort so unterschreiben. Dieser Thread hat somit mE einen sehr guten Informationsgehalt für Interessierte, da beide Seiten beleuchtet wurden :daumen:.

MfG,
Dominion.
 
Ich bin sehr zufrieden :)

Da tut es mir fast Leid, nur so knapp zurückzuschreiben; jedoch ist schlicht alles Wesentliche wohl gesagt ;)
Vielleicht nur kurz eine Bemerkung, dass diese Beweisgeschichten (und die Prüfungen) ihre ganz eigene Problematik haben^^ Man stelle sich nur vor, man erhält die Sache noch defekter zurück, als man sie hat einschicken lassen. Wie oft lesen wir hier Ähnliches? Schon läuft die Sache umgekehrt; lässt sich schon fortspinnen^^ Das ist ein Problem, dass sich natürlich immer stellt und eine Sache, mit der man immer rechnen muss: will man wirklich letzten Zwang ausüben, bleibt oft nicht mehr übrig, als Zeit mitzubringen; Zaubern geht nicht.

Schöne Grüße
 
@ Droitteur:

Dann mache ich es noch knapper: Bin auch sehr zufrieden... :D
Ja es ist alles Wesentliche gesagt.

Ebenfalls schöne Grüße.
 
Skyraider schrieb:
Ich sehe da keine großen Verfehlungen seitens MediaMarkt.

1. Hast du kein Recht auf einen direkten Umtausch. Wenn MM das Gerät einschicken will, dann können sie das auch tun und haben damit ihre Pflicht (insofern der Defekt dadurch behoben wird) erfüllt.

Das ist richtig (anscheinend, siehe Diskussion hier) und war mir auch klar, auch wenn ich dieses kundenunfreundliche Verhalten nicht erwartete. Dies heißt dennoch nicht, dass mir ein Media Markt Mitarbeiter legal sagen darf dass ich keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer habe! Auch wenn MM im Rahmen der Gewährleistung nur zurücksendet hat dies für mich Vorteile im Unterschied zur Nutzung der freiwilligen und oftmals beschränkteren Herstellergarantie, zum Beispiel Recht auf Wandlung nach der dritten Nachbesserung sowie Beweislastsvorteil für mich in den ersten sechs Monaten.

Skyraider schrieb:
2. Klar könnten die Mitarbeiter besser darin geschult seien was Finanzierungen angeht...aber noch eher musst du wissen was in dem Vertrag steht, den du vor ein paar Tagen unterschrieben hast.

Stimme ich zu, aber es ist ein Unterschied ob mir ein Mitarbeiter Detailfragen zum Vertrag nicht beantworten kann oder ob zwei Mitarbeiter meine Aussage das ich auf Grund der Finanzierung ein Rückgaberecht habe als falsch darstellen, mir dieses verweigern und mit Inkasso drohen.

Skyraider schrieb:
3. Ich würde die Finanzierung nicht widerrufen ohne zu klären was das für Folgen hat. Denn wenns blöd kommt hat Mediamarkt einen Anspruch sich die "Abnutzung" des Geräts von dir bezahlen zu lassen. Da du vor Ort gekauft hast, hast du nicht die selben Rechte wie ein Internetkäufer.

Danke, guter Hinweis. Nehme ich in Kauf da absolut keine Gebrauchsspuren bestehen. Da ich ein Rückgaberecht habe und keine zusätzlichen Angaben bezüglich Abnutzung im meinen Vertrag stehen sollte ich hier kein größeres Risiko eingehen als wenn ich etwas Online zurücksende.


Skyraider schrieb:
Meine Meinung: Lass das Gerät reparieren und gut.
Auf keinen Fall. Erstens möchte ich nicht warten bis Oculus repariert hat und dann vielleicht statt meiner Brille irgend eine generalüberholte bekommen und zweitens aus Prinzip.
 
@ TE:

Die Dauer einer Einsendung zwecks Prüfung abwarten musst du sowieso (s.o.). Eine Reparatur würde im Zweifel nicht länger dauern, da der Techniker bei Feststellung des Defektes idR sofort repariert, falls dies möglich ist.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit dass der Hersteller erst gar nicht eine Reparatur versucht, denn es gibt nichts Teureres als Arbeitszeit von Mitarbeitern.

Ist auf deinem Gerät eine Seriennummer vorhanden? So könntest du prüfen ob du dein Gerät zurückerhalten hast. Und ich wüsste nicht was gegen ein - wie Du sagst - generalüberholtes Gerät sprechen sollte, sofern es

- völlig frei von Mängeln ist und
- keine Gebrauchsspuren aufweist.

Und nochmals siehe oben, die Tatsache dass MM nicht sofort ausgetauscht hat ist nicht kundenunfreundlich, selbst wenn dies für Dich Unannehmlichkeiten (Wartezeit) bedeutet. Dies ist deren Recht, so wie es Deines ist, einen mangelfreien Artikel zu bekommen.
Mit welchen (falschen) Argumenten die allerdings versucht haben Dich abzuwimmeln war dreist!

Auf eines möchte ich noch hinweisen:
Wenn festgestellt werden sollte, dass Dein Gerät für sagen wir mal 50 € repariert werden kann, dann haben die das Recht die von Dir gewünschte Ersatzlieferung zu verweigern und stattdessen nachzubessern! Das Gerät kostet 700 € neu!

MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
Und ich wüsste nicht was gegen ein - wie Du sagst - generalüberholtes Gerät sprechen sollte, sofern es

- völlig frei von Mängeln ist und
- keine Gebrauchsspuren aufweist.
Da gab es doch letztens erst wieder Artikel zu, wie es in einigen Ländern sogar verboten ist beim iPhone ein refurbished Gerät als Ersatz zu verschicken weil der Wertverlust zu hoch ist.
Kann mich leider beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, wo ich das gelesen habe um die Quelle anzubieten.
 
dominion1 schrieb:
@ TE:

Die Dauer einer Einsendung zwecks Prüfung abwarten musst du sowieso (s.o.). Eine Reparatur würde im Zweifel nicht länger dauern, da der Techniker bei Feststellung des Defektes idR sofort repariert, falls dies möglich ist.

Nein, muss ich nicht. Da ich vom Kauf zurücktreten kann ist es auch einfach möglich die Defekte zurück zu geben und eine neue zu kaufen.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit dass der Hersteller erst gar nicht eine Reparatur versucht, denn es gibt nichts Teureres als Arbeitszeit von Mitarbeitern.

dominion1 schrieb:
Ist auf deinem Gerät eine Seriennummer vorhanden? So könntest du prüfen ob du dein Gerät zurückerhalten hast.
Guter Tipp, hat eine Seriennummer.

dominion1 schrieb:
Und ich wüsste nicht was gegen ein - wie Du sagst - generalüberholtes Gerät sprechen sollte, sofern es

- völlig frei von Mängeln ist und
- keine Gebrauchsspuren aufweist.

Das heißt du würdest mir gebrauchte Ware auf Ebay oder hier im Market-Place zum vollen Neukaufspreis abkaufen sofern diese keine Gebrauchstspuren aufweist, frei von Mängeln ist und der Händler/Hersteller die Gewährleistung/Garantie weiterhin anerkennt?

Jetzt mal ganz davon abgesehen das ein Refurbished Gerät einfach bauartbedingt anfälliger für Folgefehler sein kann als ein nicht repariertes Neugerät.


dominion1 schrieb:
Und nochmals siehe oben, die Tatsache dass MM nicht sofort ausgetauscht hat ist nicht kundenunfreundlich, selbst wenn dies für Dich Unannehmlichkeiten (Wartezeit) bedeutet. Dies ist deren Recht, so wie es Deines ist, einen mangelfreien Artikel zu bekommen.

Natürlich ist dies kundenunfreundlich. Das hat auch nichts damit zu tun das es deren Recht ist, es ist dennoch kundenunfreundlich. Gerade weil sie auf ihr Recht bestehen anstatt einfach den für den Kunden vorteilhafteren Tausch durchzuführen ist es kundenunfreundlich.

Mal als Vergleich. Bei Amazon bekommst du bei den meisten Artikeln auch nach 23 Monaten noch dein Geld zurück oder den gleichen Artikel nocheinmal neu bei einem Defekt. Dies gilt zwar dort auch nicht bei allen Artikeln (z. B. nicht bei vielen Smartphones), jedoch ist es während der ersten 30 Tage immer so dass ein Neugerät als Ersatz rausgesendet wird, sogar bevor du das alte zurück gibts.


dominion1 schrieb:
Mit welchen (falschen) Argumenten die allerdings versucht haben Dich abzuwimmeln war dreist!

Hier stimme ich dir zu und dies ist auch der Hauptgrund für den Post. Kundenunfreundlichkeit hin oder her, aber hier mit klaren Falschaussagen zu versuchen gesetzliche und vertragliche Rechte auszuhebeln ist etwas komplett anderes.
 
Jedenfalls muss man festhalten, dass die Abwägung bei der Art der Nacherfüllung komplizierter ist. Es genügt nicht, den Neupreis den Reparaturkosten gegenüberzustellen. Erstens kostet die Beschaffung einer ersatzweise zu liefernden Sache nicht den vollen Neupreis. Zweitens erhält der Verkäufer das im Beispiel für wenig Geld reparable Gerät zu seiner Verfügung zurück; dessen Wert ist also gegenzurechnen. Nicht zuletzt kann das daraufhin refurbishte Gerät einer Nachlieferung an wieder anderer Stelle dienen. Ein verbleibendes Übergewicht der "anderen" (nicht gewünschten) Art der Nacherfüllung muss dann auch noch eine gewisse Schwelle überschreiten.

@TE: Um Missverständnisse sowie unnötigen Stress zu vermeiden, solltest du statt von "Rücktritt" besser von "Widerruf" sprechen.

@Krafty: Das klingt interessant. Allerdings habe ich noch kaum erlebt, dass Käufer damit ein Problem hatten. Darüber will ich hier jetzt aber mal nicht schreiben^^
 
Zuletzt bearbeitet:
theGoD schrieb:
Stimme ich zu, aber es ist ein Unterschied ob mir ein Mitarbeiter Detailfragen zum Vertrag nicht beantworten kann oder ob zwei Mitarbeiter meine Aussage das ich auf Grund der Finanzierung ein Rückgaberecht habe als falsch darstellen, mir dieses verweigern und mit Inkasso drohen.

Steht nicht in dem Artikel der Verbraucherzentrale dass mann eben KEIN gesondertes Rückgaberecht durch Kauf per 0%-Finanzierung hat? Kreditvertrag und Kaufvertrag werden doch getrennt behandelt.
Ich frage nur weil ich vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall hatte.
 
Zurück
Oben