theGoD
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Nov. 2010
- Beiträge
- 387
Ok, wollte gestern eine letzten Donnerstag per 0% Finanzierung vor Ort gekaufte Oculus Rift austauschen, da diese durch einen am ersten Nutzungstag festgestellten Wackelkontakt (wahrscheinlich Kabel oder Buchse am Headset) nur noch ein schwarzes Bild anzeigt wenn man an ihr falsch wackelt. Fehlermeldung am PC: Headset nicht gefunden / HDMI Problem.
Das TL; DR dieses Post ist, dass zuerst ein Mitarbeiter mir gegenüber wiederholt behauptete ich hätte keine Gewährleistung sondern nur die Herstellergarantie und anschließend eine zweite Mitarbeiterin, dass zwar ein 14 tätiges Widerrufsrecht des Finanzierungsvertrages bestehen würde, dieses jedoch dazu führen würde das ich die Rift bar bezahlen muss oder ein Inkasso eröffnet wird.
Beide Aussagen sind komplett falsch und Irreführend. Zusätzlich wurde durch zwei Mitarbeiter indirekt mit Inkasso gedroht.
Folgendes habe ich 9 Stunden später abgetippt; ist also nicht Wort für Wort jedoch inhaltlich genauso passiert:
Mitarbeiterin 0 an der Information sieht mich mit einer gefüllten Media Markt Tüte rein kommen, fragt ob ein Defekt vor liegt und ob innerhalb von 14 Tagen gekauft wurde. Ich gebe ihr die Kassenbon / Finanzierungsvertrag (die tolle 0% Finanzierung mit der Media Markt so gerne wirbt) Kombi und sie verweist mich an die DVD/BR Abteilung.
Mitarbeiter A:
Wir haben zwei Möglichkeiten. Sie wenden sich direkt an den Hersteller damit dieser das Gerät austauschen oder reparieren kann. Oder wir senden das Gerät für Sie an den Hersteller weiter.
TheGoD:
Ein Umtausch ist nicht möglich?
Mitarbeiter A:
Nein, leider nicht. Bei diesem Artikel hat uns der Hersteller untersagt irgend etwas Auszutauschen oder irgendwie in das Gerät einzugreifen.
TheGoD:
Trotz Gewährleistung und obwohl ich mich innerhalb der 14 Tage befinde?
Mitarbeiter A:
Sie haben ja keine Gewährleistung sondern eine Herstellergarantie...
TheGoD:
Ich habe doch auch eine Gewährleistung gegenüber euch.
Mitarbeiter A:
Nein sie haben die Verpflichtende Garantie durch den Hersteller.
TheGoD:
Die Herstellergarantie ist freiwillig, während die 2 jährige Gewährleistung durch den Verkäufer verpflichtend ist!
Mitarbeiter A:
Nein das stimmt nicht. Sie haben definitiv keine Gewährleistung, sondern nur eine Herstellergarantie.
TheGoD:
Ich möchte gerne Ihren Vorgesetzten sprechen.
Mitarbeiter A:
Dann wenden Sie sich bitte an die Information.
[An der Information:]
TheGoD:
Ich möchte diesen defekten Artikel der am Donnerstag gekauft wurde umtauschen. Ihr Kollege sagt mir nun er könnte diesen nur zum Hersteller senden und das ich keine Gewährleitung gegenüber Media Markt sondern nur eine Herstellergarantie habe was definitiv nicht richtig ist.
[Mitarbeiter B bestätigt mir das ich zwei Jahre Gewährleistung habe, bittet mich um Geduld um den Sachverhalt im Hinterraum zu klären.]
Mitarbeiter B:
Also, wie gesagt habe Sie zwei Jahre Gewährleistung und im Rahmen dessen bessern wir natürlich gerne den aufgetretenen Fehler nach. Hierzu ist es jedoch notwendig den Artikel an unsere Werkstatt zu senden.
TheGoD:
Das heißt, dass Sie obwohl der Artikel erst vor fünf Tagen gekauft wurde und Sie einen Ersatz vorrätig haben tauschen Sie den Artikel nicht um?
Mitarbeiter B:
Nein, im Rahmen der Gewährleistung müssen wir keinen direkten Austausch vornehmen.
TheGoD:
Mir wurde jedoch schon mal einen BR-Player innerhalb der ersten 14 Tage ausgetauscht und dies ist auch das gleiche das ich online hierzu bezüglich Media Markt finde.
Mitarbeiter B:
Bei einigen Artikeln machen wir dies, dieser zählt jedoch nicht dazu.
TheGoD:
Obwohl ich den Artikel einfach innerhalb der 14 Tage zurückgeben kann.
Mitarbeiter B:
Bei vor Ort gekauften Artikeln haben wir keine Rückgabepflicht wie online. Sie können den Artikel nicht mehr zurückgeben.
TheGoD:
Der Artikel wurde jedoch per Finanzierung gekauft, bei dieser kann ich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Mitarbeiter B:
Ja, aber nur die Finanzierung. Wenn Sie dies machen müssen Sie den Artikel ganz normal bezahlen.
TheGoD:
...
Das heißt die Finanzierung erlaubt mir nicht den Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben?
Mitarbeiter B:
Nein.
TheGoD:
Was wäre denn wenn ich widerrufe jedoch den Artikel nicht bar bezahlen kann?
Mitarbeiter B wendet sich ihrer Kollegin im Hinterzimmer zu (Mitarbeiter C) und ruft:
Was ist wenn er das Darlehn widerruft aber nicht zahlen kann?
Mitarbeiter C:
Dann würde das Ganze an Ingolstadt weitergegeben und ein Inkasso eröffnet.
TheGoD zu Mitarbeiterin B:
...
Können Sie mir diese Aussage bitte schriftlich geben? Das ich den Artikel nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann und eine Widerrufung der Finanzierung eine Barzahlungspflicht bedeutet?
Mitarbeiter B:
Das können Sie in den Finanzierungsunterlagen nachlesen. [Sie zeigt auf die Unterlagen samt Kassenbon die ich ihr zu Beginn des Gespräches gegeben habe.] Das brauche ich Ihnen nicht schriftlich zu geben.
TheGoD:
Dann zeigen Sie mir bitte wo genau dies vermerkt ist.
Mitarbeiter B:
Dazu habe ich keine Zeit, sie sehen ja das noch andere Kunden warten.
Mitarbeiter B weigert sich weiter mir eine schriftliche Aussage diesbezüglich auszuhändigen, redet sich damit heraus hier ja keine Formulare oder ähnliches zu haben. Sie gibt mir jedoch ihren Namen als ich sie dazu auffordere.
TheGoD:
Ok, dann senden Sie den Artikel halt ein.
[Mitarbeiter B erklärt mir das er morgen dann raus geht, der Vorgang dauert so 8 - 10 Tage. Mitarbeiter B fängt an meine Rift auszupacken.
Anmerkung: Dies ist das erste Mal seit Betreten des Ladens das einer der Mitarbeiter den Artikel oder sogar die Verpackung sieht.]
TheGoD: [Ich schaue während dessen die Finanzierungsunterlagen noch einmal durch und finde schnell folgenden Punkt als erstes unter Widerrufsfolgen]
Widerruft der Darlehnsnehmer diesen Darlehnsvertrag, so ist er auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden.
[Ich unterbreche Mitarbeiterin B und bitte sie diesen Teil des Vertrages zu lesen.]
Mitarbeiter B:
Ja dann können Sie auf diese Weise vom Kauf zurücktreten.
TheGoD:
...
Sie haben mir doch gerade gesagt das ich auf keinen Fall vom Kauf zurücktreten kann!
Mitarbeiter B: Sie müssen doch selbst wissen was der Finanzierungsvertrag beinhaltet!
TheGoD:
Aber Sie haben mir doch hierzu nachdem ich Sie über die Rückgabemöglichkeit informierte eine komplett falsche Aussage erteilt.
Mitarbeiter B:
Möchten Sie jetzt noch bis 8 mit mir hier rum diskutieren!
TheGoD:
Ich möchte vom Kauf zurücktreten.
Mitarbeiter B:
Das können Sie indem Sie den Artikel hier an uns zurückgeben nachdem wir von der Bank die Information erhalten haben das der Darlehnsvertrag widerrufen wurde.
[Nach einigem hin und her bei dem sie mir keine Antwort darauf gab warum sie jetzt den genauen Ablauf des Widerruf plötzlich kennt packe ich die Rift wieder ein und verlassen den Laden.]
Das als ich zu Hause angekommen bin und mich etwas mit der Thematik beschäftigte auf die Media Markt Werbung bezüglich deren aktuell extra langen Rückgabefrist bis Ende Januar gestoßen bin (zugegeben bin ich nicht sicher ob diese sich nur auf den Online-Store bezieht) ließ das ganze noch skurriler erscheinen.
Ich werde jetzt wohl tatsächlich die Finanzierung stornieren und online neu bestellen. Zusätzlich werde ich Media Markt und den Verbraucherschutz anschreiben. Das Media Markt kundenunfreundlich bei der Meldung eines Defektes reagiert ist eine Sache, zu versuchen jedoch mit Falschaussagen meine gesetzlichen und vertraglichen Rechte nicht zu gewähren eine komplett andere.
All dies wegen wahrscheinlich nur einem defektem Kabel.
Das TL; DR dieses Post ist, dass zuerst ein Mitarbeiter mir gegenüber wiederholt behauptete ich hätte keine Gewährleistung sondern nur die Herstellergarantie und anschließend eine zweite Mitarbeiterin, dass zwar ein 14 tätiges Widerrufsrecht des Finanzierungsvertrages bestehen würde, dieses jedoch dazu führen würde das ich die Rift bar bezahlen muss oder ein Inkasso eröffnet wird.
Beide Aussagen sind komplett falsch und Irreführend. Zusätzlich wurde durch zwei Mitarbeiter indirekt mit Inkasso gedroht.
Folgendes habe ich 9 Stunden später abgetippt; ist also nicht Wort für Wort jedoch inhaltlich genauso passiert:
Mitarbeiterin 0 an der Information sieht mich mit einer gefüllten Media Markt Tüte rein kommen, fragt ob ein Defekt vor liegt und ob innerhalb von 14 Tagen gekauft wurde. Ich gebe ihr die Kassenbon / Finanzierungsvertrag (die tolle 0% Finanzierung mit der Media Markt so gerne wirbt) Kombi und sie verweist mich an die DVD/BR Abteilung.
Mitarbeiter A:
Wir haben zwei Möglichkeiten. Sie wenden sich direkt an den Hersteller damit dieser das Gerät austauschen oder reparieren kann. Oder wir senden das Gerät für Sie an den Hersteller weiter.
TheGoD:
Ein Umtausch ist nicht möglich?
Mitarbeiter A:
Nein, leider nicht. Bei diesem Artikel hat uns der Hersteller untersagt irgend etwas Auszutauschen oder irgendwie in das Gerät einzugreifen.
TheGoD:
Trotz Gewährleistung und obwohl ich mich innerhalb der 14 Tage befinde?
Mitarbeiter A:
Sie haben ja keine Gewährleistung sondern eine Herstellergarantie...
TheGoD:
Ich habe doch auch eine Gewährleistung gegenüber euch.
Mitarbeiter A:
Nein sie haben die Verpflichtende Garantie durch den Hersteller.
TheGoD:
Die Herstellergarantie ist freiwillig, während die 2 jährige Gewährleistung durch den Verkäufer verpflichtend ist!
Mitarbeiter A:
Nein das stimmt nicht. Sie haben definitiv keine Gewährleistung, sondern nur eine Herstellergarantie.
TheGoD:
Ich möchte gerne Ihren Vorgesetzten sprechen.
Mitarbeiter A:
Dann wenden Sie sich bitte an die Information.
[An der Information:]
TheGoD:
Ich möchte diesen defekten Artikel der am Donnerstag gekauft wurde umtauschen. Ihr Kollege sagt mir nun er könnte diesen nur zum Hersteller senden und das ich keine Gewährleitung gegenüber Media Markt sondern nur eine Herstellergarantie habe was definitiv nicht richtig ist.
[Mitarbeiter B bestätigt mir das ich zwei Jahre Gewährleistung habe, bittet mich um Geduld um den Sachverhalt im Hinterraum zu klären.]
Mitarbeiter B:
Also, wie gesagt habe Sie zwei Jahre Gewährleistung und im Rahmen dessen bessern wir natürlich gerne den aufgetretenen Fehler nach. Hierzu ist es jedoch notwendig den Artikel an unsere Werkstatt zu senden.
TheGoD:
Das heißt, dass Sie obwohl der Artikel erst vor fünf Tagen gekauft wurde und Sie einen Ersatz vorrätig haben tauschen Sie den Artikel nicht um?
Mitarbeiter B:
Nein, im Rahmen der Gewährleistung müssen wir keinen direkten Austausch vornehmen.
TheGoD:
Mir wurde jedoch schon mal einen BR-Player innerhalb der ersten 14 Tage ausgetauscht und dies ist auch das gleiche das ich online hierzu bezüglich Media Markt finde.
Mitarbeiter B:
Bei einigen Artikeln machen wir dies, dieser zählt jedoch nicht dazu.
TheGoD:
Obwohl ich den Artikel einfach innerhalb der 14 Tage zurückgeben kann.
Mitarbeiter B:
Bei vor Ort gekauften Artikeln haben wir keine Rückgabepflicht wie online. Sie können den Artikel nicht mehr zurückgeben.
TheGoD:
Der Artikel wurde jedoch per Finanzierung gekauft, bei dieser kann ich innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Mitarbeiter B:
Ja, aber nur die Finanzierung. Wenn Sie dies machen müssen Sie den Artikel ganz normal bezahlen.
TheGoD:
...
Das heißt die Finanzierung erlaubt mir nicht den Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben?
Mitarbeiter B:
Nein.
TheGoD:
Was wäre denn wenn ich widerrufe jedoch den Artikel nicht bar bezahlen kann?
Mitarbeiter B wendet sich ihrer Kollegin im Hinterzimmer zu (Mitarbeiter C) und ruft:
Was ist wenn er das Darlehn widerruft aber nicht zahlen kann?
Mitarbeiter C:
Dann würde das Ganze an Ingolstadt weitergegeben und ein Inkasso eröffnet.
TheGoD zu Mitarbeiterin B:
...
Können Sie mir diese Aussage bitte schriftlich geben? Das ich den Artikel nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann und eine Widerrufung der Finanzierung eine Barzahlungspflicht bedeutet?
Mitarbeiter B:
Das können Sie in den Finanzierungsunterlagen nachlesen. [Sie zeigt auf die Unterlagen samt Kassenbon die ich ihr zu Beginn des Gespräches gegeben habe.] Das brauche ich Ihnen nicht schriftlich zu geben.
TheGoD:
Dann zeigen Sie mir bitte wo genau dies vermerkt ist.
Mitarbeiter B:
Dazu habe ich keine Zeit, sie sehen ja das noch andere Kunden warten.
Mitarbeiter B weigert sich weiter mir eine schriftliche Aussage diesbezüglich auszuhändigen, redet sich damit heraus hier ja keine Formulare oder ähnliches zu haben. Sie gibt mir jedoch ihren Namen als ich sie dazu auffordere.
TheGoD:
Ok, dann senden Sie den Artikel halt ein.
[Mitarbeiter B erklärt mir das er morgen dann raus geht, der Vorgang dauert so 8 - 10 Tage. Mitarbeiter B fängt an meine Rift auszupacken.
Anmerkung: Dies ist das erste Mal seit Betreten des Ladens das einer der Mitarbeiter den Artikel oder sogar die Verpackung sieht.]
TheGoD: [Ich schaue während dessen die Finanzierungsunterlagen noch einmal durch und finde schnell folgenden Punkt als erstes unter Widerrufsfolgen]
Widerruft der Darlehnsnehmer diesen Darlehnsvertrag, so ist er auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden.
[Ich unterbreche Mitarbeiterin B und bitte sie diesen Teil des Vertrages zu lesen.]
Mitarbeiter B:
Ja dann können Sie auf diese Weise vom Kauf zurücktreten.
TheGoD:
...
Sie haben mir doch gerade gesagt das ich auf keinen Fall vom Kauf zurücktreten kann!
Mitarbeiter B: Sie müssen doch selbst wissen was der Finanzierungsvertrag beinhaltet!
TheGoD:
Aber Sie haben mir doch hierzu nachdem ich Sie über die Rückgabemöglichkeit informierte eine komplett falsche Aussage erteilt.
Mitarbeiter B:
Möchten Sie jetzt noch bis 8 mit mir hier rum diskutieren!
TheGoD:
Ich möchte vom Kauf zurücktreten.
Mitarbeiter B:
Das können Sie indem Sie den Artikel hier an uns zurückgeben nachdem wir von der Bank die Information erhalten haben das der Darlehnsvertrag widerrufen wurde.
[Nach einigem hin und her bei dem sie mir keine Antwort darauf gab warum sie jetzt den genauen Ablauf des Widerruf plötzlich kennt packe ich die Rift wieder ein und verlassen den Laden.]
Das als ich zu Hause angekommen bin und mich etwas mit der Thematik beschäftigte auf die Media Markt Werbung bezüglich deren aktuell extra langen Rückgabefrist bis Ende Januar gestoßen bin (zugegeben bin ich nicht sicher ob diese sich nur auf den Online-Store bezieht) ließ das ganze noch skurriler erscheinen.
Ich werde jetzt wohl tatsächlich die Finanzierung stornieren und online neu bestellen. Zusätzlich werde ich Media Markt und den Verbraucherschutz anschreiben. Das Media Markt kundenunfreundlich bei der Meldung eines Defektes reagiert ist eine Sache, zu versuchen jedoch mit Falschaussagen meine gesetzlichen und vertraglichen Rechte nicht zu gewähren eine komplett andere.
All dies wegen wahrscheinlich nur einem defektem Kabel.
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