Laut Media Markt keine Gewährleistung oder Rückgaberecht für fünf Tage alte Oculus R

Im Artikel steht richtigerweise, dass man auch an den jeweils anderen Vertrag nicht mehr gebunden ist, wenn sie "verbundene" Verträge darstellen. Davon kann bei dieser Nullprozentfinanzierung unproblematisch ausgegangen werden.

Möchtest du von deinem ähnlichen Fall berichten?
 
Ich empfehle immer so einzukaufen:

man bestellt die Ware online und lässt sie sich im Markt zurücklegen. Da gilt dann unabhängig davon ob abgeholt oder versendet immer das 14 Tägige Umtauschrecht und man braucht gar nicht groß zu diskutieren.

Ok selbst da wollen manche Läden nicht mitspielen, das hatte ich letztens bei KM Elektronik, aber nachdem ich dies ausgedruckt habe und gedroht hatte die Sache über einen Anwalt laufen zu lassen, wurde ganz schnell und ohne großes Palaver umgetauscht ^^

„Der Kläger trägt vor, das Verpflichtungsgeschäft des Kaufvertrages, das über die eBay-Plattform von beiden Parteien geschlossen worden sei, stellte ein Fernabsatzvertrag gemäß § 312c Abs. 1 BGB dar, da die Beklagte Unternehmerin sei, er Verbraucher.

Für die Einordnung des geschlossenen Vertrages als Fernabsatzvertrag sei es unerheblich, ob der gewerbliche Verkäufer die Ware in Erfüllung seines Kaufvertrages übersende oder der Verbraucher die Ware vor Ort abhole.

AG Charlottenburg (Urt. v. 18.2.2016, 211 C 213/15)

http://shopbetreiber-blog.de/2016/03/16/widerrufsrecht-ladengeschaeft-2/

Ich mache es nur noch so online bestellen und dann abholen, denn ich habe keine Lust unter Umständen angefingerte oder defekte Ware zu erhalten, und dann mich mit den Verkäufern rumschlagen ob sie diese nicht aus Kulanz zurücknehmen (bei Kauf im Laden).........
 
Zuletzt bearbeitet:
Mach von deinem Widerrufsrecht Gebrauch. Dann sind beide Verträge weg und du kriegst dein Geld wieder. Kein Grund sich mit einem Rücktritt oder Mängelrecht rumzuärgern.
 
YesWeedCan schrieb:
Ich empfehle immer so einzukaufen:

man bestellt die Ware online und lässt sie sich im Markt zurücklegen. Da gilt dann unabhängig davon ob abgeholt oder versendet immer das 14 Tägige Umtauschrecht und man braucht gar nicht groß zu diskutieren.

„Der Kläger trägt vor, das Verpflichtungsgeschäft des Kaufvertrages, das über die eBay-Plattform von beiden Parteien geschlossen worden sei, stellte ein Fernabsatzvertrag gemäß § 312c Abs. 1 BGB dar, da die Beklagte Unternehmerin sei, er Verbraucher.

Der ausschlaggebende Teil hier sind aber die AGB von Ebay, die den Vertragsschluss regeln. Eine bloße Reservierung gibt es bei Ebay nicht, es gibt nur Kaufvertrag, immer und sofort und daher auch immer Fernabsatzvertrag.
Die meisten Händler haben abseits von Ebay aber ganz andere Vertragsbestimmungen und bieten daher auch meist nur Reservierungen im Falle der Abholung vor Ort. So verallgemeinern kann man das Urteil daher leider nicht,.
 
Nachbesserung durch Umtausch im Sinne des § 439 I BGB hat sofort zu erfolgen. Möchte der Händler das Produkt irgendwo hin schicken ist das nicht das Problem des Kunden.

§ 439 III BGB ist nur dann einschlägig, wenn das Produkt praktisch gar nicht mehr zu bekommen ist. Im Notfall muss ein Händler eben bei einem anderen Händler das Produkt besorgen. Der Verbraucherschutz ist hier sehr umfassend.


Traurig, wie auch hier versucht wird Verbraucherrechte mit Füßen zu treten. @dominion1, arbeitest du nicht im Handel?
 
hat man hier überhaupt ein allunmfassendes "Widerrufsrecht" beim Kauf im Laden? Oder entsteht dieses hier durch den Kreditvertrag?
 
Genau, in diesem Fall nur durch die Finanzierung. Ansonsten noch ua durch entsprechende Vereinbarung.
 
Idon schrieb:
Nachbesserung durch Umtausch im Sinne des § 439 I BGB hat sofort zu erfolgen. Möchte der Händler das Produkt irgendwo hin schicken ist das nicht das Problem des Kunden.

1) Eine Nachbesserung durch Umtausch gibt es nicht und wird es nie geben!
Wovon Du sprichst ist die Nacherfüllung, welche den Oberbegriff darstellt. Sie untergliedert sich in Ersatzlieferung (neues Produkt) und Nachbesserung (Reparatur).

2) Auch eine Ersatzlieferung (Umtausch wenn du so möchtest) hat nicht sofort zu erfolgen.
Jede Partei, gegen die ein Anspruch gestellt wird, hat zunächst das Recht zu prüfen, ob der geltend gemachte Anspruch der Sachlage nach gerechtfertigt ist. Ferner hat sie das Recht sich zu überlegen, wie sie mit dem Anspruch umzugehen gedenkt. Das bedeutet zB ob dem Anspruch stattgegeben werden soll, ob ein Vorschlag zur Klärung gemacht werden soll oder aber ob dem gestellten Anspruch ggf gerichtlich entgegen getreten werden soll. Und keine Partei darf gezwungen werden, dies innerhalb von 3 Minuten entscheiden zu müssen.

Um Dir den Sinn zu verdeutlichen, hier ein Beispiel:
Der kleine Computerladen nebenan, bei dem Du Deine Grafikkarte gekauft hast, wird allein vom Inhaber betrieben (1 Person). Dieser Inhaber hat einen Arzttermin und organisiert sich deshalb für 1 Tag eine Vertretung. Diese Vertretung soll nur vorrätige Sachen verkaufen, für den Rest ist sie nicht ausgebildet.
Jetzt geht deine Grafikkarte kaputt und du gehst rüber zum Händler und machst deine Gewährleistung geltend. Die Vertretung sagt, du möchtest bitte morgen wiederkommen, sie sei nicht autorisiert solche Entscheidungen zu treffen.
Und jetzt meinst du mit dem Gesetz im Rücken sagen zu können: Nee ist nicht, meine Grafikkarte ist kaputt, da drüben liegt die gleiche im Regal, ich verlange den sofortigen Austausch und nehme jetzt eine mit... .

Abwandlung desselben Falles, nur jetzt ist der Inhaber selbst da:
Du hattest Deine Grafikkarte entgegen aller Vernunft um 50% übertaktet. Das war die Ursache für den Defekt. Der Händler vor Ort hat nicht die Geräte dies zu prüfen. Du lässt dich aber nicht darauf ein dass es an eine entsprechende Stelle zwecks Prüfung eingeschickt wird, denn Deiner Meinung nach müsste dir der Händler ja sofort eine neue mitgeben. Merkst du selber dass das im Ergebnis gar nicht richtig sein kann?


Um das abzuschließen, der Händler darf prüfen (lassen) und aufgrund der Ergebnisse dieser Prüfung seine Entscheidung fällen. Er hat dafür aber nicht beliebig lange Zeit, sondern dem Kunden muss die Zeitspanne zumutbar sein. Was zumutbar ist, ist gesetzlich nicht geregelt und ergibt sich aus der Art des mangelhaften Gegenstandes, der Art des Mangels an sich, dem Kundeninteresse sowie der Bedeutung des Mangels.


MfG,
Dominion.
 
Hier geht es um Media Markt, einen schnell überprüfbaren Mangel und ein vor Ort vorrätiges Produkt.

Ich liege im Krankenhaus und konnte daher nur kurz via Beck-Online recherchieren, ein so umfassendes und langwieriges Prüfrecht wie du wird aber in keinem Kommentar vertreten. Insbesondere wohl auch deshalb, weil die Kontaktdaten des Käufers feststellbar sind.
 
@ Idon:

Schnell überprüfbarer Mangel?
Hinsichtlich der Frage, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, möglicherweise. Hinsichtlich der Frage, wer den Mangel zu vertreten hat, definitiv nein.
Übrigens schreibe ich hier grundsätzlich sowohl fallbezogen als auch allgemein, so dass Leser meine Worte und Einschätzungen auch auf andere Fälle übertragen und anwenden können. Somit geht es mir in meinen Statements nicht allein um den TE, sondern vielmehr auch allgemein zB zu der Frage, ob ich als Käufer sofort vor Ort einen Austausch verlangen kann, ohne dem Verkäufer ein Prüfungsrecht einzuräumen.

Es verwundert mich im Übrigen nicht, dass Du in der Kommentierung nichts zum Prüfrecht finden konntest, denn dies ist ein allgemeiner, nicht niedergeschriebener Rechtsgrundsatz, abgeleitet aus Art. 1 iVm Art. 3 Abs. 1 S1 GG.
Der Rechtsgrundsatz besagt, dass jedem Menschen, der sich einem fremden geltend gemachten Anspruch, Vorwurf oder Schuldzuweisung ausgesetzt sieht, das unwiderrufliche Recht zusteht, seine Erwiderung hierzu ausreichend zu überdenken und Prüfungen der Behauptungen der Gegenseite vornehmen zu dürfen, bevor er eine Entscheidung trifft, wie er damit umgehen möchte.

Und da dieser Rechtsgrundsatz auf Grundrechten beruht, gilt er mitnichten nur für Verbraucher oder Bürger oder natürliche Personen, sondern iSd Art 19 S3 GG eben auch für juristische Personen, und analog dazu auch für Personengesellschaften.


MfG,
Dominion.


EDIT: Ich wünsche Dir gute Besserung!
 
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