Lautsprecher v. Iphone defekt. Wer zahlt die Reperatur?

iNFECTED_pHILZ

Commodore
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Hallo Zusammen,

einer meiner Lautsprecher am Iphone 12 ProMax ist defekt. Stört leider beim Videos gucken, also will ich es reparieren lassen.

Das Gerät ist aus einem Vertrag mit Vodafone und Sparhandy.
Vodafone sagt, da das Gerät selber nicht von denen ist, sind sie raus. Soweit klar.
Sparhandy ist damnach der Händler.

Kaufdatum ist März 21, also noch easy in den 2 Jahren Gewährleistungspflicht drin.

Über deren Seite angemeldet wird mir jedoch gesagt dass es keine Garantie für das Gerät gäbe.
Gut, Garantie ist ja nicht Gewährleistung also versuch ich mal da anzurufen
Beim Telefonat hat mir eine Dame dann recht pampig erklärt, dass bei Apple Geräten das nicht gelte. Wenn nach einem Jahr kein Schaden von Apple repariert wäre, dann müssen Sie es nicht tun. Hat dann aufgelegt als ich nach der Gewährleistungspflicht gefragt habe.

Liege ich so falsch oder versucht Sparhandy mich hier gerade zu verarschen?
 
Du hast ganz normal 2 Jahre Gewährleistung, bist jetzt aber schon im Zeitraum angekommen, in dem du beweisen musst, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war.
 
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Soweit richtig. Also nur ein dreister Versuch vom Händler sich drum herum zu winden :D
 
Naja, der Händler kann ich relativ entspannt zurücklehnen. Aufgrund der Beweislastumkehr bist du nun in der Pflicht. Wüsste nicht, wie man das beweisen soll.
 
youngbuck89 schrieb:
bist jetzt aber schon im Zeitraum angekommen, in dem du beweisen musst, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war.
Und das war nicht der Fall. Ergo ein Garatie-Fall --> Apple
 
Die Apple Garantie ist aber doch schon abgelaufen, also sinnlos dort anzufragen.
 
Ich dachte Apple hat 2 Jahre Garantie in ihren Verträgen? Ergo bis März 2023.
 
ah Moment..gilt die Gewährleistungspflicht nur dass der Fehler nicht bei Übergabe schon vorhanden war ?
Also wäre ein Lautsprecher der innerhalb der 2 Jahre defekt wird kein Gewährleistungsfall ?
 
Wenn der Lautsprecher anfangs funktioniert hat, ist es keine Gewährleistung sondern Garantie.

Da Apple scheinbar tatsächlich nur 1 Jahr Garantie gibt, war es das. Ist dein Problem.
 
Außer, es ist ein Konstruktionsfehler, der dafür gesorgt hat, dass der Lautsprecher zwar bei Übergabe noch funktioniert, unweigerlich aber später aufgrund dieses Fehlers das zeitliche segnet. Und das müsste man dann beweisen.
 
Genau so ist es: Die Gewaehrleistung gilt fuer Fehler in der Herstellung.

.one schrieb:
Wenn der Lautsprecher anfangs funktioniert hat, ist es keine Gewährleistung sondern Garantie.
Nicht unbedingt. Es koennte ja, beispielsweise, eine schwache Loetverbindung vorliegen, die von Anfang an da war, aber erst spaeter kaputtgegangen ist. Das ist auch ein Gewaehrleistungsfall, aber genau da faengt das Thema der Beweislast an.
 
Schon klar. Aber das zu beweisen dürfte mehr kosten als ein neues Iphone. :D
 
.one schrieb:
Wenn der Lautsprecher anfangs funktioniert hat, ist es keine Gewährleistung sondern Garantie.
Das ist so immer noch falsch. Dass ein Gerät bei Übergabe funktioniert sollte der Regelfall sein, ansonsten reklamiert man ja sofort. Gewährleistung deckt die Fälle ab, wo ein Fehler versteckt im Gerät schlummert, der sich aber erst später auswirkt. Die schwache Lötverbindung wurde da ja schon als Beispiel genannt.
In den ersten sechs Monaten nach Kauf (seit Anfang des Jahres sind es die ersten zwölf Monate) geht der Gesetzgeber davon aus, dass es so ist und der Händler muss Dir daher das Gegenteil beweisen. Danach dreht sich die Beweislage um und der Käufer muss es beweisen, was meist unmöglich ist, es sei denn es ist ein Serienfehler, dessen Auftreten nachweisbar häufig ist. Oft ist der Händler aber auch kulant und akzeptiert den Schaden, bei Sparhandy habe ich nach der obigen Beschreibung dabei allerdings so meine Zweifel ;).
 
Wir reden hier von einem defekten Lautsprecher. Im Gewährleistungsfall hat der Händler auch das Recht, den Fehler zu überprüfen bzw. von Apple überprüfen zu lassen (was er machen wird). Spätestens dann beißt sich die Schlange in den Schwanz.

Was haben wir also?

1. Garantie ist abgelaufen.

2. Gewährleistung ist in der Beweislastumkehr.

Ich möchte den sehen, der den Herstellungsfehler eines defekten Lautsprechers nun nachweist.
 
Also die haben es im zweiten Anlauf mal an „die Fachabteilung“ weiter geleitet. Denke da wird wenig Kulanz sein und einen bestehenden Defwkt nachzuweisen wird wohl aussichtslos.

Mal gucken was da noch kommt.

Besten Dank allen
 
Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass die Beweislastumkehr am Anfang gilt (in den ersten 6 bzw. 12 Monaten.) Danach gilt der Regelfall, bei dem der Käufer nachweisen muss, dass der Defekt schon bei Übergabe bestanden hat.
 
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Denke, dass das hier schon deutlich gesagt wurde 😅
 
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