Lenovo-ideapad-l340-17irh-gaming Defekt nach ca. 1 Monate - Lenovo verweigert reparatur

Zhenwu

Ensign
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Hallo zusammen,

ich habe mir oben genanntes Laptop bei gekauft und dort auch finanziert.

Leider ist das gute Stück nach ca einem Monat bereits kaputt gegangen. Es ging nicht mehr an und ließ sich nicht mehr laden. Also bei Otto angerufen, gefragt was der nächste Schritt ist - ich muss mich an Lenovo wenden. Also angerufen und alles ging, dank Corona, sehr Lange.

Erste Rückmeldung von Lenovo:
In von Ihnen eingeschickten Gerät unser Service hat folgende Defekte diagnostiziert:

beschädigter USB-C Stecker bei Mainboard

Die Defekte können in Folge von unsachgemäßer Verwendung, Unfall, Modifikation, unzureichender Umgebung oder Arbeitsumgebung entstanden sein. Das Gerät können wir leider nicht im Rahmen der Garantie reparieren. Wir bieten Ihnen eine kostenpflichtige Reparatur an und empfehlen Austausch von allen Komponenten. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass nicht durchführen der Reparatur zum Verlust der Integrität des Gerätes führen kann.

Darauf hin schrieb ich Lenovo das das Gerät niemals unsachgemäß verwendet wurde oder auch keinen Unfall hatte.
Ich habe Lenovo also gebeten den Defekt, da er innerhalb der ersten 6 Monate während der Gewährleistung auftrat, kostenfrei zu reparieren im Rahmen ihrer Gewährleistung da kein Verschulden meinerseits vorliegt.

Daraufhin hat Lenovo wie folgt geantwortet:
DC IN Anschluss auf Mainboard ist beschädigt. Diese Beschädigung kann nicht im Rahmen von Lenovo Garantie repariert werden.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Der Service nicht den Punkt, an dem ein Fehler aufgetreten ist sucht, sondern prüft nur den aktuellen Zustand des Geräts.

Weitere Informationen finden Sie unter der folgenden Adresse:

https://support.lenovo.com/de/de/solutions/ht104148

Ich bin mittelmäßig schokiert und weiß nicht was ich tun soll. Der Kostenvoranschlag liegt etwas unter dem Neupreis des Gerätes :(

Hat hier vielleicht irgendwer einen guten Rat für mich?
 
Mechanische Beschädigungen fallen weder unter Gewährleistung oder unter Garantie.... Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Nicht mehr und nicht weniger...
 
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Hmm, ohne jetzt böse was zu unterstellen, was ich in keinem fall möchte. Wenn das Gerät einen Monat lang funktioniert kann von heut auf morgen die buchse nicht kaputt gehen. Wenn doch der fall so sein sollte wirst du wohl oder übel, sofern das stimmt was bendonsky schreibt, die Reparatur zahlen müssen, oder auch nicht.

Allerdings, und da sehe ich einen Wiederspruch von bendonsky: Innerhalb der Gewährleistung muss der Hersteller erst mal beweisen das der Fehler vorher nicht vorhanden war. Beweislast undso. Und das kann schon eine schlampig verlötete buchse sein die halt nach 5 mal anstecken gebrochen ist. Da dies Lenovo aber nicht kann weil keiner weiß wer wann wie wo mit dem laptop beim/vor/nach dem verkauf umgegangen ist, müssen die das in der Regel reparieren. Ansonsten kannst du mal rechtlich gucken was zu machen ist und dich absichern. Lenovo wird erst mal probieren so raus aus der Nummer zu kommen.

Ich persönlich würde mich da bei nem Rechtsbeistand kündig machen und denen nen gesalzenen Brief schicken. Soweit ich informiert, innerhalb der ersten 6 Monate, müssen die das tauschen. Aber ich würd da wie gesagt auf Nummer sicher gehen. Gibt genug Foren in Sachen recht oder man hat selbst nen Rechtsschutz.
 
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Der Hersteller muss gar nix beweisen.... Der Händler muss nachweisen dass das Gerät fehlerfrei ausgeliefert wurde... Nennt sich Gewährleistung... 6 Monate lang
 
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Dann muss er das mit Otto halt klären. Deshalb fällt das dennoch unter Gewährleistung wenn er das nicht verschuldet hat. Zumal, wenn äußerlich keine Beschädigungen sichtbar sind. <- Und davon gehe ich mal aus.

@Zhenwu

Jeder Händler muss 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf Neuwaren und 12 Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, unter anderem durch die Paragrafen 439 und 476 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen Sie einen Mangel fest, können Sie vom Händler verlangen, dass er das Produkt repariert oder anders nachbessert.

Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das in den ersten sechs Monaten beweisen. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast allerdings um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Weil das schwierig ist, sind Sie nach Ablauf von sechs Monaten meist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

https://www.finanztip.de/garantie-gewaehrleistung/

Würde mich nochmal mit Otto auseinander setzten.
 
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Kannst du bitte ein Hochauflösenden und gut beleuchtetes Bild vom Inennleben der Buchse machen? Funktioniert denn ein anderes Netzteil? Hab schon erlebt, dass Leute Lightning Stecker in USB-C Buchsen stecken wollten ... :freaky:
 
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So wie ich das sehe hat dee TE den Laptop nicht sondern Lenovo
 
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Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Habe natürlich mit dem Origial netzteil versucht zu alden, so wie ich es 3,9 Wochen vorher auch gemacht habe :D

Genau, Laptop ist bei Lenovo :(

@Kasjopaja
Danke für das Kopieren des Gesetzestextes, so hatte ich das nämlich auch gesehen
@bendonsky
Lenovo behauptet doch einfach nur das ich es unsachgemäß verwendet habe. Ich sagte ja, habe ich nicht.
 
Lenovo ungleich Lieferant... Sein Gerät, seine Bedingungen.... Wende dich an Otto..
 
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Korrekter Weise müsstest du das Gerät zu Otto schicken. Dass die sich gerne die Arbeit sparen und direkt auf den Hersteller verweisen, ist mittlerweile gefühlt Standard bei einigen Firmen..
Dann müssen die dir nachweisen, dass du für den Defekt verantwortlich ist.
Und wenn man das Gerät vor sich hat, kann man das teils auch gut erkennen.
Warum ist die Reparatur so teuer? Weil sie das ganze Mainboard tauschen möchten. Man kann in der Regel aber auch einfach einen neuen Anschluss einlöten, machen Hersteller aber nicht.
 
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Streiten musst du dich in dem Falle mit Otto, aber es ist schon faszinierend wie manche Händler versuchen ihre Gewährleistungsansprüche als Garantie an den Hersteller abzuwelzen. Natürlich sehe ich vollkommen ein das Lenovo diesen Schaden speziell nicht als Garantie behandeln kann, mechanische Beschädigung eben.
 
holdes schrieb:
mechanische Beschädigung eben
Und wer sagt Dir, dass die Buchse nicht werkseitig fehlerhaft verlötet war und trotz sachgemäßer Benutzung den Geist aufgegeben hat? Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Käufer nicht in der Beweispflicht, daher würde ich mir die Kiste zurückschicken lassen und Otto übergeben mit Verweis auf Gewährleistung. Die können nicht einfach "nein" sagen, sondern müssen den angeblichen unsachgemäßen Gebrauch nachweisen, doch das Gutachten wird wohl teurer als der Austausch sein.
Ich weiß schon warum ich rechtsschutzversichert bin :daumen: Genau sowas hat mal ein lokaler Hardware-Händler mit mir versucht abzuziehen. Ist er nicht mit durchgekommen.
 
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gut zu wissen, keine höherwertige technik bei otto bestellen.. nicht, dass ich das vorgehabt hätte, aber man weiß ja nie mit irgendwelchen angeboten...
hoffe, otto zeigt sich da bald kooperativ @ op, viel glück!
 
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JAIRBS schrieb:
Ich weiß schon warum ich rechtsschutzversichert bin :daumen:
Zum Glück bist du kein Anwalt ... du würdest jeden Fall verlieren.

Die Beweispflicht des Händlers Otto hat Lenovo bereits angetreten - und den Käufer als Verursacher des Schadens benannt. Was soll den jetzt eurer Meinung nach noch passieren?

Es muss schon sehr schwer sein, die Fakten zu erkennen und die normalen Abläufe, die hinter Gewährleistungsansprüchen auftreten, zu kennen.

holdes schrieb:
Streiten musst du dich in dem Falle mit Otto, aber es ist schon faszinierend wie manche Händler versuchen ihre Gewährleistungsansprüche als Garantie an den Hersteller abzuwelzen.

Es ist eher faszinierend, wie man auf solche Gedanken kommt. Nichts dergleichen ist hier passiert. Otto hat den Käufer gebeten, sich direkt an Lenovo zu wenden, damit sich die Parteien mit dem Problem auseinandersetzen, die direkt betroffen sind - der eine mit dem Schaden und der andere, der diesen Schaden reparieren kann. Der Händler kann in diesem Fall gar nichts machen, da ihm schlicht das technische Know-How fehlt.
Es spielt auch keine Rolle, wohin das Gerät geschickt worden ist, denn der Händler hätte das Gerät - mit weiterer Zeitverzögereung - auch nur an den Hersteller geschickt.

Es ist in diesem Fall ganz einfach: 2 Seiten sind unterschiedlicher Meinung, also muss eine dritte Partei es entscheiden. Der Käufer muss vor Gericht ziehen, um seine Auffassung durchzusetzen. Alle anderen Wege sind ja bereits ausgeschlossen (Kulanz, Garantie).
 
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Tunguska schrieb:
Die Beweispflicht des Händlers Otto hat Lenovo bereits angetreten - und den Käufer als Verursacher des Schadens benannt.
Quatsch. Sie behaupten, dass der Käufer den Schaden verursacht hätte. Mit einem Beweis hat das noch lange nichts am Hut. Natürlich behauptet Lenovo das, damit sie nicht zahlen müssen.

Kleine Anekdote von mir: ich habe vor etlichen Jahren einen PC für einen Freund gebaut, alle Teile bei einem lokalen Händler hier persönlich vor Ort gekauft. Die GPU war eine R9 290X, war sachgemäß und gewissenhaft und unter Verwendung antistatischer Handschuhe verbaut, so wie ich jeden Rechner baue. Im Betrieb kam es aber leider zu nicht reproduzierbaren random Blackscreens. Da die CPU damals eine iGPU hatte, konnte ich also relativ schnell die Grafikkarte als Fehlerquelle identifizieren.

Also: GPU eingepackt, am nächsten Werktag zum Händler mit der Bitte auf Austausch der Karte, da offenbar ein Hardwaredefekt vorliegt. Zwei Tage später klingelt mein Telefon, Händler an der Strippe, Austausch der Karte wird verweigert, da die Beschädigung angeblich durch Eigenverschulden entstanden ist. Ich bin dann zum Geschäft gefahren um das vor Ort persönlich zu klären. Angeblich wäre da auf dem PCB ein SMD Kondensator abgebrochen, der ein Hinweis auf mechanische Fremdeinwirkung wäre. Habe dann freundlich, aber bestimmt, erklärt, dass mir kein Unfall beim Einbau der Karte geschehen ist und alles ordnungsgemäß verbaut wurde. Mitarbeiter meint der Chef sei heute nicht da, er könnte das jetzt nicht entscheiden, ich solle doch bitte einen Tag später am Nachmittag vorbeikommen. Gesagt, gemacht.

Der Chef wollte, dass ich eine eidesstaatliche Erklärung unterschreibe, dass ich versichere, dass ich mir keiner Schuld bewusst bin und keinen unsachgemäßen Einbau betrieben habe. Habe dann gesagt, dass ich als Käufer in den ersten 6 Monaten nicht in der Beweispflicht stehe und deshalb nicht einsehe warum ich eine eidesstaatliche Versicherung unterschreiben soll. Man solle mir bitte von unabhängiger Seite nachweisen, dass der Fehler bei mir gelegen hat bzw. die Karte bei Übergabe mängelfrei war. Behaupten könne das jeder, deren eigene Technikabteilung erst recht, weil's um das eigene finanzielle Interesse geht. Natürlich haben die sich weiter quer gestellt und wollten nicht austauschen. Habe das Ganze dann einem Anwalt übergeben zwecks Rechtsschutz, der den Händler per Postbrief kontaktiert hatte, wo quasi das selbe nochmal auf vernünftigem Jura-Deutsch drin stand. Ne Woche später hatte ich eine kostenfrei getauschte GPU in der Hand.

Tunguska schrieb:
Zum Glück bist du kein Anwalt ... du würdest jeden Fall verlieren.
Du darfst mich gerne diffamieren solange Du willst. Ich lasse mich jedenfalls nicht von Händlern verarschen ^^

Tunguska schrieb:
Es ist in diesem Fall ganz einfach: 2 Seiten sind unterschiedlicher Meinung, also muss eine dritte Partei es entscheiden. Der Käufer muss vor Gericht ziehen, um seine Auffassung durchzusetzen. Alle anderen Wege sind ja bereits ausgeschlossen (Kulanz, Garantie).
Das trifft den Nagel doch genau auf den Kopf und ist das was ich meine. Der Käufer ist dafür aber nicht verantwortlich, sondern dem Käufer muss nachgewiesen werden, dass der Mangel bei Übergabe des Produkts nicht existiert hat. Jedenfalls innerhalb der ersten 6 Monate.
 
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JAIRBS schrieb:
Und wer sagt Dir, dass die Buchse nicht werkseitig fehlerhaft verlötet war und trotz sachgemäßer Benutzung den Geist aufgegeben hat?

Das habe ich explizit nirgendwo erwähnt, ich habe lediglich gesagt was der Reparaturdienst da vor sich liegen hat, ob das nun durch den TE oder Montagsgerät oder Transportschaden handelt steht nirgendwo.


Tunguska schrieb:
Es ist eher faszinierend, wie man auf solche Gedanken kommt. Nichts dergleichen ist hier passiert.

Also ist es für dich normal wenn ich etwas kaufe und einen kurz darauffolgenden Fehler nicht bei dir sondern beim Hersteller selbst reklamieren soll? Sinn der Sache ist eben mich als Kunden da raus zu halten, der Händler kann gerne mit dem Hersteller klären was er will. Wenn ich denen das Teil auf den Tresen lege, will ich, das es in Ordnung gebracht wird und nicht damit abgespeist werden, dass ich mich persönlich weiter um einen Materialfehler von sonst wem kümmern soll was am Ende zu einem Kostenvoranschlag führt der Nahe am Neupreis liegt. Das hat auch was mit Kundenbindung zu tun. Ja klar weiß ich, dass es dann länger dauert wenn ich Otto das Ding zurückgebe und die es dann einsenden, das ist für mich aber in dem Falle der bessere Werdegang. Es kommt allerdings auch darauf an, dass man den Händler klipp und klar sagt dass man auf Gewährleistung pocht sonst passiert das was hier passiert, ich renne nun meinem Recht irgendwie hinterher und versuche den Fehler der hätte gar nicht da sein sollen zu beheben. Meiner Auffassung nach hat in erster Linie immer mein Verkäufer dafür zu sorgen dass ich einwandfreie Ware vor mir habe, ob er dann für mich stellvertretend die Garantie bekommt oder Kulanz oder das auf seine Kosten tauscht kann mir ja egal sein. Wenn das rechtlich nicht korrekt sein sollte, lerne ich gern neues dazu. Bis jetzt habe ich alle defekten Geräte immer an meinen jeweiligen Verkäufer zurückgesendet sowohl privat als auch für die Firma. Garantie ist für mich persönlich eher etwas das mir es als Kunde auch nach der Gewährleistungsfrist noch irgendwie ermöglicht kostenfrei einen wünschenswerten Zustand herzustellen weil der Hersteller ja auch möchte dass er etwas von seinen Geräten hält bzw. mich als Kunden.
 
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holdes schrieb:
Das habe ich explizit nirgendwo erwähnt, ich habe lediglich gesagt was der Reparaturdienst da vor sich liegen hat, ob das nun durch den TE oder Montagsgerät oderTransportschaden handelt steht nirgendwo
Sorry, dann habe ich Dich missverstanden!
 
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JAIRBS schrieb:
Kleine Anekdote [...]

Tolle Geschichte, aber ... irrelevant. Es kommt noch nicht einmal der Händler oder der Hersteller vor.

Und zum Abschluss: Das Gerät ist kaputt, der Käufer will Gewährleistung, der Händler / Hersteller lehnt ab.
Wer muss vor Gericht ziehen? Der Händler / Hersteller?

holdes schrieb:
[...] das ist für mich aber in dem Falle der bessere Werdegang. Es kommt allerdings auch darauf an, dass man den Händler klipp und klar sagt dass man auf Gewährleistung pocht sonst passiert das was hier passiert, ich renne nun meinem Recht irgendwie hinterher

Du rennst immer deinem Recht hinterher ... denn du willst ja etwas (bzw. der Käufer). Wäre das Gerät zum Händler gegangen, wäre die Ablehnung der Gewährleistung mit der Reparaturempfehlung vom Händler gekommen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass nichts kostenlos repariert wird, oder?
 
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Tunguska schrieb:
Du rennst immer deinem Recht hinterher ... denn du willst ja etwas (bzw. der Käufer). Wäre das Gerät zum Händler gegangen, wäre die Ablehnung der Gewährleistung mit der Reparaturempfehlung vom Händler gekommen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass nichts kostenlos repariert wird, oder?

Das wäre tatsächlich in diesem Fall interessant, kann der Händler das einfach so wenn er in der Nachweispflicht ist? Oder kostet ihn ein Gutachten schon mehr als das ganze Gerät nochmal auf seine Kosten neu zu versenden? Eine Garantie kannst du als Hersteller wegen jedem Mückchen ausschließen, die Gewährleistung ist da rechtlich verankert.
 
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Tunguska schrieb:
Tolle Geschichte, aber ... irrelevant. Es kommt noch nicht einmal der Händler oder der Hersteller vor.
Händler war hiq24.de und Hersteller war Asus. Und was bringt Dir das jetzt?

Tunguska schrieb:
Und zum Abschluss: Das Gerät ist kaputt, der Käufer will Gewährleistung, der Händler / Hersteller lehnt ab.
Wer muss vor Gericht ziehen? Der Händler / Hersteller?
Tunguska schrieb:
Zum Glück bist du kein Anwalt ... du würdest jeden Fall verlieren.
Sag Du es uns. Du scheinst ja nach eigenen Angaben die Expertise zu haben!
 
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