Tunguska
Commander
- Registriert
- März 2003
- Beiträge
- 2.387
holdes schrieb:Das wäre tatsächlich in diesem Fall interessant, kann der Händler das einfach so wenn er in der Nachweispflicht ist?
Stell dir vor, du wärst Händler von Windkraftanlagen - du verkaufst nur und hast sonst - zumindest technisch - keine Ahnung von den Geräten. Ein Kunde tritt an dich heran und meldet einen Defekt. Was machst du?
Du wendest dich natürlich an denjeniegen, der Ahnung hat: den Hersteller. Von ihm kommt jetzt die Aussage, dass kein Defekt vorliegt. Was machst du?
Du gibst diese Information an deinen Kunden weiter - was willst du auch anderes sagen, wenn du keine Ahnung hast (und es dich möglicherweise viel Geld kostet, den Defekt zu beheben, der vielleicht keiner ist).
Dein Kunde besteht auf seine Ansicht und zieht vor Gericht - wer tritt für dich als Angeklagten als Sachverständiger auf? Der Hersteller - der mit der Ahnung.
Und damit du nicht ständig die Post zwischen Kunde und Hersteller spielen musst und möglicherweise - aufgrund deiner technischen Unkenntnis - Fehler in der Übermittlung auftreten, bittest du deinen Kunden, sich mit dem Service des Herstellers direkt in Verbindung zu setzen: zu beiderseitigem Vorteil.