schweitzer2k
Cadet 3rd Year
- Registriert
- Mai 2009
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Hallo und guten Abend
Ein Kollege hat sich einen gebrauchten Laptop, (Thinkpad T500 - generalüberholt vom Hersteller) gekauft und bei diesem sind leider die Tasten verklebt. Der Laptop hatte eine Garantie von Hersteller (Lenovo) und die gesetzliche Händergewährleistung. Lenovo sagt, dass sei kein Garantiefall.
Also wurde der Laptop zum Händler geschickt, jedoch sagt dieser, dass war beim kauf nicht.
Leider kleben neben den Laptoptasten auch die Touchpad-Tasten.
Watt nu?
Kann man feststellen (lassen) wie alt das klebende Zeug im Laptop ist?
Oder liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten nicht eh beim Händler Ihm nachzuweisen, dass das Klebezeugs noch nicht drin war?
Vielen Dank im Voraus
Ein Kollege hat sich einen gebrauchten Laptop, (Thinkpad T500 - generalüberholt vom Hersteller) gekauft und bei diesem sind leider die Tasten verklebt. Der Laptop hatte eine Garantie von Hersteller (Lenovo) und die gesetzliche Händergewährleistung. Lenovo sagt, dass sei kein Garantiefall.
Also wurde der Laptop zum Händler geschickt, jedoch sagt dieser, dass war beim kauf nicht.
Leider kleben neben den Laptoptasten auch die Touchpad-Tasten.
Watt nu?
Kann man feststellen (lassen) wie alt das klebende Zeug im Laptop ist?
Oder liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten nicht eh beim Händler Ihm nachzuweisen, dass das Klebezeugs noch nicht drin war?
Vielen Dank im Voraus
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