LG 34GN850-B Defekt (Kreuzline)

Salin

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Hallo zusammen,

seit greade hat sich einfach so ein Pixelfehler mit einem Kreuz gebildet, siehe Bilder. Die Linie bzw. Reihe zieht sich über den ganzen Bildschirm.

Wenn ich das Monitorkabel abziehe bleibt der Fehler bestehen.

Es handelt sich um einen LG 34GN850-B, den ich vor knapp 6 Monate bei Otto gekauft habe.

Wie gehe ich am besten vor? Bei Otto oder direkt bei LG melden? Ich denke, es müsste ja ein Garantiefall sein.

Danke im Voraus
 

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otto kontaktieren, 2 jahre gewährleistung, ist somit dein ansprechpartner
 
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Otto wird dich auf LG verweisen. 2 Optionen:

1. bei Otto auf Gewährleistung bestehen = Kann sich Monate, mind. 2.Wochen [Transportlaufzeit] hinziehen, hier kommt entsprechende Bearbeitungungzeit dazu. Otto wird das Gerät nicht selbst tauschen, sondern lässt es auch an LG zum Tausch | Reparatur weiterschicken.
2.Wendung an LG, die wollen Fotos vom Fehler, die Rechnung, Typenschild des Monitors, ggf ein Telefonat mit einem Techniker welcher dann! Nach eigenem Ermessen! einen Austausch oder eine Reparatur einleitet.
 
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Grundsätzlich hast Du Ansprüche auf Behebung des Mangels sowohl aus der rechtlich vorgebenen Gewährleistung gegenüber Deinem Verkäufer OTTO als auch aus der vom Hersteller freiwillig angebotenen Garantie.

Da OTTO nicht selber repariert oder austauschen wird (muss), macht es Sinn direkt auf LG zuzugehen, wie zuvor schon geschrieben wurde.
 
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Kurzes Update:
Otto verwies mich an LG. Dort habe ich jetzte via E-mail Kontakt aufgenommen. Angehangen an die E-mail habe ich ein Fehlerbild, die Rechnung und ein Foto vom Typenschild.

Ich denke, vor nächste Woche werde ich keine Reaktion bekommen.
 
Ich habe noch eine Frage dazu. Ich lese mich greade in "Gewährleistungen" ein. Wenn ich den folgenden Text von der Verbraucherzentrale richtig verstehe, kann ich eine Ersatzliefrung verlangen?

Bei der Gewährleistung gilt: Sie können bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur. Das nennen Jurist:innen "Nacherfüllung". In beiden Fällen trägt der Verkäufer die Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien. Er darf Ihnen beispielsweise weder Porto fürs Einsenden an den Verkäufer oder Hersteller noch Ersatzteil- und Lohnkosten berechnen. Ansprüche auf Nacherfüllung können Sie mit Hilfe des Umtausch-Checks der Verbraucherzentralen geltend machen.
Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, dürfen Sie als Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Sie sind nicht an Ihre Wahl gebunden, können also auch zunächst eine Reparatur verlangen und später eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer darf dabei nicht ohne Ihr Einverständnis Fakten schaffen: Verlangen Sie eine Reparatur, darf er nicht einfach ein Ersatzgerät liefern. Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).
 
Das klärt LG mit dir wenn sie sich melden. Wie gesagt entscheiden sie via Fehlerbild was am "günstigsten" ist. Ist eine Reparatur einfach möglich [wie zb Mainboardwechsel direkt vor Ort] werden sie das enstprechend vorschlagen. Natürlich kannst Du einen "kompletten" Austausch verlangen, aber auch das hat seine Grenzen, denn du kannst auch kein Auto womit man innerhalb der Garantiezeit 200tausend Km gefahren bist nicht komplett Tauschen nur weil hinten links der Blinker ausgefallen ist. Deswegen haben Hersteller auch das Recht, 2x eine Reparatur zu leisten.
Warte erstmal ab was sie dir vorschlagen. Klar ist es von Vorteil deine Rechte zu kennen um bei unzulässigen Reaktionen korrekt Reagieren zu können.

PS: Ein Austausch kann auch nachteilig sein, insbesondere bei Bildschirmen. Die Möglichkeit besteht das du zwar grundsätzlich ein funktionierendes Gerät bekommst, aber eben auch eines mit schlechtere Qualität wie Ausleuchtung, Pixelfehler oder heftigerem Dirtyscreeneffekt oder auch ein Gerät aus einer anderen Reklamation welches Repariert wurde.
 
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Durch die die gesetzliche Gewährleistung, die wie es schon sagt gesetzlich geregt ist, hat der Käufer seit dem 1.1.22 einen noch besseren Schutz.

Ergibt sich in den ersten 12 Monaten ein Mangel, sieht der Gesetzgeber das so, als wäre der Mangel von Anfang an bereits „verstecket“ dagewesen. Der der Käufer hat das Recht auf Nacherfüllung.

Die Nacherfüllung ist vom Käufer wählbar. Entweder Reparatur oder Ersatzlieferung. Das regelt der §439 Abs.1.

Ich habe ein weiteres Mal bei Otto angerufen. Wieder wollten Sie mir die Servicenummer von LG durchgeben.

Ich bestand auf mein Recht und bat um Ersatzlieferung.

Solange die Ersatzlieferung nicht unverhältnismäßig ist, darf der Verkäufer diese nicht ablehnen. Da es sich hier nicht um ein individuelles zusammengestelltes Auto handelt, sondern um einen Monitor einer Serienproduktion. Ist die Verhältnismäßigkeit gegeben.

Ist halt ein bisschen blöd für den Verkäufer, aber ich habe auch keine Lust lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen.

Sobald die Ersatzlieferung eingetroffen ist, wird die defekte Ware auf Kosten des Verkäufers zurückgesendet.

So ist das Recht. (Wieder was dazu gelernt)

Ich warte jetzt ab und berichte.

@MasterWinne

Das denke ich auch, aber mein Bauchgefühl sagt mir das der Weg über den Verkäufer der bessere ist.
 
Update:
Der Monitor wurde am 25.8 von Hermes abgeholt. Ich brachte den erst zum Hermes Paket Shop, aber da der Monitor, also die Verpackung, zur groß war (kleinste plus größte Länge mehr als 120cm), wurde dieser abgeholt.

Am 31.08 wurde dieser von Otto angenommen. Am 02.09 hatte ich den vollen Betrag als Gutschrift auf mein Otto Kundenkonto. Durch einen kurzen Anruf bei Otto veranlasste ich die Überweisung auf mein Bankkonto.

Ich hätte zwar gerne einen neuen Monitor von Otto bekommen, aber so ist die Sache auch für mich okay. Insgesamt bin ich sehr zufrieden und freue mich, dass es so schnell abgewickelt wurde.
 
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