LG verweigert Garantie - Angeblich gerootet

Feligs

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Hallo,

vor ca. 2 Wochen habe ich mein Handy (LG G2) zum Saturn gebracht, wegen einer defekten Karera (Sie hat nicht mehr fokussiert). Die haben es dann gleich an LG weitergegeben. Vor ein paar Tagen bekomme ich dann von LG die Antwort, dass das Handy angeblich gerootet sei und sie desswegen die Garantie verweigern. Ich kann aber beschwören, dass ich NIE etwas dergleichen gemacht habe, obendrein weiss ich gar nicht wie das gehen soll. Ich kann mir das nur damit erklären, dass es ein Ausstellungsstück war und irgendwelche Besucher da rumgespielt haben. Über das genaue Root-Datum konnte mir LG leider keine Angaben machen.

Kennt ihr vielleicht irgendein Mittel, mit dem man das genaue Root-Datum in Erfahrung bringen kann, geschweige denn, ob es überhaupt gerootet ist ?

Vielen Dank!!!
 
Noch Gewährleistung auf das LG2? Wenn bei Saturn gekauft, dann ist es vollkommen irrelevant was LG faselt... Dann muss sich Saturn darum kümmern den Fehler zu beheben... An wen die das weiterleiten kann Dir als Kunde absolut egal sein, weil Du den Vertrag mit Saturn geschlossen hast und nicht mit dem Hersteller...
 
Da wäre die Frage wie alt das Gerät ist... Wenn es nach der Garantie ist, müsstest du beweisen, dass der Root von Anfang an drauf war, zumal die Frage generell ist, woher er überhaupt kommt...
 
Gewährleistung ist vermutlich nur 6 Monate, desswegen schon abgelaufen. Greifen würde jetzt noch die 2-Jährige Herstellergarantie (läuft im Juli 2016 aus)
 
Die Garantie gibt dir ja der Verkäufer in Deutschland! Daher ist es schon die Angelegenheit vom Saturn.
 
Nein, der gibt Gewährleistung mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
 
Zum überprüfen ob das Gerät wirklich gerootet ist, gibt es im PlayStore die App RootChecker
 
Welche Firmware war auf dem LG G2 denn installiert?
Ich kann mich noch gut erinnern, dass beim Upgrade einer bestimmten Firmware per OTA der Root Flag ausgelöst worden ist.
 
Lernt doch mal Garantie und Gewährleistung auseinander zu halten - Gewährleistung ist Pflicht. Die muss dir jeder Verkäufer gewähren. Auf Neuware 2 Jahre - allerdings musst du nach einem halben Jahr nachweisen, dass der Defekt bei Auslieferung schon bestand. Die Gewährleistung greift eigentlich nicht, wenn der Defekt im Laufe der Zeit auftritt. In der Regel ist den Händlern das natürlich zu teuer - und sie tauschen. Nach einem halben Jahr musst du aber eben nachweisen, da ist es dem Händler egal.

Die Garantie ist freiwillig. Bei Elektrogeräten meist 2 Jahre. Aber auch nicht immer - gibt auch schon zig Ware, wo du maximal 1 Jahr Garantie hast oder absolut eingeschränkte Garantie. Und da die Garantie freiwillig ist, kann sich der Hersteller auch schöne fiese Bedingungen ausdenken, bei denen sie nicht mehr greift.

Wenn LG nicht will - und Saturn anscheinend auch nicht, dann würde ich mal sagen... Arschkarte. Oder geh den teuren Weg mit Anwalt, bei dem du im Zweifel halt auf den Kosten sitzen bleibst.
 
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben... 2 Jahre... Garantie ist nur freiwilliges Beiwerk...
Geh zu dem Händer bei dem Du es gekauft hast und fordere ihn auf den Fehler zu beheben...PUNKT.

"Karera" soll vermutlich Kamera heißen... Wenn LG das nicht reparieren will ist das nicht Dein Problem, sondern das Problem des Verkäufers. Du kannst Dich natürlich auf diese ständigen Ausreden seitens Verkäufer/Hersteller einlassen und in die Hose machen, oder Du forderst den Verkäufer unmissverständlich dazu auf nachzubessern....und bist eben nicht bereit Dich mit iwelchem Standardwischiwaschi Dich abspeisen zu lassen...

Der Verkäufer ist Dein Ansprechpartner und NICHT der Hersteller. Dementsprechend kann es Dir auch egal sein, ob der Verkäufer den Fehler bei LG oder bei Karl-Heinz um die Ecke beheben lässt. Ist der Fehler nicht behoben... liegt die Sache IMMER NOCH BEIM VERKÄUFER!
 
theoretisch ja, aber wie weiter oben schon geschrieben, nach 6 monaten tritt die beweislastumkehr in kraft, da muss der käufer beweisen, dass der fehler von anfang an schon da war.
ohne teures gutachten ist der also meist auf verlorenem posten.
da kannst du gross schreiben wie du willst, richtiger wirds deshalb auch nicht.
 
Danke für die Antworten, aber um nochmal auf meine eigentliche Frage zurückzukommen: Wisst ihr wie man das "Root-Datum" in Erfahrung bringen kann ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist vollkommener theoretischer "Blödsinn". Wenn das LG2 optisch in "einwandfreiem" Zustand ist... ist der Beweis erbracht. Dazu braucht es auch keine teuren Gutachten. Wenn das Teil 10 mal fallen gelassen wurde ist relativ klar, dass es schwer wird. Du klingst wie einer dieser Verkäufer...Ausrede um Ausrede....

PS: Außerdem HAT der Verkäufer das LG schon zur Reparatur angenommen.... Der TE wurde lediglich mit einem Blablabla abgespeist...

Ja...oben hat einer ne App gepostet...
 
Zuletzt bearbeitet:
optisch einwandfreier zustand ist blödsinn.
jeder der mit seinen geräten, Pc, laptop, tv usw. pfleglich umgeht, hat optisch einwandfreie geräte.
deshalb greift die beweislastumkehr trotzdem.
 
@chris12
Nicht mit memberofmayday diskutieren. Das ist jemand, dem die Argumente fehlen und Verkäufer niederquatschen will. Entweder hat der Verkäuder keine Lust und memberofmayday kriegt, was er will, oder er trifft einen versierten Händler, der ihm mit einem Lächeln einen schönen Tag wünscht.

@memberofmayday
Triff dich doch einfach mit Feligs und zeig ihm dein Verhandlungsgeschick - aber ich befürchte, dass da nix bei rumkommt.

Die Sache ist eindeutig und der TE hat es auch so geschildert:
- Gewährleistung über 6 Monate - Gerät nicht beim Kauf defekt (hat ja 6 Monate funktioniert)
- ob der Verkäufer zur Reparatur angenommen hat, weißt du gar nicht. Wenn er gesagt hat, Gewährleistung ist nicht, aber wir schicken es zur Garantieprüfung zu LG ...
- es gibt keine Gewährleistung auf "alles, was kaputt geht, muss ersetzt werden". Wenn du es nicht nachlesen willst, bleib bei deinem Halbwissen.
 
Sodass war neulich erst im TV, wo einer sein Phone zu rebuy geschickt hat und die haben es wegen root aber nicht angenommen.
Woher es kam, wusste der Moderator nicht.
Dabei sind apps wie supersu noch kein root und kein Beweis das root aktiviert war. Ausserdem sagt root gar nichts aus. Das ist nichts anderes als ein admin Account mit vollen rechten. Werden auch PCs nicht repariert, weil es den Administrator gibt?

Wo ist das Gerät denn nun?
 
@ firexs: Das Gerät hat jetzt immer noch LG

Edit.: Bitte Leute, fangt nicht das streiten an ;)
 
Also. Zum Thema root und Ansprüche hier mal ein link :https://www.androidpit.de/android-rooten
Zum Thema hier:
Gerät älter als 6 Monate, dh für Gewährleistung muss der Käufer den Beweis erbringen, das es von Anfang besteht.
Saturn hat es angenommen und zur Reparatur weiter geleitet. LG hat es wegen root verweigert. Steht auch im obigen link, das LG so verfährt.
Damit hat der Käufer nun das Problem, er muss nachweisen, das es Nicht am root liegt.

Letzte Möglichkeit wäre dann Herstellergarantie. Entweder hat man jmd kulanten bei LG, der das Gerät kurz platt macht und neu flasht um den Fehler zu prüfen, oder man lässt sich das Gerät zurück schicken und flasht es selber auf Ursprung.
Dann erneut direkt an den Hersteller. Hat man Glück, ist das Gerät nicht blacklisted und es kann repariert werden.

Jetzt alles allen klar?
 
Die typische Media-Saturn Inkompetenz und die Verdrehung der Gewährleistungsrechte um die Garantie durchzusetzen.

Trotzdem, wieviele Fokuszyklen hält wohl eine Kamera aus? Da müsste jede Digitalkamera oder Camcorder im Dauerfokus nach einem halben Jahr oder nach zwei Jahren kaputt sein.

Der Verschleiss oder Defektgrund lässt sich bei dem Hersteller unter einem Mikroskop erkennen und man kann die Steuerelektronik überprüfen, wenn dem Kunden funktionierende Betriebseigenschaften zugesichert werden.

Eigenschaften, die nur ein halbes Jahr nach Gesetz halten und gleichzeitig den Hersteller von der Mangelfreiheit bei der Produktion befreien, sind eine traurige Entwicklung, nur muss es dann auch richtig kommuniziert werden.

Die kurze Beweislastumkehr soll den Konsum aufrecht halten und das wären schon mal über 4000 Betriebsstunden allein für die Kamera. Da müsste man immer noch jeden Tag 8 Stunden den Fokus nutzen und wurde nach etwa 1,5 Jahren die Beweislastumkehr überschreiten. Da die Hersteller nur selten garantierte Produkteigenschaften zum Betrieb zusichern, kauft der Kunde recht wenig.

Anders ist es, wenn man wie bei Cherry die Lebenszeit der Schalter als gesicherte und geprüfte Eigenschaft verkauft. Da brauche ich als Vielschreiber sicher keine Gewährleistungsvorschriften, wenn eine mangelfreie und gute Tastatur Jahrzehnte halten kann. Wenn ein Schalter 50 Millionen Schaltzyklen kann, dann baut man das drum herum auch qualitativ auf. Reihenweise abfallende Tasten nach zwei Jahren wären schon ein gravierender Produktionsmangel.

Also bitte auf das LG übertragen und gewissenhaft prüfen, was LG da verkauft.
Wenn man dann als Hersteller aufgrund von Root die Garantie versagt, dann sollte man auch die Kompetenzen haben es zu beweisen, bevor man etwas dem Kunden unterstellt.

Mein HTC Wizard hat nach all den Jahren gut 70000 Betriebsstunden mit ausgetauschten Akkus auf dem Buckel und tut weiterhin als Zweittelefon seinen Dienst. Wären nicht paar Designschwächen am Gerät, könnte ich es sogar im guten Zustand verkaufen. Selbst die QWERTZ Tastatur ist noch so knackig wie am ersten Tag. Beim schlankeren touchpro2 und den Einsatz günstiger Schalter fallen die Tasten langsam aus. Das touchpro2 hat mit weniger Sturzschäden sogar weit gravierende Sollbruchstellen. Selbst das Display ist anfälliger auf Kratzer gegenüber dem Wizard. Das touchpro2 ist weit weniger solide gebaut und ich will nicht die damals tatsächlich genutzten Geräte aus dem Bundestag in ihrem Zustand sehen, die wohl nach einem halben Jahr regelrecht abgenutzt waren.
 
Hier mal ein Link dazu wie es von unrooted auf rooted umspringen kann.

Vielleicht verweigert ja Saturn die Gewährleistung auch deswegen weil das Gerät angeblich gerooted ist ?
Was sagt den das Gesetzt zu solchen , angeblich verbastelten Geräten?
 
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