Mac OS X - Rechtslage in Deutschland

Spock55000

Commodore
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Hallo CBF,

öfters sehe ich, dass ihr Themen ins Aquarium schiebt, weil Menschen einen Hackintosh bauen wollen.

Nun bei euch steht zwar, dass die EULA das untersagt, jedoch ist besagte Klausel in Deutschland nicht rechtsgültig und somit kann euch Apple rein gar nichts! Würden die klagen, und es kommt zu einer Verhandlung, dann heißt es "Deutsche Gesetze sagen dies und dies, damit verstößt CB gegen kein Gesetz." Ergo ignoriert Apple endlich und bringt Bewegung in die Sache und setzt ein Zeichen.

In den meisten EULAs steht Müll drinnen, die gegen etliche Gesetze verstoßen. Ergo könntet ihr gleich schreiben "Keine Beratung zu Programmen, weil in den EULAs das und das steht."

Ich selbst habe einen Hackintosh, und? Wo ist das Problem? Ja die Treiber, weil die Hardware Hersteller sich AUCH weigern. Keiner Traut sich gegen Apple was zu unternehmen, aber auf MS hacken immer alle herum und klagen fein.

Mit beiden BS könnte man viel flexibler arbeiten.

Hier die geltenden Gesetze: BGB §307, §308, §309
Die gelten bei uns und Apple kann dagegen NICHTS unternehmen, basta.

Apple war auch gegen Jailbreaks und nun, kann man hier darüber berichten. Habt euch nicht so. Ihr müsst auf kein Urteil warten, denn es ist kein BEDARF - es ist bereits geregelt.
Apple könnte auch reinschreiben, "du verzichtest auf sämtliche in Deutschland geltenden Grundrechte." Nicht durchsetzbar.

Eine genau Stellungnahme fehlt. Ihr habt doch sicherlich irgendwo auch eine Rechtsvertretung, die euch dahingehen beraten könnte? Ich finde dieses Thema ist wichtig und sollte diskutiert werden. Daher finde ich eure Einstellung nicht nachvollziehbar.

Grüße
Spock
 
Super albern das Gelösche.
Der komplette Thread über eine HW Zusammenstellung weg..

@ CB: Wieso: Stellungnahme?
 
Aus diesem Grund muss auhc in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern Mac OS X frei erhältlich sein.

Ist schon witzig dass man ein OS kaufen kann, welches auf sehr wenig Hardware läuft...
 
Finde ich auch lächerlich. Von mir wurden auch schon Beiträge bezüglich Hackintosh einfach in das Aquarium verschoben. Die Rechtslage in Deutschland ist doch eindeutig, warum zensiert CB das dennoch? Ich habe neben MAc Pro, MacBook Air auch einen Hackintosh, und?
 
Die Rechtslage in Deutschland ist doch eindeutig

Ist sie eben nicht. Wir beraten das intern und werden uns noch etwas ausführlicher dazu äußern.
 
Wir werden es in Zukunft in gleicher Weise handhaben, wie bei den Jailbreaks:

Diskussionen ja, Anleitungen nein.

Zugegebener Maßen sind Teile von Apples EULA auf D nicht anwendbar.
Dennoch gibt es eine Grauzone im Bereich der Veränderung von Systemdateien in Verbindung mit dem UrHG

Das sieht vermtl. der ein oder andere anders, aber wir werden uns in der Hinsicht nicht angreifbar machen.
 
Vielen Dank für eure Antwort!

Wenn ich jetzt also Probleme habe, zum Beispiel eine DSDT zu erstellen oder zu nutzen, kann ich hier ein Thema eröffnen? Ebenso wenn bei einer Installation ein Fehler auftritt? Jedoch keine "Wie wird es gemacht?" - Anleitungen.

Eventuell sollten wir als Verbraucher die Verbraucherschutzzentralen einmal auf dieses Thema hinweisen, denn wenn die Rechtslage in Deutschland endlich geklärt wäre, könnte man auch die Hardware-Hersteller endlich dazu zwingen Treiber für alle Geräte bereitzustellen.

Was meint ihr?
 
Bitte alle Hilfestellungen zum Verändern der Systemdateien unterlassen.
 
Du meinst das verändern der Mac OS X Dateien ist falsch. Mkay. Dies heißt dann wohl, dass DSDT gar nicht erlaubt ist.

The problem is that OS X has an incomplete ACPI implementation which supports only a subset of DSDT. Modifying the DSDT allows the user to better support their hardware. For example, fixing Time Machine and the UUID 35 error is possible after modifying the DSDT.

Ich nehme mal an das meinst du?

Schade. Aber verständlich.

Die Hardware muss öfters angepasst werden, Beispiel: Mein Asus P8B WS hat ein angepasstes Bios bekommen, damit keine Kernel Panik auftritt, dies wäre dann erlaubt als Hilfestellung. Sein Bios zu verändern ist ja nicht unbedingt verboten.
 
jepp das wollte ich damit ausdrücken:)


Hardwarefragen und Bios Anpassungen sind dagegen unkritisch.
 
Das ist nett. Das bringt immerhin Bewegung in die Sache.

Der nächste Schritt liegt aber bei uns Nutzern. Die Verbraucherschutzzentrale geht ja gegen EULAs vor, welche gegen Deutsches Recht verstoßen. Eventuell wäre dies ein Ansatzpunkt, damit man Apple endlich dazu zwingen kann, die volle Unterstützung für nicht Macs zu gewährleisten.

Wie sehen das die anderen hier? (Ich wollte nicht erneut ein Thema eröffnen - ich hoffe das geht klar, wenn wir hier diskutieren)

Grüße
Spock
 
deine weiterführende Frage passt dann aber nicht mehr im Feedback.
Wirtschaft, Recht und Forschung wäre das geeignete Forum für die Fortführung.
Um die Intention abzuleiten könntest du diesen Fred im neuen Thema verlinken.
 
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