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Macbook Air M1 2 Jahre alt versiegelt Akku defekt/ Paypal Käuferschutz Urteil?
- Ersteller mertsergen777
- Erstellt am
herrhannes
Lieutenant
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scooter010 schrieb:Quatsch. Du hast du Ware verkauft in dem bekannten Zustand. OVP. Somit war dir als Verkäufer der Zustand auch nicht bekannt.
Also das dürfte bei nahezu jedem Produkt zutreffen, bei dem der Händler nicht auch Hersteller ist und es daher auch nicht selbst verpackt hat.
Die 1-Jahres Garantie von Apple gilt auch für Akkus aber normalerweise ab Kaufdatum. Aber soweit ich weiß achtet eher apple auf das „Aktivierungsdatum“. Gibt es das bei Macs auch wie bei iPhone und iPads ? Hab zwar zwei Macs - hab aber nie darauf geachtet.
Prüf doch mal mit der Seriennummer bei Apple ob doch Garantie ab Tag der Aktivierung bestehen würde. Vielleicht tauschen die ja kostenlos den Akku.
https://checkcoverage.apple.com/?locale=de_de
Prüf doch mal mit der Seriennummer bei Apple ob doch Garantie ab Tag der Aktivierung bestehen würde. Vielleicht tauschen die ja kostenlos den Akku.
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dermatu
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Im gewerblichen Bereich ist das auch klar geregelt. Da muss der Händler Gewährleistung anbieten. Im privaten kann man aber Gewährleistung und Rücknahme ausschließen.herrhannes schrieb:Also das dürfte bei nahezug jedem Produkt zutreffen, bei dem der Händler nicht auch Hersteller ist und es daher auch nicht selbst verpackt hat.
bzgl. dem Tipp von fiatpanda, das hab ich tatsächlich auch mal gehört, dass es bei Apple nach dem Aktivierungsdatum geht.
herrhannes
Lieutenant
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Eijo. Damit hat aber der von mir zitierte Sachverhalt nichts zu tun. Hier wird mal wieder alles durcheinandergeworfen.
Keylan
Lt. Commander
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Du bist
Deshalb wäre es wichtig zu wissen wie genau das Angebot für das MacBook aussah. Es ist schon mal sehr gut für den Verkäufer, dass auf die Lange Lagerhaltung, und den Original Verpacken Zustand hingewiesen wurde.
Denn Gewährleistet muss werden, dass der Artikel wie im Angebot beschrieben ist.
Was PayPal daraus macht ist zwar eine andere Geschichte, aber rechtlich hat der Käufer auf das Anspruch was Angeboten wurde, und wenn er ein originalverpacktes MacBook bekommen hat ist das im Zweifel auch wie angeboten.
Das ist Falsch, Gewährleistung muss jeder Verkäufer immer leisten. Allerdings unterscheidet sich die Art der Gewährleistung zwischen privaten und gewerblichen Händlern.dermatu schrieb:Da muss der Händler Gewährleistung anbieten. Im privaten kann man aber Gewährleistung und Rücknahme ausschließen.
Deshalb wäre es wichtig zu wissen wie genau das Angebot für das MacBook aussah. Es ist schon mal sehr gut für den Verkäufer, dass auf die Lange Lagerhaltung, und den Original Verpacken Zustand hingewiesen wurde.
Denn Gewährleistet muss werden, dass der Artikel wie im Angebot beschrieben ist.
Was PayPal daraus macht ist zwar eine andere Geschichte, aber rechtlich hat der Käufer auf das Anspruch was Angeboten wurde, und wenn er ein originalverpacktes MacBook bekommen hat ist das im Zweifel auch wie angeboten.
Dass die MacBooks 80% geladen sind ist halb richtig.mertsergen777 schrieb:kann oder wird der schaden hundert prozent der fall sein? wie kann es sein dass ein macbook, das unbenutzt ab werk 80 Prozent ladung hat, leergeht und akku dadurch defekt?
Sie sind geladen aber auch halb eingeschaltet, sodass der Kunde, wenn er das Gerät öffnet, direkt begrüßt wird.
Ein MacBook 2 Jahre ungeöffnet im Schrank zu lassen ist für mich nicht koscher.
Wenn es eine saubere Rechnung gibt, kann der Käufer damit zu Apple und das Gerät auf Kulanz reparieren lassen.
Es ist aber auch nicht Apples Problem wenn man ein MacBook zwei Jahre lagert.
coasterblog
Fleet Admiral
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Siehe den Link den ich gepostet habe. Ich hatte ein Tablet mal 6 Monate still gelegt. Das war tot. Gut dass es ein billiges war.
Millkaa
Captain
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Genau das ist das, was ich angesprochen habe. Alles aber keine rechtlich sichere Sache.
Ich habe Jahre lang einen Online Marktplatz moderiert.
Der einfache Satz reicht nicht aus. Dann könnte jeder ja Schrott verkaufen und wird nicht dafür belangt werden können.
Von Betrug oder einen Fehlverhalten wird ja auch nicht ausgegangen. Es liegt nun aber ein Defekt vor.
Wenn man sagt, dass der Verkäufer ja wissen müsste, dass so ein Fehler auftreten könnte bei so langer Lagerung könnte das der Verkäufer ja ebenfalls wissen. Also sind wir wieder bei 0.
Deshalb wird auch das rechtlich bewertet werden müssen. Dann kommt es auf Details an. Einzelne Worte im Verkaufstext und in der Verhandlung können einen Ausschlag geben. Hier zu Spekulieren macht einfach keinen Sinn. Man sieht ja sämtliche SIchtweisen hier.
Rechtlich wird es da eine klare Regelung geben, je nachdem welche Details genau zutreffen.
Ich habe Jahre lang einen Online Marktplatz moderiert.
Der einfache Satz reicht nicht aus. Dann könnte jeder ja Schrott verkaufen und wird nicht dafür belangt werden können.
Von Betrug oder einen Fehlverhalten wird ja auch nicht ausgegangen. Es liegt nun aber ein Defekt vor.
Wenn man sagt, dass der Verkäufer ja wissen müsste, dass so ein Fehler auftreten könnte bei so langer Lagerung könnte das der Verkäufer ja ebenfalls wissen. Also sind wir wieder bei 0.
Deshalb wird auch das rechtlich bewertet werden müssen. Dann kommt es auf Details an. Einzelne Worte im Verkaufstext und in der Verhandlung können einen Ausschlag geben. Hier zu Spekulieren macht einfach keinen Sinn. Man sieht ja sämtliche SIchtweisen hier.
Rechtlich wird es da eine klare Regelung geben, je nachdem welche Details genau zutreffen.
dermatu
Captain
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Eben nicht. Du kannst Gewährleitung als Privatverkäufer ausschließen. Wenn du als privater Verkäufer aber über den Zustand der Ware täuschst, hat das aber auch eigentlich nix mit Gewährleistung zu tun, sondern es handelt sich um eine arglistige Täuschung und die berechtigt den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags.Keylan schrieb:Gewährleistung muss jeder Verkäufer immer leisten. Allerdings unterscheidet sich die Art der Gewährleistung zwischen privaten und gewerblichen Händlern.
https://www.siegfried.de/kaufvertrag/privatverkauf-gewaehrleistung/
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/
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Ich verstehe deinen Punkt Millkaa, aber ich sehe es anders: Für mich hat der Verkäufer eine klare Bringschuld und trägt die volle Verantwortung. Kann er nicht erfüllen weil ein Macbook 2 Jahre gelagert worden ist, dann hat er meiner Meinung nach auch ohne Wenn und Aber das Gerät zurückzunehmen.
Auf der anderen Seite sehe ich es nicht in der Verantwortung des Käufers, zu recherchierender gar zu wissen, dass ein Macbook seitens Apple als bereits eingeschaltet verpackt wird um das Kauferlebnis zu steigern und er dann das volle Risiko eingeht, dass das Gerät bei ihm defekt ankommt.
Und wieder bin ich dabei, dass er Verkäufer hier Sonderrechte gewähren muss. Wenn das Gerät funktioniert, super, wenn nicht, dann Pech und der Vertrag muss rückgängig gemacht werden. Instantly!
Auf der anderen Seite sehe ich es nicht in der Verantwortung des Käufers, zu recherchierender gar zu wissen, dass ein Macbook seitens Apple als bereits eingeschaltet verpackt wird um das Kauferlebnis zu steigern und er dann das volle Risiko eingeht, dass das Gerät bei ihm defekt ankommt.
Und wieder bin ich dabei, dass er Verkäufer hier Sonderrechte gewähren muss. Wenn das Gerät funktioniert, super, wenn nicht, dann Pech und der Vertrag muss rückgängig gemacht werden. Instantly!
sedot
Rear Admiral
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Ist es nicht möglich sich mit dem Käufer zu einigen? Wäre ja auch eine Option, Batterie Tausch kostet bei Apple ~185€ laut Website. Preisnachlass vereinbaren, Heckmeck mit Paypal und Zeitaufwand etc. sparen.
Das die Batterie nach zwei Jahren leer ist wundert mich nicht, die Geräte werden nicht ausgeschaltet ausgeliefert wie auch @Chico85 richtig anmerkt.
Das die Batterie nach zwei Jahren leer ist wundert mich nicht, die Geräte werden nicht ausgeschaltet ausgeliefert wie auch @Chico85 richtig anmerkt.
dermatu
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Das kommt darauf an wie das Angebot aussah. Wenn da z.B. stand:Chico85 schrieb:Ich verstehe deinen Punkt Millkaa, aber ich sehe es anders: Für mich hat der Verkäufer eine klare Bringschuld und trägt die volle Verantwortung.
Sehe ich nix was der Verkäufer sich vorwerfen lassen müsste bzw. was man ihm anlasten könnte. Er hat den Artikel korrekt beschrieben. Er hat über nichts getäuscht. Das der Artikel defekt ist kann er nicht wissen.Verkaufe originalverpacktes, 2 Jahre altes Macbook.
Da ich kein gewerblicher Anbieter bin erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Auch eine Rücknahme ist ausgeschlossen.
Keylan
Lt. Commander
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Das behauptet ja auch keiner. Ich sehe aber auch nichts, was der Käufer sich zu schulden kommen hat. Es geht nicht um Schuld, es geht darum wer den Schaden des nicht funktionierenden MacBooks zu tragen hat.dermatu schrieb:Sehe ich nix was der Verkäufer sich vorwerfen lassen müsste bzw. was man ihm anlasten könnte
finde ich absolut nicht.
Man kann sich nicht jeglicher Verantwortung entziehen.
Der Verkäufer sollte sich vor Verkauf sicher sein, dass das Produkt verkauft werden kann und ob es beim Kunden auch funktioniert. Er hat das nicht getan. Er hat ein technisches Gerät, mit Batterie verkauft ohne Risiken zu prüfen. Also ist es für mich wissentlich das Risiko (Defekt des Geräts insgesamt oder der Batterie) eingegangen. Da er nicht wissen kann ob das Gerät, dass er verkauft überhaupt funktioniert (da OVP) und frei von Mängeln, hat er versucht die Verantwortung an den Käufer zu übertragen. Das Gerät ist nicht funktionstüchtig aber das impliziert die Anzeige wenn man mit OVP wirbt.
Hier sind unter anderem § 123 BGB und § 444 BGB meines Erachtens die richtigen.
Wenn es hart auf hart kommt, kann der Käufer auch einfach angeben, dass er um sein Leben bangt, da der Akku defekt ist. Zack Drops gelutscht und jeder Anwalt lässt mit Kusshand den Kauf rückgängig machen.
Wenn der Verkäufer schreibt: "Das Gerät wird als OVP verkauft, wurde zwei Jahre gelagert und ich als Verkäufer kann die vollständige Funktion nicht gewährleisten weil ich das Gerät nie eingeschaltet habe und ich schließe jegliche Sachmängelhaftung aus" wäre das in der Tat vollständig beschrieben und erst dann, wäre in meinen Augen der Verkäufer freigesprochen.
Genauso könnte man ein gestohlenes Macbook verkaufen und sich dann im Recht fühlen, da man nicht weiss ob das Gerät als gestohlen gemeldet worden oder seitens Apple gesperrt worden ist.
Zweiteres würde der Käufer erst beim ersten booten merken. Da Gerät ist nicht funktionstüchtig.
Butter bei den Fischen, wer hat ein zwei Jahres Macbook im Schrank OVP?
Wer von diesen 2 Leuten auf der ganzen Welt ist sich da sicher, dass das Macbook 1a funktioniert und hat nicht den Gedanken gehabt, dass das Gerät und / oder die Batterie ggf. Schaden genommen haben könnte?
Egal wer hier Recht hat (und im Recht ist), ich werde mich mal zurückziehen, denn ich bin Team Käufer und ich möchte dem Verkäufer keine Tipps geben, wie er aus der Situation rauskommt.
Aber meine Bitte an den Verkäufer wäre hier, den Kauf rückgängig zu machen, zu Apple zu gehen, Schaden reparieren zu lassen und dann neu verkaufen oder die Reparatur bei Apple zu bezahlen.
Am Ende des Tages sind wir alle Verkäufer und Käufer. Klingt sehr emotional; Man sollte andere Menschen nicht in Situationen bringen, in die man selbst nicht kommen möchte.
Man kann sich nicht jeglicher Verantwortung entziehen.
Der Verkäufer sollte sich vor Verkauf sicher sein, dass das Produkt verkauft werden kann und ob es beim Kunden auch funktioniert. Er hat das nicht getan. Er hat ein technisches Gerät, mit Batterie verkauft ohne Risiken zu prüfen. Also ist es für mich wissentlich das Risiko (Defekt des Geräts insgesamt oder der Batterie) eingegangen. Da er nicht wissen kann ob das Gerät, dass er verkauft überhaupt funktioniert (da OVP) und frei von Mängeln, hat er versucht die Verantwortung an den Käufer zu übertragen. Das Gerät ist nicht funktionstüchtig aber das impliziert die Anzeige wenn man mit OVP wirbt.
Hier sind unter anderem § 123 BGB und § 444 BGB meines Erachtens die richtigen.
Wenn es hart auf hart kommt, kann der Käufer auch einfach angeben, dass er um sein Leben bangt, da der Akku defekt ist. Zack Drops gelutscht und jeder Anwalt lässt mit Kusshand den Kauf rückgängig machen.
Wenn der Verkäufer schreibt: "Das Gerät wird als OVP verkauft, wurde zwei Jahre gelagert und ich als Verkäufer kann die vollständige Funktion nicht gewährleisten weil ich das Gerät nie eingeschaltet habe und ich schließe jegliche Sachmängelhaftung aus" wäre das in der Tat vollständig beschrieben und erst dann, wäre in meinen Augen der Verkäufer freigesprochen.
Genauso könnte man ein gestohlenes Macbook verkaufen und sich dann im Recht fühlen, da man nicht weiss ob das Gerät als gestohlen gemeldet worden oder seitens Apple gesperrt worden ist.
Zweiteres würde der Käufer erst beim ersten booten merken. Da Gerät ist nicht funktionstüchtig.
Butter bei den Fischen, wer hat ein zwei Jahres Macbook im Schrank OVP?
Wer von diesen 2 Leuten auf der ganzen Welt ist sich da sicher, dass das Macbook 1a funktioniert und hat nicht den Gedanken gehabt, dass das Gerät und / oder die Batterie ggf. Schaden genommen haben könnte?
Egal wer hier Recht hat (und im Recht ist), ich werde mich mal zurückziehen, denn ich bin Team Käufer und ich möchte dem Verkäufer keine Tipps geben, wie er aus der Situation rauskommt.
Aber meine Bitte an den Verkäufer wäre hier, den Kauf rückgängig zu machen, zu Apple zu gehen, Schaden reparieren zu lassen und dann neu verkaufen oder die Reparatur bei Apple zu bezahlen.
Am Ende des Tages sind wir alle Verkäufer und Käufer. Klingt sehr emotional; Man sollte andere Menschen nicht in Situationen bringen, in die man selbst nicht kommen möchte.
dermatu
Captain
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In dem Fall der Käufer. Das ist sein Risiko.Keylan schrieb:Das behauptet ja auch keiner. Ich sehe aber auch nichts, was der Käufer sich zu schulden kommen hat. Es geht nicht um Schuld, es geht darum wer den Schaden des nicht funktionierenden MacBooks zu tragen hat.
Ergänzung ()
Normalerweise niemand, aber wir wollen ja niemandem was unterstellen. Die ganze Story klingt halt typisch nach Ebay Kleinanzeigengaunerei.Chico85 schrieb:Butter bei den Fischen, wer hat ein zwei Jahres Macbook im Schrank OVP?
Ergänzung ()
Naja als Verkäufer sollte man in der Regel wissen wo die Sachen herkommen. Deswegen verlangt man ja auch immer eine Rechnung um auf der sicheren Seite zu sein.Chico85 schrieb:Genauso könnte man ein gestohlenes Macbook verkaufen und sich dann im Recht fühlen, da man nicht weiss ob das Gerät als gestohlen gemeldet worden oder seitens Apple gesperrt worden ist.
Wenn er das jetzt selbst privat gekauft hat ohne zu wissen das es gestohlen wurde. Hätte er in dem Fall großes Pech. Er hat zwar nix schuldhaftes getan aber rechtlich geht die Ware zurück an den ursprünglichen Eigentümer, er muss dem Käufer den Kaufpreis erstatten und er bleibt auf dem finanzielle Schaden sitzen. (also den Preis den er bezahlt hatte). Es sei denn er weiß noch wer der Verkäufer war der ihm das verkauft hat. Denn er kann auch von diesem den Kaufpreis zurückfordern (sofern nicht verjährt.)
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superman1
Lieutenant
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- Feb. 2007
- Beiträge
- 783
Da das Macbook doch bisher noch versiegelt war, sollte es doch ab erster Aktivierung 1 Jahr Garantie durch Apple haben. Dort wirst du doch wahrscheinlich einen Akkutausch bzw. ein neues Gerät for free bekommen.
Gib dort doch mal die Seriennummer ein um die Garantie zu checken:
https://checkcoverage.apple.com/?locale=de_AT
Gib dort doch mal die Seriennummer ein um die Garantie zu checken:
https://checkcoverage.apple.com/?locale=de_AT
eraser4400
Lieutenant
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- Okt. 2016
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- 725
Immer wieder witzig, dass rechtl. Fragen in einem Forum gestellt werden, wo keiner der Antwortenden Jurist ist. Und Juristen IN Foren kosten immer, die Leute verdienen sich damit näml. ihre Brötchen.
Somit kann sich der TE auch eigentl. jede Antwort hier in den braunen Salon schieben im Ernstfall nutzt ihm das eh nicht.
Hier ist nicht mals bekannt, dass es Gewährleistung im deutschen Recht gar nicht mehr gibt und das seit über 20 Jahren. (Reform 2002/ Aus Gewährleistung wurde erst Sachmängelhaftung dann Mängelhaftung).
Ich habe selbst ein M1. Wenn ich das Ding bis 80% lade und dann komplett AUSSCHALTE, ist der Akku nach 4-5 Wochen bei ca. 20%. Und dessen Kapazität liegt noch bei 99%.
Jetzt kann man sich ja ausrechnen, was mit seinem Akku noch los ist...nix.
Somit kann sich der TE auch eigentl. jede Antwort hier in den braunen Salon schieben im Ernstfall nutzt ihm das eh nicht.
Hier ist nicht mals bekannt, dass es Gewährleistung im deutschen Recht gar nicht mehr gibt und das seit über 20 Jahren. (Reform 2002/ Aus Gewährleistung wurde erst Sachmängelhaftung dann Mängelhaftung).
Ich habe selbst ein M1. Wenn ich das Ding bis 80% lade und dann komplett AUSSCHALTE, ist der Akku nach 4-5 Wochen bei ca. 20%. Und dessen Kapazität liegt noch bei 99%.
Jetzt kann man sich ja ausrechnen, was mit seinem Akku noch los ist...nix.