Macbook bei Apple oder Gravis Reparieren?

naja du wirst lachen, aber ich habe mir die Teile alle auf Amazon bestellt (wesentlich billiger) und dann nur den Einbau von Gravis oder Computstore vornehmen lassen, waren für das Back Case und den Lüfter 59 EUR glaub ich
Ergänzung ()

wenn du eh aus der Garantiezeit draussen bist, könntest du ja auch nen Bekannten fragen ob er dir hilft die Sachen ein zu bauen
 
Hast du zufällig Links parat zu den Originalteilen.

Die TopCases die ich mir bei eBay angeguckt habe, waren nämlich alle nachgemacht.


Übrigens muss Gravis die Teile bei Apple ordern. Wenn Apple teile im MacBook findet, die nicht von einem zertifizierten Partner eingebaut & geordert wurden, verliert man den Garantieanspruch. So zumindest hatten die das erklärt.
 
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Cool Master schrieb:
Und dein letzer Satz ist totaler Blödsinn da es um Gewährleistung geht und nicht um Garantie. Garantie ist eine von Hersteller Frewillige sache. Gewährleistung ist im Gesetzt geregelt.
Bitte, häng dich daran auf auf das ich nicht Garantie/Gewährleistung geschrieben hab, ich kenne den Unterschied.

Trotzdem erzählst Du Mist.
Diese Bauteile übernehmen die Garantie/Gewährleistung des Hauptgerätes, es sind keine 2 einzelnen Teile die er kauft.
Nach dem Einbau sind es wieder Komponenten des Gerätes das mittlerweile keine Garantie/Geäwhrleistung mehr hat.
Die 3 Monate Garantie von Apple sind nur Kulanz falls das Teil nach kürzester Zeit wieder ausfällt.
Informier dich bitte.

Wenn eines der getauschten Teile nach 4 Monaten wieder defekt sein sollte gibt es 2 Möglichkeiten die passieren werden, keine dritte:
1. Apple tauscht auf Kulanz nochmal
2. Kostenvoranschlag für die Teile

lovechan schrieb:
Hast du zufällig Links parat zu den Originalteilen.
Die TopCases die ich mir bei eBay angeguckt habe, waren nämlich alle nachgemacht.

Das wird bei Gravis niemanden interessieren, solange man den Einbau bezahlt.
Man wird da nur keinerlei Garantie auf die Reparatur bekommen falls was nicht funktionieren sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte, Absatz 1 ist unwichtig (Garantie). Absatz 2 ist was zählt.:

Zunächst einmal ist zu unterscheiden, ob der Umtausch innerhalb der Garantie oder im Rahmen der Gewährleistung geltend gemacht wird. Eine Garantie liegt vor, wenn der Hersteller zusichert, dass er die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (z.B. einem Jahr) ohne weiteres umtauscht, sollte innerhalb dieses Zeitraumes kaputt gehen. Wird die Sache innerhalb dieses Zeitraumes ausgetauscht, so beginnt die Garantiezeit nicht erneut zu laufen. Vielmehr läuft die Garantiezeit nach dem vereinbarten Zeitraum ab. In unserem Beispiel also nach einem Jahr, auch wenn nach 8 Monaten die Sache ausgetauscht wurde. Etwas anderes gilt nur, wenn es in der Garantie vereinbart wurde.

Anders mag hingegen zu urteilen sein, wenn der Verkäufer die Sache austauschen soll. Der Verkäufer haftet nämlich im Rahmen der sogenannten Gewährleistung, die sich aus dem Gesetz ergibt und für jeden Verkäufer gilt. Diese unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, kann jedoch wie alle Rechte die man hat nach einer gewissen Zeit verjähren - also nicht mehr geltend gemacht werden. Das Gesetz schreibt grundsätzlich vor, dass die Gewährleistungsansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der Ware verjähren. Tauscht der Verkäufer die Sache innerhalb der zwei Jahre aus, so beginnt auch hier die Verjährungsfrist nicht erneut. Vielmehr enden sämtliche Ansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der zunächst (mangelhaft) gelieferten Ware. Eine Ausnahme gibt es jedoch zu beachten: Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Dann haben Sie gemäß § 212 BGB erneut zwei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Allerdings wird dem Verkäufer in der Regel nicht nachzuweisen sein, dass er anerkannt habe. Beruft er sich nämlich darauf, bloß aus Kulanz gehandelt zu haben, beginnt die Frist nicht erneut zu laufen.

Also noch mal:

Trotz nicht vorhanden sein der Garantie und Gewährleistung auf dem Notebook hat man Gewährleistung auf die Eingebauten Teile. Da gibt es kein Wenn und aber.

Glaube mir bitte ein Freund von mir ist Anwalt, ich selber wollte es studieren, fande es aber zu langweilig und ich hatte es um die 6 Jahre in der Schule als Thema in BWL bzw. VBL und in der Berufsschule auch noch mal. Es ist ein neuer Kaufvertrag zustande gekommen und somit hat man 2 Jahre Gewährleistung.

Anderes Bsp noch das es du auch kappierst :)

Du kaufst ein Gebrauchtes Auto und die Scheibenbremsen sind kaputt. Es müssen also 4 neue her. So, Werkstatt (in unserem Fall = Apple) bestellt die und baut sie ein. Nun geht eine davon nach 18 Monaten kaputt was nun? Richtig, da die Werkstatt die Teile bestellt und verbaut hat greift die Gewährleistung über 24 Monate. Allerdings greift die Beweislastumkehr und du musst beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestand (z.B. Haarriss).

Also noch mal bitte verbreite kein Unwissen!

Edit:

Hier noch etwas zu lesen:

http://www.planet3dnow.de/vbulletin/archive/index.php/t-407971.html

Aber ich zieh mich nun aus dem Thread raus. Problem wurde ja gelöst und langsam wird es Off Topic.
 
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Vielen Dank an Cooler Master für die genaue Erklärung. Ich sitze jetzt tatschlich schon wieder an meinem MacBook mit einem breitem Grinsen.

Gestern rief Apple an und der nette Mitarbeiter hat mit mir über die Teile gesprochen ( ich dachte schon etwas sei kaputt ). Jetzt kommt der Hammer. Im Top Case ist das Trackpad inklusive. Daher braucht das Trackpad nicht einzeln getauscht zu werden und die 40 Euro wurden der Rechnung abgezogen. Somit verblieben:


PHP:
Artikelnummer	  Beschreibung	                                                        Preis/Fälliger Betrag
D661-5481	Housing, Top Case, with Keyboard, Backlit, German	                € 157.00     € 157.00
S1490LL/A	Hardware Reparatur Aufwand                            	                € 29.00      € 29.00
Steuer		                                                                                     € 35.34
Gesamt	                                                                                € 186.00     € 221.34

Ich bin mehr als glücklich und glaube, dass ich mit 220 Euro am ende noch gut bei weggekommen bin.

Darüber hinaus werde ich mir demnächst eine Samsung 840 Pro oder Evo SSD zulegen. Damit ist das System perfekt abgerundet und bin noch zufriedener als jetzt schon :)


Danke noch mal an alle und ein schönes Wochenende!!!
 
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Cool Master schrieb:
Du kaufst ein Gebrauchtes Auto und die Scheibenbremsen sind kaputt. Es müssen also 4 neue her. So, Werkstatt (in unserem Fall = Apple) bestellt die und baut sie ein. Nun geht eine davon nach 18 Monaten kaputt was nun? Richtig, da die Werkstatt die Teile bestellt und verbaut hat greift die Gewährleistung über 24 Monate. Allerdings greift die Beweislastumkehr und du musst beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf bestand (z.B. Haarriss).
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wobei bei der Beweislastumkehr fast unmöglich ist, sein Recht druchsetzen zu können ( vs. Konzern ) Und so ein Aufwand betreiben
wg. einem 29 euro Teil können auch nur Leute, die den ganzen Tag nichts zu tun haben. Es gibt Wichtigeres.

Daher ist die Gewährleistung allgemein nach 6 Monaten eher mau. Was zählt: Garantie
 
@10hmbAir13

Das sprach ich ja auch an ;) Wer heute keine Rechtsschutz hat ist selberschuld. Die 50 € im Jahr gebe ich gerne aus. Da gebe ich die Sachlage dem Anwalt und der klärt alles :)
 
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