Penicillin
Ensign
- Registriert
- Feb. 2010
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- 150
Hallo,
in diesem fiktiven Beispiel, hätte ich ein paar Fragen zum gerichtlichen Mahnbescheid.
Angenommen eine Bank verweigert die Rückerstattung der Girokontoführungsgebühren (vgl. BGH Urteil vom April 2021). Die Begründung ist fadenscheinig und das Hauptargument wurde womöglich hinreichend erschüttert. Mit erneutem Schreiben wurde die Bank nun angemahnt (auch bezüglich der nicht erteilten Auskunftspflicht gemäß §10 ZKG) samt Mahngebühren und in Verzug gesetzt.
Sofern zukünftig ein Mahnbescheid erlassen werden soll, frage ich mich was die anzugebende Art der Forderung wäre. Ich denke "Kontokorrentabrechnung" passt am besten, aber es gibt auch noch andere, die mir aber mehr oder weniger unpassend erscheinen:
Dienstleistungsvertrag
Mitgliedsbetrag
Schadenersatz aus ... Vertrag
Ungerechtfertigte Bereicherung
Spielt das überhaupt eine wichtige Rolle? Und was wäre in so einem Fall die "nähere Angabe" zum Anspruch? Mahnung? Schreiben?
Danke für eure Meinungen.
in diesem fiktiven Beispiel, hätte ich ein paar Fragen zum gerichtlichen Mahnbescheid.
Angenommen eine Bank verweigert die Rückerstattung der Girokontoführungsgebühren (vgl. BGH Urteil vom April 2021). Die Begründung ist fadenscheinig und das Hauptargument wurde womöglich hinreichend erschüttert. Mit erneutem Schreiben wurde die Bank nun angemahnt (auch bezüglich der nicht erteilten Auskunftspflicht gemäß §10 ZKG) samt Mahngebühren und in Verzug gesetzt.
Sofern zukünftig ein Mahnbescheid erlassen werden soll, frage ich mich was die anzugebende Art der Forderung wäre. Ich denke "Kontokorrentabrechnung" passt am besten, aber es gibt auch noch andere, die mir aber mehr oder weniger unpassend erscheinen:
Dienstleistungsvertrag
Mitgliedsbetrag
Schadenersatz aus ... Vertrag
Ungerechtfertigte Bereicherung
Spielt das überhaupt eine wichtige Rolle? Und was wäre in so einem Fall die "nähere Angabe" zum Anspruch? Mahnung? Schreiben?
Danke für eure Meinungen.
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