Mainboard abgeraucht: ASUS H81M-Pluse

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Wenn du schon was Postest als Quelle bitte Lese sie auch richtig ...

Es ist mangelhaft und Sie haben den Mangel nicht verursacht.

Bei dir ist es aber kein Mangel sondern ein Schaden der nach 3 Wochen nutztung entstanden ist;)

klar aus Link 2

Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu
Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung.

auch hier Lesbar

https://de.wikipedia.org/wiki/Garan...rantie_gegen.C3.BCber_der_Gew.C3.A4hrleistung

Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen. Für Form und Inhalt der Garantieerklärung gelten beim Verbrauchsgüterkauf besondere Bestimmungen.
 
Ja und wenn aus dem Mangel am Mainboard, dadurch der Schaden entstanden ist. Und dann ist, zumindest in Österreich innerhalb der Gewährleistung der Händler in der Beweispflicht.

Gewährleistung
Der Gesetzgeber sieht eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab dem Erhalt der Ware vor. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist stets, dass der Fehler bei Übergabe (Erhalt der Ware) bereits vorgelegen hat, auch wenn er sich erst später zeigt. Nach 6 Monaten ist der Kunde beweispflichtig, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war.
 
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Das ist auch in D nicht anders.
 
Verstehe jetzt die Juradiskussion nicht so recht. Sicher, ist ja alles richtig. Aber die Frage hier ist und bleibt, wie entstand der Schaden. Und hier augenscheinlich erst einmal nicht vom Board selber. Kann man ohne Überprüfung erst einmal annehmen. Und um diese Annahme zu bestätigen oder zu widerlegen, muss das Board genauer untersucht werden. Und stellt sich eben heraus, das Board war nicht Schuld, und das kann man eindeutig fest stellen, dann greift keine Garantie oder Gewährleistung.

VW richtet Dir auch nicht Dein Golf, wenn jemand ihn vor den Baum setzt.
 
Mach mal bitte vom inneren des Gehäuse ein Foto ohne Board drin verbaut ...
 
Ich habe damit nicht angefangen und wollte dies jetzt auch klar stellen. Und ich bin auch kein Jurist, aber wenn ich nicht den Schaden verursacht habe, dann gilt nun mal dies:

Gewährleistung
Der Gesetzgeber sieht eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab dem Erhalt der Ware vor. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist stets, dass der Fehler bei Übergabe (Erhalt der Ware) bereits vorgelegen hat, auch wenn er sich erst später zeigt. Nach 6 Monaten ist der Kunde beweispflichtig, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war.

Und der Händler ist in der Beweispflicht.

@PsychoPC: Ich habe das neue Mainboard schon verbaut. Ich habe aber schon überprüft, ob eventuell die Rückwand beschädigt ist bzw. verbeult ist.
 
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Und genau das sage ich seit meiner zweiten Antwort. Der Händler könnte es hier in dem Fall leicht beweisen. Ob es am Board lag oder ob der Schaden dem Board zugefügt wurde.

Aber die Frage stellt sich nicht mehr. Der betreffende Gegenstand liegt beim Händler oder bei Asus auf dem Müll.

Die Ursprungsfrage war, woher könnte das gekommen sein. Und das kann man eben hier nicht beantworten. Und das war im Grunde ja auch sofort geklärt. Und der Rest entstand ja dann nur Durch Deine Nachfragen. Und deren Antworten, die Du irgendwie auf Dich selbst beziehst.
 
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Aber er muss es beweisen, da sind wir uns einig. Du schreibst, dass nicht jeder Händler es zurückgenommen hätte und wenn ich es richtig verstanden habe, "ich" als Käufer in der Beweispflicht bin und dies stimmt nicht.
 
Dann reden wir jetzt anscheinend einander vorbei.

3 Wochen oder 3 Stunden ist ja eher unwichtig. Ich habe auch mal im Hardware Retail Markt gearbeitet. Und kenne diese Probleme sehr genau. Wenn Du den Grund bei Dir nicht findest, dann wirst Du ihn auch hier nicht erfahren können. Sie glücklich, dass Dein Händler getauscht hat. Das hätte sicherlich nicht jeder getan.

Und genau dass sehe ich anders.
 
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Bei so einem Fehler kann man als Hersteller leicht nachweisen, wo er her kommt. Dein Händler hat sich dazu entschieden, kulant zu handeln und hat Dir das Board getauscht und es vermutlich anschließend entsorgt.

Asus hätte eben leicht den Beweis führen können, lag es am Kunden oder lag es am Board. Und da sind wir wieder. Woher der Fehler nun kam wird Dir niemand mehr sagen können.
 
Ja stimmt!
Ergänzung ()

Ganz unabhängig wie es juristisch aussieht.

Die Frage ist leider dadurch untergegangen, bzw. sie wurde von mir nicht ausreichend erwähnt.

Kann es sein, dass durch den Kalten Luftzug, da ich ja meine Wohnung gelüftet habe und zu dem Zeitpunkt der PC an war. Es dadurch zu dem Schaden kam, aufgrund des abrupten Temperaturunterschied in meiner Wohnung?
 
Nein, das ist sehr unwahrscheinlich, dass das der Grund war. Wenn der Rechner an war, dann schadet kalte Luft nicht. Was würden die ganzen Rechner nur machen, die zB jetzt bei den Wintersportwettbewerben im Einsatz sind.

Was zu beachten ist, bei Wechsel kalter / warmer Luft. Hast Du den Rechner lange in einer kalten Umgebung stehen, stellst ihn dann in eine warme und schaltest ihn dann direkt ein, dann kann er davon Schaden nehmen. Das ist dann aber auch nicht wegen der Luft, sonder wegen des Kondenswassers, was sich eben immer bildet, bei großen Temperaturunterschieden.

Das gilt für alle Elektronik. Nicht nur für Rechner. Wenn sie aus kalter in warmer Umgebung kommen, dann sollte man sie +- 1/2 Stunde sich akklimatisieren lassen.
 
Danke! Klingt sehr schlüssig...
 
Gewährleistung
Der Gesetzgeber sieht eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab dem Erhalt der Ware vor. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist stets, dass der Fehler bei Übergabe (Erhalt der Ware) bereits vorgelegen hat, auch wenn er sich erst später zeigt. Nach 6 Monaten ist der Kunde beweispflichtig, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorhanden war.

Nochmal Garantie und Gewährleistung sind 2 paar Schuhe du verwechselst es immer noch und willst es nicht einsehen :rolleyes:
Auch willst du keinen dieser hier Zitierten Texte verstehen du hast ein Board erhalten (Neuware) wo kein Fehler vorhanden gewesen ist, erst ca 3 Wochen später entsteht bei dir am Mainboard ein Schaden und kein Fehler was du auch nicht einsehen willst.:freak:

Aber Garantie ist nun mal Garantie

Dazu habe ich dir Quelle gegeben und in deinem Fall tritt eigendlich ohne Überprüfung keine Garantie ein und es ist auch keine Gewährleistung, auch deine 2 Fragen dazu sind mir unschlüssig denn ich Lüfte jeden Tag mehre Stunden alleine weil einen Hund besitzte...

Das einzige was ich mir vorstellen kann, ist das ich an dem Abend gelüftet habe und der PC nicht abgeschaltet war und durch den Kalten Luftzug dadurch eine Lötstelle "geplatzt" ist.

Kann es sein, dass durch den Kalten Luftzug, da ich ja meine Wohnung gelüftet habe und zu dem Zeitpunkt der PC an war. Es dadurch zu dem Schaden kam, aufgrund des abrupten Temperaturunterschied in meiner Wohnung?

Nein auch hier erkennt man das du nichtmals wirklich Ahnung hast das so ein kalter Luftzug bzw ein Raum zu Lüften dem PC gut tun kann zusätzlich, weil die Zimmertemperatur sinkt und der PC mehr frisch Luft einsaugen kann bzw damit die CPU Temps sinken können...

Wir können ewig drüber Diskutieren es wird nur Streit geben und kein Ende finden aber das Ende ist dir wurde das Board gewechselt gegen ein neues, wir können dir nur dazu Schreiben sei glücklich damit das man es Problemlos gemacht hatte und damit ist das Thema vorbei viel spaß damit und hoffen so schnell nicht das nochmal sowas Phänomenes passiert ;)
 
@PsychoPC: Ach Psycho und du treibst Wortklauberei und bist anscheinend selbst nicht imstande es zu verstehen. Fakt ist nun mal, dass innerhalb der ersten 6. Monate nicht "Ich" der Käufer in der Beweispflicht bin sondern der Händler. Desweiteren hat mich einfach nur die Frage interessiert, sei dies aus meiner eigenen Unwissenheit. Aber ich habe mir mal deine sonstigen Beiträge durchgelesen und selten trägst du zur Problemlösung bei, sondern gibst einfach nur mal deinen Senf ab.
 
Leute, das führt doch zu nichts...
Um zu sagen woran es lag, müsste man das Board genau untersuchen - damit meine ich nicht "einmal drauf schauen".

Ein Kurzschluss wegen Fremdkörper ist möglich, jedoch nach einigen Wochen unwahrscheinlich und dazu noch für den Händler selbst nicht zu beweisen - wegen einer Vermutung, darf der Händler die Gewährleistung aber nicht ablehnen (dass einige es trotzdem tun würden, da ein Anwalt teurer ist als der Schaden ändert nichts daran).
 
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