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Mojo0711
Gast
Dort steht ja auch dass ich nachweisen muss, dass der Schaden von Anfang an da war.Dr. McCoy schrieb:Hier kannst Du es nachlesen:
-> https://www.verbraucherzentrale.de/...ndenrechte/gewaehrleistung-des-haendlers-5057
Wie genau soll ich dann vorgehen? Zu dem Verkäufer gehen und sagen, dass der Schaden von Anfang an da war?Gufur schrieb:[...] trotzdem würde ich dem TE raten es zumindest zu versuchen.
Mehr als der jetzige Schaden kann halt eh nicht mehr angerichtet werden.
EDIT:
Ich habe gerade nochmal nachgeschaut, ich hab den PC am 1.6.2018 gekauft. Liegt also gerade noch so in den 2 Jahren.