Mainboard Kaputt

|Moppel| schrieb:
Es ist nicht so dass du ohne Käuferschutz keine Rechte hast.

Wenn der ein Mainboard ohne Defekt angeboten hat und du hast ein Defektes bekommen, dann kannst du das reklamieren.

Bei günstigen Dingen mache ich auch immer ohne Käuferschutz.

Hätte ich da jedesmal die Gebühr bezahlt, überstiege das mittlerweile mehr als der Bertrag viele meiner Einkäufe.

Von daher ist es eine einfache Abwägungssache aus:
  • wie empfindlich ist der Artikel
  • wie gut ist der Verkäufer bewertet
  • wie schmerzlich wäre der Totalverlust
Wie gehst du bei so einer Reklamation vor?
Ergänzung ()

Looniversity schrieb:
Es hilft dir leider nichts mehr, aber ich packe teure Hardware nur noch "auf Video" (mit dem Handy) aus - wenn dann so ein Schiet bei mir auftacht bekommt der Verkäufer das um die Ohren gehauen, die schlechte Verpackung ist schließlich sein Problem.
Ergänzung ()


Wenn es ein SMD ist reicht es den auf die passenden Pads (wenn sie noch existieren) zu löten. Falls es ein through-hole war müssen vermutlich erst die alten Pins raus. Das Loch ist dann innen durch alle Schichten "durchkontaktiert" und nur auf der korrekten Schicht mit den Traces verbunden, auf allen anderen Schichten ist das Loch von den Traces getrennt (sonst würde die Geschichte nicht funktionieren und einfach alle Layer kurzschließen, das wäre nicht so das Wahre...).

Für beide Varianten findest du auf Youtube gute (und schlechte) Anleitungen, schau dir ein paar passende an und die Sache wird schnell mehr Sinn ergeben. :)

Edit 2: Ist das nur das Gehäuse vom Spannungswandler (oder der Spule?) oder ist das Ding komplett im Eimer? Wenn es nur das Gehäuse ist könnte die Kiste auch ohne das Plastik gut laufen. ¯\(ツ)
Scheint ein wie von dir beschriebenes trough-hole zu sein, zumindest sieht es so als wäre dort pins, welche auf der Rückseite verzint rausgucken. Oder sehen die Rückseite immer so aus?
 
Verkäufer anschreiben, Fall schildern (Mainboard defekt)

Beispiel:

Hallo [Name des Verkäufers],

das Mainboard (MSI B450M Pro VDH Max) ist heute bei mir angekommen. Leider musste ich feststellen, dass es während des Transports erheblich beschädigt wurde. Nach eingehender Prüfung und Dokumentation habe ich festgestellt, dass die Verpackung nicht ausreichend war und die Backplate lose auf dem Mainboard lag. Dies hat zu einem Schaden am Mainboard geführt.

Gemäß § 434 BGB liegt hier ein Sachmangel vor, da die unsachgemäße Verpackung dazu führte, dass die Ware nicht in einwandfreiem Zustand bei mir ankam. Der Schaden hätte durch eine sorgfältige Verpackung vermieden werden können. Nach § 280 BGB bitte ich dich daher um eine Lösung: entweder die Rückerstattung des Kaufpreises oder den Ersatz des beschädigten Mainboards.

Ich habe alle Beweise (Fotos vom Schaden, Verpackung und Backplate) dokumentiert und kann sie dir auf Wunsch zukommen lassen. Ich hoffe, dass wir das Problem schnell und einvernehmlich lösen können. Andernfalls werde ich gezwungen sein, rechtliche Schritte einzuleiten.

Bitte melde dich bis [Frist setzen, z. B. 7 Tage] bei mir, um eine Lösung zu finden.

Vielen Dank für dein Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]


Sollte er sich melden oder auf stur stellen, dann nochmals Frist setzen, 14 Tage, danach Rücktritt vom Kaufvertrag erklären mit Aufforderung zur Rückerstattung und dann nach wiederum 14 Tagen Frist das gesetzliche Mahnverfahren online Einleiten.

Das ist so nicht in Ordnung und anders lernen die es nicht. Es ist nicht dein Problem wenn Du ein defektes Teil bekommst!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Leucos und |Moppel|
Zurück
Oben