NobodysFool
Lt. Commander
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- Juli 2014
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Außerdem sollte man in dem Fall auf jeden Fall beim Händler reklamieren, nicht beim Hersteller. Der Grund ist ganz einfach. Wie schon gesagt geht es um die Gewährleistung. Und wie oben ebenfalls schon angesprochen muß der Händler bewisen, daß das Board nicht vorher schon defekt war. Wobei ich persönlich evtl. dann gar nicht versucht hätte die CPU draufzusetzen, aber da ich nicht weiß wie die Pins am Sockel aussahen kann ich das nicht beurteilen.
Wie auch immer, da die Herstellergarantie etwas ist, das der Hersteller freiwillig (und zu seinen Bedingungen) gibt ist die Gewährleistung zumindest in den ersten 6 Monaten das wesentlich mächtigere Mittel der Wahl. Und in der Gewährleistungspflicht steht allein der Händler, bei dem man eine Sache gekauft hat, nicht aber der Hersteller (zumindest nicht gegenüber dem Käufer). Reklamiert man also beim Hersteller aufgrund der Garantie, kann der einfach sagen daß er das in dem Fall ablehnt. Der Händler aber muß in den ersten 6 Monaten beweisen, daß das Bas Board vorher nicht bereits defekt war, um den Anspruch abzulehnen. Und praktisch kann er das in diesem Fall nicht beweisen. Sicher kann man diese Rechtslage auch missbrauchen, aber gerade in Grenzfällen, in denen man sein Recht auch nicht wirklich beweisen kann, schlägt hier das Pendel die ersten 6 Monate zu gunsten des Verbrauchers aus.
Wie auch immer, da die Herstellergarantie etwas ist, das der Hersteller freiwillig (und zu seinen Bedingungen) gibt ist die Gewährleistung zumindest in den ersten 6 Monaten das wesentlich mächtigere Mittel der Wahl. Und in der Gewährleistungspflicht steht allein der Händler, bei dem man eine Sache gekauft hat, nicht aber der Hersteller (zumindest nicht gegenüber dem Käufer). Reklamiert man also beim Hersteller aufgrund der Garantie, kann der einfach sagen daß er das in dem Fall ablehnt. Der Händler aber muß in den ersten 6 Monaten beweisen, daß das Bas Board vorher nicht bereits defekt war, um den Anspruch abzulehnen. Und praktisch kann er das in diesem Fall nicht beweisen. Sicher kann man diese Rechtslage auch missbrauchen, aber gerade in Grenzfällen, in denen man sein Recht auch nicht wirklich beweisen kann, schlägt hier das Pendel die ersten 6 Monate zu gunsten des Verbrauchers aus.