Klassikfan schrieb:Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Zuallererst ist doch der KUNDE der Geschädigte. Auf seinem Konto fehlt Geld, während in den Computern der Bank eine Abhebung von Geldbeträgen durch den Kunden selbst registriert wurde. In der Praxis muß also der Kunde der Bank erst mal glaubhaft machen, daß er das Geld gar nicht abgehoben hat - also ER bestohlen wurde, und nicht die Bank! Inwiefern ist hier also überhaupt von einem Schadenersatzanspruch der Bank gegen den Kunden die Rede?
Was hier für ein Unsinn verzapft wird.... Für Schäden, die dem Kunden aufgrund von betrügerischen Manipulationen an Geldautomaten entstehen, haftet nicht der Kunde, sondern die Bank. Das heisst, erst wenn die Bank nachweisen kann das tatsächlich mit der Originalkarte abgehoben werden kann, ist der Kunde in der Pflicht.
Bei Skimming Attacken bekommen Bankkunden ihr Geld relativ einfach wieder. Die Banken akzeptieren die Haftung auf ihrer Seite und auch die Attacken, da das Stopfen der Sicherheitslücken teurer wäre, als den Kunden das Geld einfach zurückzubuchen.