ByteFax
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2009
- Beiträge
- 924
Ich habe mal ne frage und habe keine Ahnung wie das Mietrechtlich ausschaut.
folgendes Problem.
Ich sitze hier seit Stunden in der Wohnung, und friere mir hier den Arsch ab (um es mal salopp zu sagen)
Seit den Mittagsstunden ist im kompletten Wohnhaus die Heizungsanlage ausgefallen.
Im Eingangsbereich hängt zwar eine "Notfall" Rufnummer. (Handynr)
Aber jeder Anrufversuch wurde bislang auf einen AB umgeleitet,
bei der Hausverwaltung geht auch keiner mehr ans Telefon (außerhalb der Geschäftszeiten)
Mittlerweile hab ich hier nur noch 17 grad in der Wohnung (Tendenz fallend)
Wenn ich mir nun übergangsweise einen Heizlüfter (oder ähnliches) besorge
muss die kosten dafür dann der Vermieter übernehmen ?
Oder muss ich mich jetzt auf ein Frostiges Wochenende gefasst machen ?
folgendes Problem.
Ich sitze hier seit Stunden in der Wohnung, und friere mir hier den Arsch ab (um es mal salopp zu sagen)
Seit den Mittagsstunden ist im kompletten Wohnhaus die Heizungsanlage ausgefallen.
Im Eingangsbereich hängt zwar eine "Notfall" Rufnummer. (Handynr)
Aber jeder Anrufversuch wurde bislang auf einen AB umgeleitet,
bei der Hausverwaltung geht auch keiner mehr ans Telefon (außerhalb der Geschäftszeiten)
Mittlerweile hab ich hier nur noch 17 grad in der Wohnung (Tendenz fallend)
Wenn ich mir nun übergangsweise einen Heizlüfter (oder ähnliches) besorge
muss die kosten dafür dann der Vermieter übernehmen ?
Oder muss ich mich jetzt auf ein Frostiges Wochenende gefasst machen ?