Mindfactory Rücksendung - Versandkosten berechnet

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brettler

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Hallo

Ich habe am 13.01 eine 5700 Karte von MF gekauft. Diese ging am Samstag kaputt und ich habe von MF ein Rücksendeetikett erhalten und die Reklamaton wurde heute anerkannt. Als "Wunsch" habe ich Gutschrift gewählt..

Diesem wurde auch entsprochen auf der Gutschrift werden allerdings 4.90€ Verandkosten für "Widerrruf Fernabsatz" abgezogen.

Ich möchte kein Faß deswegen aufmachen und möchte nur fürs nächste Mal wisen ob das zulässg ist?
 
Eigentlich nicht und es war auch kein Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz, zumindest laut meiner Kenntniss..
 
Es handelt sich eigentlich um eine Nacherfüllung §439 BGB. Absatz 2 ist da ziemlich eindeutig: "(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."

Um zu prüfen, ob der Artikel defekt ist, muss der zum Anbieter, insofern müsste er dafür die Kosten tragen. Mit dem Rücksendeetikett ist MF dem nach gekommen.

Die "in Rechnung" gestellten EUR 4,90 sind vermutlich die Kosten, die entstanden sind bei deiner Bestellung der Karte. Insofern ist die Bemerkung von Can320 korrekt - die kannst du nicht "zurückgeben".

Ist denn auf der ursprünglichen Rechnung zur Karte 4,90 als VK-Leistung vermerkt? Dann hast du die Lösung.
 
Nein da ist nichts vermerkt, da ich die Karte versandkostenfrei beim Midnightshopping gekauft habe.

(eigentlich wären es 8,95€ gewesen)

Aber nun verstehe ich den Hintergrund, ich dachte die verrechnen die Rücksendung zu sich.
 
brettler schrieb:
Eigentlich nicht und es war auch kein Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz, zumindest laut meiner Kenntniss..

Vermutlich wurde Dein Begehren als Widerruf gewertet, weil Du "Gutschrift" ausgewählt hast. Eine solche wäre über die Sachmängelhaftung (noch) nicht möglich gewesen. Hier hättest Du nur die Auswahl "Ersatzlieferung" oder "Nachbesserung" (Reparatur) gehabt.
 
Das wird es sein, man konnte nur wählen "Austausch" oder "Gutschrift" ich hab mich halt für letzers entscheiden weil ich nicht noch so eine Karte wollte. Nachbesserung stand gar nicht zur Wahl.

Wie gesagt ich möchte kein "Fass" aufmachen, es interessiert mich halt nur.
 
Dominion schrieb:
Vermutlich wurde Dein Begehren als Widerruf gewertet, weil Du "Gutschrift" ausgewählt hast. Eine solche wäre über die Sachmängelhaftung (noch) nicht möglich gewesen. Hier hättest Du nur die Auswahl "Ersatzlieferung" oder "Nachbesserung" (Reparatur) gehabt.

Korrekt.
 
@brettler

Japp, hättest Du "Austausch" ausgewählt, hätte man Dir keinerlei Versandkosten berechnen dürfen für diesen Vorgang. Dann hättest Du allerdings auch ein identisches Exemplar erhalten, was Du ja nicht wolltest.

Im Falle eines Widerrufs wären die Berechnung der Rücksendekosten ok.

Man könnte sich jetzt noch darüber unterhalten, inwieweit Deine Erklärung überhaupt als Widerruf gedeutet werden darf. Das darf sich Mindfactory ja nicht selbst aussuchen, wie sie Deine Willenserklärung deuten möchten.
Im Ergebnis würde es aber nur wieder dazu führen, dass Du im Zweifel eine Ersatzlieferung der ohnehin nicht mehr gewünschten Karte erhalten würdest.

Insofern: Passt schon. ;)
 
Danke für die ausführlichen Antworten.


Mir war das halt so nicht bekannt, außer natürlich im Rahmen eines Widerrufes. Aber eine Ersatzlieferung hätte mir auch nicht geholfen.

Nochmals danke für die Eklärungen
 
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Die Frist für den Widerruf war doch abgelaufen.

Außerdem war die Karte kaputt.

Warum also eine billige Annahme eines Widerrufs seitens MF? Eventuell, weil die Rechtsfolge den Einbehalt von Versandkosten gestattet?

Ich sehe hier eher eine Kulanzzahlung seitens MF als Erweiterung bzw. Umgehung der Nachbesserung.

Warum der Käufer nun Nachteile dadurch haben sollte entzieht sich meinem Verständnis.
 
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Ich finde das vollkommen ok von MF. Wenn sie nicht so kulant gewesen wären, wäre das ganze für den TE deutlich teurer gekommen als nur 4,90, wenn man mal davon ausgeht, dass der TE sich schon selbst Ersatz besorgt hat und die Karte aus einem Tausch auf dem Gebrauchtmarkt mit einem reduzierten Preis anbieten muss.
 
Er hätte doch auch einfach Neuware im Rahmen der Gewährleistung erhalten können, @totoro ?
 
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Spielt doch keine Rolle, weil er in JEDEM Fall mehr als 4,90 "verloren" hätte oder gibst du jemandem den Preis, den du auch bei MF direkt zahlst? Warum sollte man das tun? An das gute im Menschen glaube ich schon lange nicht mehr :D
 
Naja ich würde schon ein neue Karte bei MF kaufen, aber eben eine andere, daher eben die Gutschrift.

Mit dem Austauch bliebe mir der Verkauf der (neuen) Karte, mit vermutlich mehr Verlust als 4,90€..
 
Ich habe bereits dargelegt warum ich hier weder Verlust noch Minus 4,90 Euro sehe.
 
@Idon
Also dass MF hier absichtlich von einem Widerruf ausgeht, um Versandkosten einbehalten zu können, vermute ich genauso wie Du. Sprich dass man sich deshalb "aus Kulanz" auf einen Widerruf einlässt trotz abgelaufener Frist.

Aber dem TE bleibt doch vorliegend gar nicht viel anderes übrig!

Er hat an einer Ersatzlieferung kein Interesse, weil er diese Karte eben nicht mehr haben möchte. Eine auf diese Weise neu erhaltene Karte könnte er auch nicht mit nur 4,90€ Wertverlust verkaufen. Daher wäre eine Inanspruchnahme der Sachmangelhaftung hier nicht zielführend.

Auf eine weiterführende Kulanz seitens MF (zB voller Kaufpreis inkl. etwaigen Versandkosten zurück gegen eine Bestellung einer anderen Karte) braucht man nicht zu hoffen. Solche Anbieter leisten nur was sie zwingend müssen. Alles andere würde zu viel Verwaltungsaufwand erfordern und dadurch Kosten produzieren.

Der TE hätte vermutlich ohne Probleme ein neues Exemplar seiner bestellten Karte über die Sachmangelhaftung bekommen. Daran hat er jedoch kein Interesse, und Geld zurück gibt es nur über den Widerruf oder aus Kulanz.
 
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Richtig, aber MF hat den Weg der Kulanz bereits angeboten und eingelöst. Ich sehe die Chance mit entsprechender Argumentation auch noch an die 4,90 Euro zu kommen. Was soll MF auch machen? Die Kulanz bestreiten? Das Konstrukt fiele doch vermutlich spätestens dann auseinander, wenn der Kunde keine Nachbesserung möchte, sondern seine ursprüngliche Karte zurück.
 
Wie wäre deine entsprechende Argumentationsgrundlage?

Das Konstrukt würde ganz sicher nicht auseinander fallen, wenn der TE seine Karte zurückhaben möchte

Zumal er ja mit der Wahl „Gutschrift“ klar ausgedrückt hat, dass er die Karte nicht mehr haben möchte


Zum Schluss:

Leben und leben lassen
 
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