Mindfactory Rücksendung - Versandkosten berechnet

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Ich finde es halt befremdlich, das einen MF quasi wie einen abfertigt der sich die Karte kauft 3 Tage testet und dann zurücksendet. Zumal die Frist rum ist.

Da ich die neue Karte auch wieder dort kaufen werde, hätte man ja aus Kulanz das Geld nicht berechnen müssen, allerdings schiebt man die Schuld hier auf DHL.

Nachbesserung in Form von Reparatur stand ja auch nicht zur Wahl.

Aber gut so ist es nun mal, beim nächsten Mal weiß man es.
 
MF hat die Karte vermutlich bereits entsorgt, kann also dann, sofern zutreffend, nicht mehr herausgeben.

Gutschrift bezog sich auf 100%. Ändert MF einseitig die Bedingungen, dann kann man das natürlich auch in den Topf werfen.
 
Ich denke die geht irgendwann zum Großhändler oder so zurück.

Die Gutschrift kam schon knapp 1h nach Wareneingang bei MF. Denke nicht das die groß getestet haben.
 
Keine Ahnung wie das in dem Bereich und von diesem Hersteller gehandhabt wird, aber manchmal geht defekte Ware auch zum Hersteller zurück. Der sucht dann nach Fehlern um seine Produktion zu optimieren/verbessern. Manche nehmen auch nicht nur eigene Produkte dafür ran. Für den Kunden ist das aber der gleiche Status. Entsorgt.
 
mf ist groß genug für rma for credit.
aber kein händler wird in seine beziehungen zu distribution bzw hersteller einblick gewähren.
 
Idon schrieb:
Was machen die dann damit?

Die GFK geht zurück zum Großhändler und der schickt MF bei einer berechtigten Reklamation eine Gutschrift oder ein Austausch!

Auf jeden Fall kann der Händler noch auf die Karte zurückgreifen und nicht wie du und Onesworld meint

Die Karte wäre entsorgt...


Natürlich kann der Händler nicht ewig auf die Karte zurückgreifen....sicherlich aber noch innerhalb der nächsten zwei Wochen, ab Ausstellung der Gutschrift!
 
Idon schrieb:
Warum der Käufer nun Nachteile dadurch haben sollte entzieht sich meinem Verständnis.

Es gibt keinen Nachteil. Es geht um die Versandkosten der Grafikkarte. Die hat er natürlich zu tragen.

Gutschrift des Warenwertes gab es zu 100%


brettler schrieb:
Ich finde es halt befremdlich, das einen MF quasi wie einen abfertigt der sich die Karte kauft 3 Tage testet und dann zurücksendet. Zumal die Frist rum ist.

Da ich die neue Karte auch wieder dort kaufen werde, hätte man ja aus Kulanz das Geld nicht berechnen müssen, allerdings schiebt man die Schuld hier auf DHL

Ganz ehrlich, was ist daran für dich befremdlich wenn du die DHL Versandkosten der Grafikkarte bezahlen musst? Es sind nicht alle wie bei Amazon, die dürfen das gesetzlich selbstverständlich in Rechnung stellen.
Und bevor wieder einer etwas falsches sagt, es geht nicht um die Retoure!
 
@Idon
Er hat eine Rücknahme / Gutschrift verlangt = Kaufvertrag rückgängig gemacht.
Es kann daher gar keine Sachmängelhaftung vorliegen.
Wie bereits mehrfach erwähnt wurde, hätte er einen Ersatz / Reparatur verlangt, gäbe es keinen Anspruch Seitens Mindfactory auf die Versandkosten im Kaufvertrag.
 
@goldener Reiter

Was ein Kunde verlangt ist ja erstmal irrelevant. Er kann auch verlangen, dass MF sofort den Geschäftsbetrieb einstellt.

Das vom Kunden Gewünschte war wohl erst gar nicht verfügbar in der Auswahl, dazu hat er wohl explizit den Defekt angegeben. Der Widerruf jedenfalls, das Instrument, bei dem der Kunde selbst den Rückversand zahlen müsste, war laut Darstellung des TE verfristet.

MF hat eventuell einfach den für sie lukrativsten Weg gewählt? Meiner Ansicht nach am Wunsch des Kunden und an der von mir angenommenen Rechtslage vorbei.

In der Masse lohnt sich sowas aber generell sicher und ich würde einen Händler so vermutlich auch beraten, wenn er mir aufgibt, dass so sein Geschäftsgebaren liegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal ganz ehrlich, wir reden hier von Versandkosten und du tust so als hätte es da eine riesige Betrugsaktion gegeben.
Der Punkt ist eben jener das es ein Angebot von mf war und er muss es nicht annehmen.
Er hat es aber gemacht. Damit ist die Sache gegessen.
Hinterher kann er auch nicht behaupten er will jetzt auf einmal doch was anderes.
Ist genau so gelaufen wie es im ersten Posting steht und Mindfactory hat Ihm sogar genau gesagt was Sache ist.

An der Rechtslage ist gar nichts vorbei, ansonsten bitte ganz deutlich sagen wo hier mf bewusst gegen das Gesetz verstoßen hat. Ich verweise nochmal auf den Hergang und das der Vertrag aufgehoben wurde und der Artikel zurückgegeben gegen Gutschrift.

ich kenne übrigens mf ganz gut durch diverse Käufe und kann da aus Erfahrung sagen ohne Anwalt geht da gar nichts, selbst wenn man im Recht ist. Allerdings ist das hier gar nicht der Fall und geht nur um Versandkosten bei Rücktritt vom Verkauf. Völlig legitim, da kann er nichts gegen machen.
 
Die Rechtslage wurde hier bereits von mir und anderen Juristen abstrakt und im Rahmen von Diskussionen dargestellt. Ich sehe keinen Sinn darin das ausführlich zu wiederholen.
In Kurz: Der Kunde wollte wohl keinen Widerruf, da er da seine Versandkosten nicht wieder bekommt, sondern Geld zurück im Sinne der Nachbesserung. Dass das nicht vorgesehen ist bemächtigt einen Empfänger wohl nicht, doch einen Widerruf anzunehmen, da dadurch offensichtlich der Kunde benachteiligt wird.


Ja, es geht "nur" um ein paar Euro. Wenn man bei jedem möglichen Fall die Rechtslage so dreht, dass man ein paar Euro mehr mitnimmt, dann lohnt sich das als Geschäftsmodell deutlich. Das ziehen übrigens auch Krankenkassen, Autohäuser etc. durch.

Die erfolgreichsten Bankräuber waren nicht die, die auf einen Schlag große Summen erbeutet haben, sondern Centbeträge von einer Vielzahl an Personen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier im Forum findet keine juristische Beratung statt. Bist du etwa tatsächlich Jurist? Willst du dich strafbar / haftbar machen?

Ich sehe hier kein Gesetz gebrochen, es ist genau so wie mf es geschrieben hat. Die Versandkosten können auf den Kunden abgewälzt werden, da dieser eine Rücknahme mit Gutschrift angenommen hat. Der Vertrag wurde aufgelöst. Es findet keine Nachbesserung des Artikels statt, die Kosten der Retoure musste er auch nicht bezahlen. Alles in Ordnung.
Ich habe hier nirgends etwas gelesen das meine Sicht der Dinge widerlegt, macht es nicht besser wenn du einfach behauptest man müsste das nicht wiederholen. Ich sags nochmal, ich teile deine Ansicht nicht. Wenn du das widerlegen möchtest kannst du gerne das Gesetz nennen das hier absichtlich gebrochen wurde.
Ich habe dich dazu aufgefordert.

Ich sage es noch im voraus, du befindest dich hier im öffentlichen Bereich und solltest du mf verleumden kann das folgen haben. Aber du bist anscheinend Jurist, da ist dir das sicherlich alles bewusst und du bist total in dem Fall drin. :daumen:
 
Das RDG verbietet Rechtsberatung im Einzelfall, kein generelles und abstraktes Beurteilen von Geschäftsmethoden im Rahmen einer Diskussion mit mehreren Teilnehmern. Dazu ist fraglich, inwieweit ein anmeldepflichtiges Forum dem Begriff des Nachbarn gleichgestellt werden kann, dessen Namen man in der heutigen Zeit regelmäßig nicht mehr kennt.
Aber netter Versuch.

Es geht hier nicht um das Brechen eines Gesetzes - warum auch. Es geht um die Frage, ob eine Willenserklärung von der empfangenen Partei stets so ausgelegt werden darf, wie es für sie gerade günstig ist. Ich halte das für unbillig.
Dass der TE den derzeitigen Ausgang gerade nicht gewollt hat, beweist wohl die Existenz dieses Threads.

Von einer Verleumdung sind wir hier so weit weg wie der Nordpol vom Südpol, was sich bereits daran zeigt, dass wir längst von MF weggekommen sind und dies auf alle möglichen Akteure beziehen. Auch das aber ein netter Versuch eine Diskussion nicht durch Argumente, sondern durch vermeintliche Drohungen in das echte Leben zu gewinnen. Dieses Vorgehen zeichnet Menschen ganz besonders aus.
 
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das ist der unterschied
zwischen juristen und technischen beratern.
erster lassen sich ihr geschäft ned wegnehmen und machen den versuch was auch nur nach versuch aussieht, strafbar.
zweitere werden nichtmal gefragt.

besser läßt sich gesellschaftliche macht ned illustrieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Idon schrieb:
Es geht hier nicht um das Brechen eines Gesetzes - warum auch. Es geht um die Frage, ob eine Willenserklärung von der empfangenen Partei stets so ausgelegt werden darf, wie es für sie gerade günstig ist. Ich halte das für unbillig.
Dass der TE den derzeitigen Ausgang gerade nicht gewollt hat, beweist wohl die Existenz dieses Threads.

Hmm du die Diskussion wird tatsächlich ermüdend mit dir, aber warst nicht du es der hier drastische Worte angeführt hat? Und ja, die dürfen anbieten und der andere kann zustimmen. Hier ist er doch gut weg gekommen, volle Erstattung, nur die Versandkosten aus dem Vertrag muss er tragen, da diese nun mal über DHL entstanden sind und auf denen wollen sie nicht sitzen bleiben. Mindfactory will eben keinen Verlust machen.

Idon schrieb:
Von einer Verleumdung sind wir hier so weit weg wie der Nordpol vom Südpol, was sich bereits daran zeigt, dass wir längst von MF weggekommen sind und dies auf alle möglichen Akteure beziehen. Auch das aber ein netter Versuch eine Diskussion nicht durch Argumente, sondern durch vermeintliche Drohungen in das echte Leben zu gewinnen. Dieses Vorgehen zeichnet Menschen ganz besonders aus.

Wir sind davon nicht weit weg, wenn du weiter ausführst was du die letzten 2 Postings behauptet hast ist das bereits öffentliche Verleumdung und übliche Nachrede gegenüber einer Firma von dir als Privatperson. Schließlich ist das hier wie bereits erwähnt öffentlich und kein Gespräch am Stammtisch. Dazu könntest du dir gerne diverse Urteile einholen.
Und ich drohe hier sicherlich nicht, es war ein nett gemeinter Hinweis das du dich bei weiterer Ausführung durchaus strafbar machst. Ironischerweise bist du von deinen Behauptungen inzwischen auch zurückgewichen. Du sprachst klar davon das mf Gesetze brechen würde. Das erfüllt übrigens schon den Tatbestand, denn den Sachverhalt müsstest du nachweisen, wenn du die Behauptung öffentlich tätigst. Sonst machst du dich wie erwähnt selbst strafbar.

Ich habe dich auch zwei mal dazu aufgefordert konkret das Gesetz zu bennenen das gebrochen wurde und den Sachverhalt dazu.
Das der TE nicht zufrieden mit dem Deal ist - schön und gut, aber er hat ihn letztlich so angenommen mit der Erstattung + er trägt die Versandkosten. Er hätte auch einfach sagen können Reparatur oder Ersatz reicht, dann müsste er auch nie die Versandkosten zahlen da innerhalb der Gewährleistung.
 
goldener Reiter schrieb:
[...]aber warst nicht du es der hier drastische Worte angeführt hat?

Ich sehe hier keine drastischen Worte.

goldener Reiter schrieb:
Und ja, die dürfen anbieten und der andere kann zustimmen. Hier ist er doch gut weg gekommen, volle Erstattung, nur die Versandkosten aus dem Vertrag muss er tragen, da diese nun mal über DHL entstanden sind und auf denen wollen sie nicht sitzen bleiben. Mindfactory will eben keinen Verlust machen.

Wo erkennst du in diesem Thread eine Zustimmung des TE zur Abwicklung über den Widerruf? Hätte der TE zugestimmt, wozu dann dieser Thread? Ich sehe hier nur, dass der TE eine "Reklamation" hatte, die laut seinen Aussagen anerkannt wurde.

Nun ist für mich eine Reklamation kein Widerruf, sondern ein Sachmangel. Ganz unabhängig von der Frage, ob hier bereits etwaige Einreden greifen könnten.

goldener Reiter schrieb:
Wir sind davon nicht weit weg, wenn du weiter ausführst was du die letzten 2 Postings behauptet hast ist das bereits öffentliche Verleumdung und übliche Nachrede gegenüber einer Firma von dir als Privatperson. Schließlich ist das hier wie bereits erwähnt öffentlich und kein Gespräch am Stammtisch. Dazu könntest du dir gerne diverse Urteile einholen.

Oha. Mir war bisher gar nicht bekannt, dass es auch eine strafbewehrte nicht-öffentliche Verleumdung gibt.
Und vor allem: Seit wann können juristische Personen verleumdet mit Konsequenzen aus dem Strafgesetzbuch werden? Oder wird nun versucht Unternehmen als Kollektivgemeinschaft darzustellen, ganz im Sinne des BVerfG ACAB-Urteils bzw. BVerfG Soldaten-sind-Mörder? Und wo wäre hierbei die Verächtlichmachung, Herabwürdigung oder Kreditgefährdung der einzelnen natürlichen Person(en)?

Was ich ebenfalls nicht verstehe: Verleumdung und üble Nachrede? Dabei ist Verleumdung doch der Steigerungstatbestand?

Welche Urteile soll ich mir einholen? Ich lerne sehr gerne dazu.


goldener Reiter schrieb:
Ironischerweise bist du von deinen Behauptungen inzwischen auch zurückgewichen. Du sprachst klar davon das mf Gesetze brechen würde. Das erfüllt übrigens schon den Tatbestand, denn den Sachverhalt müsstest du nachweisen, wenn du die Behauptung öffentlich tätigst. Sonst machst du dich wie erwähnt selbst strafbar.

In der Tat habe ich Bedeutungen und Worte etwas geschärft, damit der Interpretationsspielraum sinkt, was ich gemeint haben könnte, aber nicht gemeint habe.

Da ich nicht weiß, welches Gesetz MF gebrochen haben könnte, habe ich davon auch nicht gesprochen. Gerne lasse ich mich durch ein Zitat oder ein sinnhaftes Wiedergeben, sofern das Zitat durch meine Wortschärfung entfällt, berichtigen.
Keine Sorge - wenn du dich geirrt haben solltest, dann wäre das für mich völlig in Ordnung und ich sähe mich hier auch nicht mit übler Nachrede konfrontiert. :)

goldener Reiter schrieb:
Ich habe dich auch zwei mal dazu aufgefordert konkret das Gesetz zu bennenen das gebrochen wurde und den Sachverhalt dazu.

Ja, die Aufforderungen habe ich gelesen - und nicht verstanden. Ein Gesetzesverstoß stand und steht hier doch gar nicht im Raum? Die Frage war, wie Willenserklärungen auszulegen sind. Weitere offene Fragen, die nicht diskutiert wurden, sind beispielsweise, wer hier ein Angebot gemacht hat und wer das Angebot angenommen hat. Und ob beide Parteien von denselben Inhalten ausgingen.

goldener Reiter schrieb:
Das der TE nicht zufrieden mit dem Deal ist - schön und gut, aber er hat ihn letztlich so angenommen mit der Erstattung + er trägt die Versandkosten. Er hätte auch einfach sagen können Reparatur oder Ersatz reicht, dann müsste er auch nie die Versandkosten zahlen da innerhalb der Gewährleistung.

Laut des TE hat er eine Reklamation angestoßen, welche wiederum von MF akzeptiert wurde.


Dein Lösungsansatz mit dem Angebot und der Annahme geht meines Erachtens durchaus in eine möglich richtige Richtung. Nur sehe ich die Parteien vertauscht.
 
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