goldener Reiter schrieb:
[...]aber warst nicht du es der hier drastische Worte angeführt hat?
Ich sehe hier keine drastischen Worte.
goldener Reiter schrieb:
Und ja, die dürfen anbieten und der andere kann zustimmen. Hier ist er doch gut weg gekommen, volle Erstattung, nur die Versandkosten aus dem Vertrag muss er tragen, da diese nun mal über DHL entstanden sind und auf denen wollen sie nicht sitzen bleiben. Mindfactory will eben keinen Verlust machen.
Wo erkennst du in diesem Thread eine Zustimmung des TE zur Abwicklung über den Widerruf? Hätte der TE zugestimmt, wozu dann dieser Thread? Ich sehe hier nur, dass der TE eine "Reklamation" hatte, die laut seinen Aussagen anerkannt wurde.
Nun ist für mich eine Reklamation kein Widerruf, sondern ein Sachmangel. Ganz unabhängig von der Frage, ob hier bereits etwaige Einreden greifen könnten.
goldener Reiter schrieb:
Wir sind davon nicht weit weg, wenn du weiter ausführst was du die letzten 2 Postings behauptet hast ist das bereits öffentliche Verleumdung und übliche Nachrede gegenüber einer Firma von dir als Privatperson. Schließlich ist das hier wie bereits erwähnt öffentlich und kein Gespräch am Stammtisch. Dazu könntest du dir gerne diverse Urteile einholen.
Oha. Mir war bisher gar nicht bekannt, dass es auch eine strafbewehrte nicht-öffentliche Verleumdung gibt.
Und vor allem: Seit wann können juristische Personen verleumdet mit Konsequenzen aus dem Strafgesetzbuch werden? Oder wird nun versucht Unternehmen als Kollektivgemeinschaft darzustellen, ganz im Sinne des BVerfG ACAB-Urteils bzw. BVerfG Soldaten-sind-Mörder? Und wo wäre hierbei die Verächtlichmachung, Herabwürdigung oder Kreditgefährdung der einzelnen natürlichen Person(en)?
Was ich ebenfalls nicht verstehe: Verleumdung und üble Nachrede? Dabei ist Verleumdung doch der Steigerungstatbestand?
Welche Urteile soll ich mir einholen? Ich lerne sehr gerne dazu.
goldener Reiter schrieb:
Ironischerweise bist du von deinen Behauptungen inzwischen auch zurückgewichen. Du sprachst klar davon das mf Gesetze brechen würde. Das erfüllt übrigens schon den Tatbestand, denn den Sachverhalt müsstest du nachweisen, wenn du die Behauptung öffentlich tätigst. Sonst machst du dich wie erwähnt selbst strafbar.
In der Tat habe ich Bedeutungen und Worte etwas geschärft, damit der Interpretationsspielraum sinkt, was ich gemeint haben könnte, aber nicht gemeint habe.
Da ich nicht weiß, welches Gesetz MF gebrochen haben könnte, habe ich davon auch nicht gesprochen. Gerne lasse ich mich durch ein Zitat oder ein sinnhaftes Wiedergeben, sofern das Zitat durch meine Wortschärfung entfällt, berichtigen.
Keine Sorge - wenn du dich geirrt haben solltest, dann wäre das für mich völlig in Ordnung und ich sähe mich hier auch nicht mit übler Nachrede konfrontiert.
goldener Reiter schrieb:
Ich habe dich auch zwei mal dazu aufgefordert konkret das Gesetz zu bennenen das gebrochen wurde und den Sachverhalt dazu.
Ja, die Aufforderungen habe ich gelesen - und nicht verstanden. Ein Gesetzesverstoß stand und steht hier doch gar nicht im Raum? Die Frage war, wie Willenserklärungen auszulegen sind. Weitere offene Fragen, die nicht diskutiert wurden, sind beispielsweise, wer hier ein Angebot gemacht hat und wer das Angebot angenommen hat. Und ob beide Parteien von denselben Inhalten ausgingen.
goldener Reiter schrieb:
Das der TE nicht zufrieden mit dem Deal ist - schön und gut, aber er hat ihn letztlich so angenommen mit der Erstattung + er trägt die Versandkosten. Er hätte auch einfach sagen können Reparatur oder Ersatz reicht, dann müsste er auch nie die Versandkosten zahlen da innerhalb der Gewährleistung.
Laut des TE hat er eine Reklamation angestoßen, welche wiederum von MF akzeptiert wurde.
Dein Lösungsansatz mit dem Angebot und der Annahme geht meines Erachtens durchaus in eine möglich richtige Richtung. Nur sehe ich die Parteien vertauscht.