Mindfactory Widerruf bei montiertem Mainboard + CPU?

apon23

Ensign
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Hallo,
ich habe mir vor kurzem das Gigabyte z370 ultra gaming Mainboard zusammen mit einem Prozessor, Kühler und RAM bestellt.
Blöderweise hab ich auch den Montageservice von Mindfactory in Anspruch genommen, sodass alles bereits verbaut bei mir zu Hause ankam. Habe es aber noch nicht benutzt.
Denn ich habe vorhin gelesen, dass das Gigabyte z370 ultra Probleme mit den Temperaturen der VRMs hat (im Normalbetrieb ca. 82°C und im OC Modus > 105°C ) und würde das Mainboard gerne umtauschen.

Im Widerrufsrecht bei Mindfactory steht dazu folgendes:
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen:
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Ist mein Mainboard also vom Umtausch ausgeschlossen?
Oder kann ich es doch zurückgeben? Hat jm. vlt. schon mal Erfahrung mit sowas gemacht?

Danke schon mal im Voraus.
Beste größe
Apon
 
Es gibt entsprechende Urteile zu nach Kundenwunsch assemblierten Waren und daraus geht hervor, dass bei Standartkomponenten das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden darf, ein wenig googeln hätte dir das auch verraten.
 
Mindfactory lehnt das oft mit dem Hinweiß auf verbogene CPU Pins ab.
entweder sind die entsprechenden Käufer einfach zu blöd die CPU auszubauen oder die MF Mitarbeiter sind etwas grob unterwegs.

wie auch immer, mach Fotos vom CPU Sockel.
 
Die Masche mit den verbogenen CPU Pins hat schon einen Bart.
Das hat Hardwareversand damals auch gerne versucht, bei mir sogar bei einem Board das nicht mal verbaut war.
Ein Foto von den Pins zu machen ist eine gute Idee.
 
Das wurde doch alles von Mindfactory zusammengebaut?

Ansonsten das, was @Tammy schreibt. Auch wenn ich mir vorstellen kann, dass es Händler gibt, die das trotzdem eisern ignorieren.
 
Der Händler kann durchaus Wertersatz fordern
Denn es wäre mir neu dass man solche Komponente ohne weiteres auch im stationären Handel testen könnte ?
Oder gibt es diese Möglichkeiten in dieser Form auch im stationären Handel ?
 
Ich sehe nicht, dass der Händler Wertersatz fordern kann. Wieso auch.
"...der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war."

U. U. könnte er die Montagekosten einbehalten.
 
Warum sollte der Händler keinen Wertersatz fordern? Das Board ist ausgepackt und mit Komponenten bestückt, der Hänlder kann es also nicht als Neuware mehr verkaufen und er kann meiner Meinung nach durchaus die Differenz zwischen dem Neupreis und dem, was er noch als B-Ware oder Gebrauchtware verlangen kann verlangen.
 
Auspacken und Bestücken sind wohl kaum Gründe, die eine Wertminderung rechtfertigen, sofern dadurch keine übermäßigen Beschädigungen hervorgerufen wurden. Und dann hat noch immer Mindfactory das Ding zusammengebaut.

Fraglich auch, ob der TE überhaupt informiert wurde, dass u. U. bei Nutzen dieses Service kein Widerruf möglich sein könnte.
 
Dass du keinen Grund dafür siehst war mir jetzt klar, dabei bist genau du der Allererste, der sich weigert alles zu bezahlen, weil das Board schon mal ausgepackt und bestückt war. Da willst du sofort Rabatt oder du machst Rabatz. Und den Differenzbetrag darf dann der Händler tragen, schon klar
 
Ja, genau, das trägt der Händler. Nennt sich unternehmerisches Risiko und ist dadurch abgedeckt, dass der Händler seine Marge kalkulieren kann.

Das ist gängige Rechtsansicht auch bei anderen Vermögensverringerungen (Schwund etc.).
 
Idon
Das Widerrufsrecht bezieht sich im Kern darauf, wie die Ware ( vom Käufer )im stationären Handel geprüft werden, sprich geht die Prüfungsphase des Käufers weit über die Prüfungsmöglichkeiten hinaus, die man im stationären Handel hat, dann kann der Online-Händler Wertersatz verlangen...
Beispiel Staubsauger:
Im stationären Handel kann man durchaus mit dem Staubsauger saugen
Wenn jetzt ein Kunde den Staubsauger online kauft und diesen Staubsauger 3-4 Tage intensiv benutzt, dann kann der Onlinehändler Wertersatz verlangen
 
Ja, das hat mit dem Thema nur nichts zu tun.

Der Händler hat das alles zusammenmontiert, der Käufer hat es erhalten und nichts weiter damit gemacht. Zumindest laut TE. Der Händler müsste also Verschlechterungen nachweisen. Das wird ihm nur bei Beschädigungen der Sache an sich gelingen (Packungen etc. wurden bisher von Gerichten regelmäßig nicht dazu gezählt), die hat er aber selbst zusammengebaut.
 
Das hat nichts mit dem Thema zutun ?
Komisch hier in dem Urteil wird meine Ansicht untermauert

Zwar solle der Verbraucher grundsätzlich Gelegenheit haben, eine durch Vertragsabschluss im Fernabsatz erworbene Ware einer Prüfung in dem Umfang zu unterziehen, wie dies auch bei einem Kauf im traditionellen Handel (Ladengeschäft) möglich sei. In einem Ladengeschäft könne der Verbraucher zwar die Kaufsache nicht unbedingt auspacken, aufbauen oder ausprobieren, sich aber in der Regel zumindest durch ausgestellte Musterstücke einen unmittelbaren Eindruck von der Ware verschaffen. Eine Prüfung der Sache durch ihren Einbau und eine anschließende Probefahrt wäre bei einem Kauf des Katalysators in einem Ladengeschäft aber nicht möglich gewesen.“
https://www.jurion.de/urteile/bgh/2016-10-12/viii-zr-55_15/

Wenn man eine CPU einmal einsetzt erkennt man doch dass sie benutzt worden ist (?) und deswegen kann der Händler Wertersatz verlangen
Kann man eine CPU im Ladengeschäft auspacken und testen ?
Ich denke nicht....
 
Der TE hat die CPU nicht ausgepackt und auch nicht eingesetzt.

Zum generellen unternehmerischen Risiko (= höhere Preise, um derartige Rückläufer finanziell aufzufangen) habe ich mich bereits geäußert. Der Verkäufer darf regelmäßig zu knappe Kalkulation nicht auf dem Rücken des Käufers austragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der TE hat dies in Auftrag gegeben! Aber schön vom Thema ablenken weil du wieder mal unzureichend aufgeklärt hast!

@TE
Wäre ich Händler würde ich Wertersatz verlangen
Sowohl bei der CPU und Grafikkarte
 
Ich habe nicht "unzureichend aufgeklärt", du liegst einfach - wie üblich - falsch.

Sind CPU und Grafikkarte nur eingebaut worden, so können sie wohl weiter als neu verkauft werden, sind jedenfalls nach herrschender Meinung kein gebrauchtes Produkt. Wozu also Wertersatz?

Sind sie dermaßen schlecht eingebaut worden, dass es weitergehende Beschädigungen o. ä. gibt, so muss sich der TE das wohl kaum zurechnen lassen.


Dabei haben wir noch nicht beleuchtet, ob er wirklich umfassend über seine Rechte (und Pflichten) aufgeklärt wurde.


Dass du Wertersatz verlangen würdest wundert mich nicht. Du vertrittst aber auch grundsätzlich äußerst seltsame Rechtsauffassungen und dürftest damit regelmäßig in der Realität baden gehen. Das geht aber nicht nur dir so.

Fast alle großen Händler verhalten sich schlicht rechtswidrig und lenken oft erst nach umfangreichen Diskussionen oder Schreiben mit Anwaltsbriefkopf ein. Das ist schlicht günstiger als Recht von sich aus zu befolgen, die meisten Käufer lassen sich ja doch bescheißen.
 
Hey danke für eure Beiträge!
Habe jetzt mit Mindfactory telefoniert und ein Widerruf ist kein Problem.
Ich werde das Paket gar nicht öffnen und einfach ein Retourenlabel draufkleben und direkt zurücksenden.
 
Natürlich sagen die das ein Widerruf kein Problem ist! Deinen Widerruf müssen die ja akzeptieren! Interessant wird es erst wenn die Ware bei denen ist und wie die den Zustand definieren!
 
Wenn jemand ein ungeöffnetes Paket via Widerruf zurückschickt und der Verkäufer erhebt darauf Anspruch auf Wertausgleich, dann wäre ich zu gerne bei der entsprechenden Gerichtsverhandlung dabei. :D
 
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