Naja, einen Mini-PC kann man durchaus als "tragbaren Computer" bezeichnen, da man ihn super easy in den Rucksack (oder sogar in die Handtasche) stecken kann.
Die Powerbank wird in dem Satz ganz am Ende auch genannt "Akkus außerhalt des zugehörigen Gerätes dürfen nur mitgenommen werden, sofern deren Leistungsfähigkeit 100 Wh nicht überschreitet", also die 99 Wh-Modelle sind ebenfalls erlaubt.
Ist höchstens die Frage, inwieweit so ein Aufbau "Mitreisende [..] stören" tut. Verletzen oder den Wagen beschädigen werden sie wohl nicht.
Die Powerbank wird in dem Satz ganz am Ende auch genannt "Akkus außerhalt des zugehörigen Gerätes dürfen nur mitgenommen werden, sofern deren Leistungsfähigkeit 100 Wh nicht überschreitet", also die 99 Wh-Modelle sind ebenfalls erlaubt.
Ist höchstens die Frage, inwieweit so ein Aufbau "Mitreisende [..] stören" tut. Verletzen oder den Wagen beschädigen werden sie wohl nicht.