Mit 17 Krytowährungen per SEPA-Überweisung kaufen?

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Darf man als 17 Jähriger Kryptowährung per SEPA Überweisung auf Kryptowährung Trading Seiten wie Bittrex oder Bitfinex etc kaufen?
Die Rechtslage besagt dass es bis (könnte mich täuschen) 820€ Steuerfrei ist?

Das verkaufen würde ich natürlich erst ab 18 erledigen (wegen ID-Verfi.) dennoch interessiert mich die Rechtslage beim Kauf unte 18 über SEPA (100-300€).

Notiert muss sowas natürlich für's Finanzamt.
 
Vom Gesetz her ist dir das genausowenig verboten wie der Brötchenkauf.

Es ist allerdings prinzipiell niemand verpflichtet, mit dir einen Vertrag zu schließen. Unwirksam wäre ein Vertrag auch dann, wenn deine gesetzlichen Vertreter dir schon vorher solches verbieten.

Die 820 Euro müsstest du erst mal an Plus machen; die reine Umwandlung deines Vermögens ist ja noch kein Gewinn.
 
Rein vom Gesetzgeber her nicht verboten. Die Frage ist hier, ob die Handelsplattformen es erlauben. Dazu musst du bei der schauen, bei der du handeln möchtest. Betrifft im übrigen genauso das verkaufen. Auch hier ist dein Alter egal, was die Gesetzgebung angeht. Die Frage ist, was du mit derart geringen Summen bezweckst. Dir ist klar, dass bereits beim Kauf als auch beim Transfer jedes mal Gebühren anfallen und somit dein investiertes Geld nicht zu 100% in Coins gewandelt werden kann? UM mit dem Invest überhaupt einen steuerrelevanten Gewinn zu erzielen müsste dein Invest sich verachtfachen bei 100€. Das ist dann doch eher unwahrscheinlich kurz- und mittelfristig. Bis dahin sind die 1 Jahr Haltefrist höchstwahrscheinlich längst erreicht und der Gewinn dann ohnehin steuerfrei.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn du diesbezüglich noch Fragen hast, solltest du die äußern.
Ergänzung ()

Und nicht vergessen: Du hast auch nach steuerlichen Aspekten gefragt.
 
Droitteur schrieb:
Vom Gesetz her ist dir das genausowenig verboten wie der Brötchenkauf.

Das bedeutet es würde einem 17 yr., nicht's im Wege stegen Kryptowährungen per SEPA zu kaufen sofern die Trading Seite dies zulässt mit, keine Nachweise, keine Einträge nichts?
 
Lies doch mal die AGB der betroffenen Seiten. Für üblich steht da sowas drin.

Im schlimmsten Fall kommst du nicht mehr an den Geld ran, weil der Anbieter aus welchen Gründen auch immer, merkt das gegen die AGB verstoßen wurde.
Lass deine Eltern oder jemand anderes Völljähriges einzahlen und das Problem ist dahin.

Soweit ich weiß ist der Kaufvertrag auch nicht nach deutschem Recht zu beurteilen, sondern nach Europäischem Recht.
Wie da die Altersgrenzen bei Verträgen aussieht, weiß ich nicht.
daniel-hagelskamp.(de)/standpunkte/internationaler-kaufvertrag/ (komischer weise Blacklisted von CB)
"Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug verdrängen europäische Verordnungen nationales Recht. Das sogenannte Internationale Privatrecht der einzelnen Staaten ist in der EU durch die Rom-I- und Rom-II-Verordnungen vollständig verdrängt worden."
 
Zuletzt bearbeitet:
Das "Internationale Privatrecht" in dem Sinne ist etwas anderes, als man vielleicht auf den ersten Blick meint. Die Rom-Verordnungen bestimmen lediglich, welchen Staates Recht anzuwenden ist; in der Sache selbst regeln sie grundsätzlich nichts.

Ein Europäisches Zivilgesetzbuch gibt es noch nicht.

Dass Unternehmern Stress machen könnten, ist eine prinzipielle Gefahr. Dass sie damit rechtens handeln würden, bedeutet das allerdings nicht. Als plakatives Beispiel: Wohl kaum kann die Gesetzgeberin wünschen, dass der Minderjährige auf der einen Seite geschützt und dann von hinten herum doch in Anspruch genommen und darüber hinaus noch zu Schaden gebracht wird. Das wäre ja gravierender, als ihn einfach überhaupt nicht zu schützen - dann könnte sie auch gleich darauf verzichten.

@Fragender: Nicht dass ich wüsste (dass etwas im Wege stünde).
 
register.php schrieb:
Die Rechtslage besagt dass es bis (könnte mich täuschen) 820€ Steuerfrei ist?
...
Notiert muss sowas natürlich für's Finanzamt.
Und auch erklären, denn das Finanzamt bestimmt ob der Gewinn aus der Spekulation mit dem Coins steuerpflichtig ist. Dabei gilt jeder Wechsel zwischen Coins als ein Verkauf der Coins und wenn er innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt, ist der Gewinn steuerlich zu erfassen, Verluste können von anderen Gewinnen abgezogen werden. Es gilt für solche privaten Geschäfte eine Freigrenze von 600€ pro Kalenderjahr, was alle privaten Geschäfte umfasst. Freigrenze bedeutet, dass man bei 601€ Gewinn dann auch auf die vollen 601€ Steuern gemäß dem persönlichen Steuersatz bezahlen muss. Je nachdem was Du noch an sonstigen Einkünfte hast, kann der persönliche Steuersatz auch dann immer noch 0 sein, aber das entscheidet das Finanzamt.
 
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