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Mit geklauter PS3 Online gehen?

pushorfold

Lt. Commander
Registriert
Juni 2011
Beiträge
1.545
Hallo, in der Schule hab ich einen Klassenkameraden der einen Kumpel kennt der eine neue PS3 verkaufen wollte weil er die sich damals gekauft hat, aber keine Zeit zum spielen hatte mit Rechnung etc. hab sie letzte Woche für 170 Euro gekauft.

Die PS3 war wirklich neu, die Rechnung hab ich jedoch nicht bekommen (er sucht sie noch :freak: )
Jetzt habe ich von einem anderen in der Schule erfahren, dass er ihm auch eine neue PS3 mit der gleichen Story verkauft hat. WTF :eek:

Jetzt beschleicht mich das Gefühl, dass er die PS3s geklaut hat?
Ich werd ihn mal drauf ansprechen woher sein Kumpel soviele neue PS3s hat, aber zuerst am Donnerstag, hab nur 1x die Woche Berufsschule.

Meine zwei Fragen.

1. Kann ich mit der PS3 Online gehen?
Kann Sony die PS3 über die IP, Seriennummer ausfindig machen?

2. Was würdet ihr machen? Ich denke zurücknehmen wird nicht gehen, denke kaum das mir der Kumpel von dem Klassenkameraden jemals noch das Geld wieder gibt.
Ihm mit einer Anzeige drohen?

PS: Ich weiß nicht zu 100% ob die PS3 geklaut ist, aber 2 neue PS3s mit der gleichen Story verkaufen?
 
Ich denke hier nicht das du Antworten für Hehlerware bekommen wirst. Geh am besten zu ihm und klär den Sachverhalt ich wollte eine solche Ware nicht angedreht bekommen und würde dem was husten. Online gehen kannst aber denke ich schon damit zum einen weißt du nicht ob sie wirklich geklaut ist und dann wäre es umso erdrückender für ihn wenn du gebannt wirst
 
mit ihm reden und wenn es sein muss ihm paar fäuste geben oder zur polzei
 
Da du nicht weißt, dass die geklaut ist, würde ich mir keine Gedanken machen und diese auch nutzen.
Erst wenn man es dir nachweisen kann, würde ich auf den Verkäufer hinweisen. ;)

@Fanalord:
Und du glaubst wirklich, dass es funktioniert? Du bist nicht zufällig ein Lehrer von der Schule? :p
Ganz ehrlich: "Reden und die Sache klären" funktioniert nur im Fernsehen, im Kopf eines Psychologen oder bei erwachsenen Menschen, die etwas zu verlieren haben, aber auf keinen Fall in einer Schule.

Würde ich geklaute PlayStation verkaufen, würde ich ebenfalls alles versuchen, um es nicht auffliegen zu lassen und weiterhin "Storys" erzählen. Das würde jeder so machen... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du auf dem standpunkt bleibst "ich weiß es ja nicht genau", ist das zu wenig. wenn es, wie in deinem beispiel, offensichtlich ist, dass etwas nciht stimmt, machst du dich ggf mitschuldig.
 
Ganz ehrlich: "Reden und die Sache klären" funktioniert nur im Fernsehen, im Kopf eines Psychologen oder bei erwachsenen Menschen, die etwas zu verlieren haben, aber auf keinen Fall in einer Schule.

Polizei wirkt aber immer!
 
Highspeed Opi schrieb:
Da du nicht weißt, dass die geklaut ist, würde ich mir keine Gedanken machen und diese auch nutzen.
Erst wenn man es dir nachweisen kann, würde ich auf den Verkäufer hinweisen. ;)

Wie sagt man so schön: Hehler wie Stehler und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das hat durchaus ne Bedeutung und existiert nicht einfach so. Falls rauskommt das sie gestohlen is und die Bullen das spitzkriegen wird sie ersatzlos beschlagnahmt. Dir kann allerdings nichts ernstes passieren.
 
Wenn die PS3 neu war und er mehr als eine geklaut hat, dann wird das wohl aus einem Laden/Lager-Diebstahl stammen. Normalerweise werden bei der Aufnahme der Anzeige die Seriennummern mit aufgenommen. Die Polizei besitzt ein Softwaresystem, in dem Seriennummern geklauter Gegenstände eingetragen werden. Am besten du fragst einen befreundeten Polizisten deine PS3-Seriennummer mal einzugeben. Wenn du mit der Anfrage offiziel in ein Polizeirevier gehst und das Teil ist gekaut, nehmen sie es dir weg und dein Geld ist auch weg.

Vielleicht hat er auber auch nur ein Schnäppchen gesehen, mehrfach zugeschlagen und versucht jetzt ein bisschen Geld zumachen.
 
Unbedingt zur Polizei gehen und denen die Sachlage schildern.

Somit bist du aus dem schneider und passt.
 
Danke für die Tipps, werde am Donnerstag erstmal mit dem Reden und auf die Rechnung bestehen.
Wenn er sie "verloren" hat oder andere Märchen erzählt, dann werd ich ihm mal fragen was das mit der neuen PS3 auf sich hat die er dem anderen verkauft hat / ob er sie geklaut hat und mein Geld wieder holen, er weiß ja bestimmt wo sein Kumpel wohnt.
 
pushorfold schrieb:
Die PS3 war wirklich neu, die Rechnung hab ich jedoch nicht bekommen (er sucht sie noch :freak: )

Und das Schöne daran ist (im Falle eines Defektes): ohne Rechnung keine Gewährleistung (die 2 Jahre vom Handelspartner)! Zudem ist dein Handelspartner privat, also ohne Gewährleistung.
Und ohne Rechnung wird es auch bei Sony bezüglich der Garantie Probleme geben. Die ist mit 1 (einem!) Jahr eh schon sehr kurz bemessen und gilt ab Kaufdatum (kannst du ja nicht nachweisen). Also erfolgt eine Überprüfung der Seriennummer, um über das Gerät alles Mögliche zu erfahren, z.B. Herstellungsdatum, Distributor, letzter Händler vor dem Endkunden, frühere Reparaturen .... gemeldete Diebstähle. Vor einiger Zeit ist gerade einer unser Paketdienstleister genau darüber gestolpert, da nicht nur wir unserer Versicherung den "Verlust" gemeldet hatten, sondern unser Distributor auch gleich noch die Seriennummern der Geräte übermittelt hat ;)
 
Hohl dir dein Geld so schnell wie möglich zurück, solange noch was da ist...
Ob die damit Online Spielen kannst ist doch völlig egal...rechtlich gesehen kannst du an geklautem Gut keine Eigentum erwerben, also gehöhrt sie dir nichtmal.
Stell ihn doch einfach vor die Wahl :

Entweder er gibt dir dein Geld, oder die Rechnung oder du redest mit der Polizei...
 
rs4 schrieb:
Am besten du fragst einen befreundeten Polizisten

wenn ich sowas schon wieder lese.... :freak:
weil wir ja alle befreundete polizisten haben!
 
@ Einstein1994

“mit ihm reden und wenn es sein muss ihm paar fäuste geben oder zur polzei „

Und wie soll er mit Gewalt weiterkommen? Das er eine Anzeige wegen Körperverletzung Riskiert, hast du auch mitbedacht? Hehler Ware angedreht zu bekommen, rechtfertigt noch lange nicht das Problem mit den Fäusten zu lösen. Bei deinem Nick hätte ich mehr erwartet.
 
@MasterOfWar

Wozu soll er mit der Polizei reden? Ich weiß zwar nicht, wie momentan so das Leben an einer Schule ist, aber man muss sich ja nicht unnötig Feinde schaffen, wenn es vermeidbar ist.

Ich würde den Typen erst einmal darauf ansprechen.
 
wenn er die ps3 gejalbraked hat, kanns t du nicht mehr online spielen
( ist os version mit komischen bustaben ist die gecracked )
 
Raus bekommt das wohl keiner von daher locker angehen, verlang die Rechnung wegen der Gewährleistung des Händler, letztlich hast du nur was von privat gekauft.
Polizei würde ich streichen, einfach weil sie dir die ps3 abnehmen und du im Zweifel das Geld nicht zurück bekommst.

Bei dem Preis ... grenzwertig :-) soviel billiger als neu war's jetzt auch nicht ...
 
Bitterer Schlotzer würd ich behaupten!

Rechnung nachfordern, wenn nötig bei dem direkt aufschlagen!

Ansonsten Füße still halten, die Aktion mit der Polizei wäre in Erwägung zu ziehen, wenn er keine Rechnung rausrücken will oder kann. -> der Tipp kann ja auch anonym an die Polizei gehen.

Gruß Killa
 
Wertzius schrieb:
Wie sagt man so schön: Hehler wie Stehler und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das hat durchaus ne Bedeutung und existiert nicht einfach so. Falls rauskommt das sie gestohlen is und die Bullen das spitzkriegen wird sie ersatzlos beschlagnahmt. Dir kann allerdings nichts ernstes passieren.

Deine Aussage ist laut §932 BGB absoluter Käse, da der Käufer (in diesem Falle pushorfold) zum Zeitpunkt, in dem er den Kaufvertrag abgeschlossen hat (für alle die es nicht wissen: Kaufverträge sind Formfrei. Das heißt, dass letztere sowohl schriftlich, als auch mündlich und durch Konkludentes Handeln (eine Geste) abgeschlossen werden können.) im guten Glauben war, dass der Veräußerer der rechtmäßige Eigentümer der Sache (in diesem Falle die PS3) ist.
Dadurch ist der Kauf rechtskräftig und somit wird der Käufer (in diesem Falle pushorfold) auch zum rechtmäßigen Eigentümer der Sache (in diesem Falle der PS3).

Weitere Paragraphen, die sich mit dem Thema beschäftigen wären: §933 BGB, §934 BGB, $936 BGB.


Gruß
Stefan
 
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