ice-breaker schrieb:
@Stefan: Absolut falsche Rechtsauffassung!
Meine Rechtsauffassung ist definitiv nicht absolut falsch, kannst du mir mal bitte Erklären, wozu sonst die Paragraphen, die ich in meinem Beitrag genannt habe, gut sein sollen?
Außerdem ist der die rechtliche Situation im von dir verlinkten Artikel zwar eine ähnliche, aber ob es nun wirklich die gleiche ist, lässt sich mit den Infos, die bis jetzt vorliegen noch nicht sagen.
Eventuell ist die rechtliche Situation wirklich die gleiche, aber es könnte auch eine andere sein. Der Entscheidende Unterschied zwischen den beiden möglichen rechtlichen Situationen ist der, dass im N-TV Artikel von Waren, die zu Schleuderpreisen angeboten werden, die rede ist. Dadurch greift der §932 (1) BGB nämlich nicht, da die Käufer nach §932 (2) BGB nicht im Guten Glauben sind, dass der Veräußerer auch der rechtmäßige Eigentümer der Waren ist. Das kommt daher, dass die Waren eben zu Schleuderpreisen angeboten werden, bei denen Käufer skeptisch werden müssten.
Nun wieder zum Fall mit der PS3. Ich hätte mich wohl noch ein bisschen über die Preise solcher Konsolen informieren sollen, ich bin fälschlicherweise einfach davon ausgegangen, dass die Aussage von Heelix ("Bei dem Preis ... grenzwertig :-) soviel billiger als neu war's jetzt auch nicht ... ") der Wahrheit entspricht. Jetzt ist eben die Frage, um welche Version der PS3 es sich handelt, sprich ob der gezahlte Preis plausibel ist. Falls letzterer tatsächlich plausibel ist, so wurde der TE nach §932 (1) BGB tatsächlich rechtmäßiger Eigentümer der PS3.
ice-breaker schrieb:
Nach deiner Auffassung, räum ich dir morgen dein gesammtes Haus aus und verkauf es, den Käufer kannste nicht belangen, da er es ja legal gekauft hat, und ich mach mich ab in die Karibik...
Bei der Satzstellung willst du die Imobilie verkaufen und weil dazu ein Notar nötig ist, der eine Eintragung im Grundbuch vornimmt, funktioniert das nicht.
Gruß Stefan
PS: Ich hoffe, dass mein Standpunkt jetzt ehr nachvollziehbar ist. Soll ich den anderen Beitrag noch anpassen?