Mit Handy im Auto telefoniert und dabei beim Abbiegen Frau vom Rad gefahren

Ob eingestellt wird ist davon abhänig ob ein öffentliches Interesse gegeben ist und wie die Erfolgsaussichten für den Staatsanwalt sind.

Bei dir war es wohl so dass du keine Zeugen hattest und auch kein öffentliches Interesse bestand, klare Sache, das geht kein Staatsanwalt an.

Hier wohl anders, es ist ein öffentliches Interesse vorhanden, ob Zeugen verfügbar sind entzieht sich unserer/meiner Kenntnis.

Aber alles Kristallkugel raten und Speculatius.

Für mein dafürhalten wird es aber sicher teurer als 40 Euro und 1 Pünktchen in Flens (siehe auch Post meines Freundes werkam).

Dem Unfallverursacher empfehle ich fachkundige juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.
 
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Das Verfahren wird meistens bei Bagatellen eingestellt, aber der Bussgeldbescheid wird deshalb nicht geändert, der Aufgrund des eingeleiteten Verfahren ausgefertigt wird. Da muss man schon Einspruch einlegen, dann gehts auch vor Gericht. Meine Erfahrungen.

Für mein dafürhalten wird es aber sicher teurer als 40 Euro und 1 Pünktchen in Flens
Wenn man Pech hat, ist auch schon ein Fahrverbot drin, meinem Sohn schon passiert.
 
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Die Dame mit dem Fahrrad hat überhaupt nichts gemacht.

Aber irgendeine Zeugin hat sich erst später bei der Polizei gemeldet und dort die Aussage gemacht, dass der Fahrer telefoniert hat.

Jetzt hat der Beifahrer ein Schreiben gekriegt, dass er ausfüllen soll.
 
Tja dann empfehle ich nochmals den Gang zum Rechtsanwalt. Denn jetzt wurde der Fall mit Sicherheit aufgenommen und die Zeugenbefragung hat begonnen. Somit wird jetzt definitiv noch was kommen.
 
@Sabr

Dann lese den Thread nochmal durch und dann kannst du meinen Post als Schwachsinn bezeichnen.

Eher war dies als Aufziehen des Unfallverursacher, da man ja nicht Telefonieren soll und ich denke die Strafe wird sich erhöhen, da der Unfallverursacher dazu noch telefoniert hat.
 
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