Mit Windows 8 Upgrade Clean Install legal?

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Habe mal nur das rausgepickt.

Upgrade Lizenzen gibt es schon seit Jahrzehnten. Es war schon immer eindeutig, dass die Upgradevesion erst durch den Besitz aller nötigen Vorgängerprodukte zur Vollversion wird.
Genau so ist es, da ändert eine angebliche telefonische Auskunft auch nichts dran.
Punkt.
Was anderes findet man auch nicht im Web.
Vollkommen Sinnlos diese Diskussion.

Außerdem hat es mit der Thread Frage schon fast nichts mehr zu tun.
Ist Clean Installieren legal, das war die Frage.
Wenn man eine Lizenz von XP/Vista oder Win7 nicht mehr benutzt, ist es legal.
Nennt sich ja auch Upgrade und was das bedeutet sollte klar sein.
Diese alte XP/Vista / Win7 Lizenz darf auch nicht verschenkt oder verkauft werden.

Was man eventuell dennoch machen kann, was funktioniert oder ob Microsoft einen Erwischt, braucht nicht öffentlich diskutiert werden.
Ich halte mich an die Bestimmungen, Micha 45 wohl nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Micha45 schrieb:
Ich habe den Mitarbeiter vom MS-Support konkret gefragt:
"Erstens: Mache ich mich strafbar, wenn ich die Windows 8-Upgrade-Version neben meinem vorhandenen Windows 7 betreibe?"
"Zweitens: Verstoße ich in dem Fall gegen irgendwelche Richtlinien?"
Antwort: "Nein! -- Nein!"

Mit anderen Worten: Du hast nicht klargestellt, dass dieses Win 7 auf Win 8 ge-upgradet wurde. MS-Mitarbeiter erteilen täglich dutzende Falschauskünfte, aufgrund von Missverständnissen, Unwissen usw. Selbst alles schon erlebt.
Die Lizenzbedingungen sprechen eine andere Sprache.

Erst sagst du, das wäre die Regel. Jetzt meinst du plötzlich auch, solange MS nichts macht funktioniert´s halt?
Letzteres stimmt halt: Upgrade macht die alte Lizenz ungültig, ob der Key jetzt noch funktioniert oder nicht ist bei der Frage nach der Lizenz vollkommen irrelevant.

Abgesehen davon ist das hier mittlerweile total off topic. Der TE wollte wissen, ob Clean Install legal ist, wenn man die erforderlichen Lizenzen (Upgrade und Altlizenz) hat - und das ist es.
 
Das Thema 'clean install' mit einer Windows 8 Upgrade-Version bei Vorhandensein einer upgradeberechtigten Version wurde ja mehr als eindeutig geklärt und auch ob dies legal ist.

Alles andere hat mit dem eigentlichen Thema ja nichts zu tun und daher kommt hier jetzt auch ein Schloss vor ...
 
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