Modem? für Heim-Internet mit 3 Netzen und Geschwindigkeitsaufteilung

Apllepie

Ensign
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Hallo,

ich renoviere gerade ein Haus und lasse mir Netzwerkkabel für alle Etagen (an der Zahl 3) in den Keller in den Sicherungskasten legen. Ich würde für alle 3 Etagen gerne ein eigenes separates Netz erstellen und die Anschluss-Geschwindigkeit so aufteilen, das jeder eine Mindest-Geschwindigkeit zugesichert bekommt.

Heißt: wenn ich 100MBit am Hausanschluss buche sollte jeder mindestens Zugriff auf 30MBit oder mehr haben, auch wenn irgendwer intensiv das Internet nutzt. An den Dosen in den Etagen wären dann vermutlich eigene Access Points.

Gibt es hierfür Modems/Router/Switches/Whatever die das von Haus aus können und einfach zu konfigurieren sind? Ich würde auch gerne bei Verstößen gegen Urheberrechte durch Dritte abgesichert sein. Wie geht man hierbei dann am Besten vor?

Viele Fragen und vorab schonmal ein Dankeschön.
 
Du darfst einen normalen Anschluss laut AGB nicht mit anderen Haushalten teilen. Nur so als Hinweis.

Du brauchst einen Router der kann. Spontan fallen mir da viele professionelle Lösungen ein, die aber vermutlich zu teuer sind. Das praktikabelste wäre hier entweder ein Ubiquiti USG und dann 3 entsprechende APs oder "Eigenbau" auf Basis eines pfSense und irgendwelche APs.

Ein OpenWRT Router könnte das auch können, weiß ich aber nicht sicher.
 
Erstmal gehören die Anschlüsse nicht in den Sicherungkasten, sondern einen Netzwerkschrank, da ist dann auch Platz für Switch und Router.
Grundsätzlich brauchst du einen "vernünftigen" Router. VLAN, Load Balancing und QoS sind dann deine Themen.

Um welche "Dritten" geht es? Wenn es verschiedene Wohneinheiten sind, würde ich nur den Telefonanschluss hochpatchen.
 
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Wenn die Etagen von anderen Parteien bewohnt werden, solltest du zunächst unbedingt in den AGBs deines Providers prüfen ob du das überhaupt darfst. Sind die anderen Parteien gar Mieter und du "verkaufst" den Internetanschluss weiter, kann es noch haariger werden. Das solltest du in jedem Fall vorher abklären, weil's sonst Ärger mit dem Provider geben kann. Klar kann man sagen "wo kein Kläger, da kein Richter", aber es kann schnell einen Kläger geben, wenn es beispielsweise mit einem der Bewohner Streitigkeiten gibt - und wenn's nur um die Mülltonnen geht....


Ist das abgeklärt, würde ich wie folgt vorgehen:

Variante 1:
Am Internetanschluss einen WLAN-Router einsetzen, der eine Benutzersteuerung ermöglicht. Bei Fritzboxxen kann man soweit ich weiß zumindest rudimentär die Bandbreite aufteilen.
Von diesem Router geht dann jeweils ein Kabel in die Wohnungen und dort kann der Bewohner dann einen 08/15 WLAN-Router (ohne Modem) anschließen, der sein Internet über die Fritzbox bezieht, in der für eben diesen Router eine Bandbreitenregel eingerichtet wird.
Jede Wohnung behält so aber die Konfigurationshoheit ihres Netzwerks, also DHCP-Server, IP-Range, WLAN des Routers, etc..

Die Isolierung der jeweiligen Wohnungen geschieht dabei über die WAN-Schnittstelle der jeweiligen Wohnungsrouter. So wie von außen keiner in die Fritzbox kommt, weil die interne Firewall alles außer Portweiterleitungen blockiert, würde auch keiner in die Wohnungs-Netze kommen, weil der dortige Router genau dasselbe tut.

So ein Setup wird gemeinhin als Routerkaskade bezeichnet. Die Einrichtung ist auch für Laien relativ simpel, da man sich wie gehabt der Standardsicherheit eines 08/15 Consumer-Routers bedienen kann und sie mehr oder weniger einfach nur anstöpselt. Allerdings ist man natürlich auf die zum Teil sehr eingeschränkte Bandbreitensteuerung des 08/15-Internetrouters angewiesen.


Variante 2:
Wie Variante 1, aber zwischen Internetrouter und Wohnungsrouter wird ein fortgeschrittener Router gehängt (zB EdgeRouter-X oder eine pfSense-Appliance, o.ä.). In diesem Router kann man die Bandbreitensteuerung dann deutlich umfangreicher konfigurieren (Stichworte: Load Balancing, QoS). In den Wohnungen selbst werden nach wie vor eigene Router eingesetzt, die durch die WAN-Schnittstellen jeweils voneinander isoliert sind.


Variante 3:
Wie Variante 2, aber ohne Wohnungsrouter. In diesem Fall übernimmt der fortgeschrittene Router (zB besagter ER-X) jeweils den DHCP-Server der Wohnungen. Dabei wird er so konfiguriert, dass er 4 separate Netzwerk-Schnittstellen hat, 1x zum Internetrouter, 3x 1 zu den Wohnungen. Auch muss die Firewall in diesem Router dann so eingerichtet werden, dass die Wohnungen isoliert sind. Das WLAN muss in den Wohnungen dann entweder über WLAN-Router im AP-Modus oder über eigenständige APs realisiert werden.



Welche Variante man wählt, hängt von den eigenen Kenntnissen ab, aber auch von der Art der Bewohner. Handelt es sich um eine große Familie, würde ich wohl zu Variante 3 greifen, weil man damit am flexibelsten ist und zB mit VLANs auch in der 3. Etage auf einem AP mehrere SSIDs konfigurieren kann, die jeweils in ein anderes Wohnungsnetzwerk gehen. Heißt: Auf allen APs im Haus hätte man stets Zugriff auf die eigene SSID und somit das eigene Netzwerk.
Sind die Bewohner hingegen Mieter, würde ich zu Variante 1 oder 2 greifen, weil da jede Wohnung nach wie vor Herr über ihr eigenes Netzwerk bleibt.


*edit
Fortgeschrittener Router heißt aber auch fortgeschrittene Konfiguration, die fortgeschrittene Kenntnisse voraussetzt. Ein EdgeRouter-X oder eine pfSense sind nicht mit einer Fritzbox vergleichbar. Bei Fritzbox und Co sind gefühlt 90% aller Einstellungen ab Werk fest in die Firmware eingebrannt. Die eigentliche Firewall sieht man beispielsweise gar nicht und kann sie auch nicht ändern / kaputtkonfigurieren, weil man nur über Wizards wie zB Portweiterleitungen Zugriff hat. Bei einem EdgeRouter kommt die Firewall ab Werk nackt, leer, nix, keine Regel, nada. Da kann man sich buchstäblich als Admin aussperren, wenn man die Firewall falsch konfiguriert.
 
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Nicht jeder Internetanbieter erlaubt in seinen AGBs die Weitergabe des Anschlusses an Dritte. Wenn doch bleibt noch das (zivilrechtliche) Problem der Störerhaftung denn abgeschafft wurde nur der strafrechtliche Teil. Willst du dich davor schützen musst du dich als Provider von der BNetzA einstufen lassen. Bei kabellosen Anschlüssen, beispielsweise ein Cafe, dass Kunden WLAN anbieten kann ist das problemlos möglich bzw. erfordert nicht wirklich Aufwand. Bei kabelgebundenen Lösungen ist das anders und keine Ahnung warum die BNetzA dies unterschiedlich handhabt. Been there, done that aber nur so waren wir als Betreiber damals auf der sicheren Seite.
 
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Geht ja nicht nur darum das die Internetanbieter so etwas verbieten .... der Bewohner hat ja auch Wahlrechte bei seinem Internetanschluss .... sowie Telefon ...
 
Ist es nicht auffällig für den Provider (und Netflix), wenn die sehen können dass da 3 Netflix-accounts an einem Internetrouter/Adresse angemeldet sind?
 
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Interessant wird es auch wenn eine der Parteien z.B. Filesharing betreibt. Die Abmahnung bekommt der Anschlussinhaber.
 
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Nero2019 schrieb:
Ist es nicht auffällig für den Provider (und Netflix), wenn die sehen können dass da 3 Netflix-accounts an einem Internetrouter/Adresse angemeldet sind?
Ach, der Netflix Account ist auch ohne Probleme mit Freunden (oder Hausparteien) teilbar. Für Musik einen Spotify Family Account und fertig. Ist doch am Ende alles günstiger als wenn jeder selber zahlen muss ;)

Nur beim Pornhub Premium Abo bin ich mir nicht sicher :daumen:
 
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Kannte ich noch gar nicht.
 
Nero2019 schrieb:
Ist es nicht auffällig für den Provider (und Netflix), wenn die sehen können dass da 3 Netflix-accounts an einem Internetrouter/Adresse angemeldet sind?
Und was sollte Netflix daran stören?!? Das ist denen doch egal an welchem Internetanschluss man hängt und mit wem man sich selbigen teilt. Netflix interessiert sich nur dafür, dass 3 bezahlte Netflix-Accounts vorhanden sind. Mit der Internetanbindung hat Netflix nix am Hut.

Wenn aber andersherum derselbe Netflix-Account von 3 verschiedenen Internetanschlüssen kommt, kann das schon ganz anders aussehen, denn dann verliert Netflix Geld.
 
Rein rechtlich sagen wir mal es wäre eine große Wohngemeinschaft mit einem einzigen Anschluss verteilt auf mehrere Etagen. Um die Bedenken auf der Seite erstmal zu lindern.

Das die Access Points die Netze trennen macht Sinn. Da dürfte gar nicht mehr viel zu tun sein. Das mit der Geschwindigkeit wäre halt echt nett. Sollte der Aufwand dafür aber zu groß sein, dann ist es halt so. Persönlich hätte ich eigentlich angenommen/gehofft das sowas mittlerweile eigentlich mal out of the box bei Routern gehen sollte :/ ich werde mir trotzdem mal die vorgeschlagenen Geräte anschauen.

Mit der Störerhaftung bin ich aber dennoch unsicher. Dafür muss es doch in einer Wohngemeinschaft auch bereits bestehende Lösungen geben?
 
Der einfachste und effektivste Weg um Extremnutzer zu bremsen wenn andere Nutzer auch noch surfen wollen ist meiner Meinung nach ein Ubiquiti EdgeRouter mit SmartQueue aktiv.

Link: EdgeOS Betriebsanleitung

In der Anleitung unter Kapitel 9 QoS ist der Abschnitt SmartQueue zu finden da gibt es auch eine Tabelle die zeigt welcher Router welche Durchsätze mit aktivierter SmartQueue schafft. Würde mich persönlich eher an den unteren Werten in der Tabelle orientieren.

Der Rest ist dann eigentlich nur noch rechtliches und organisatorisches Geplänkel, dazu kann/will ich nichts sagen.

Edit: Gut möglich, dass das auch andere Hersteller liefern können, mir ist aber noch keiner untergekommen der es so günstig schafft und auch eindeutige Werte zum erwartbaren Durchsatz liefert.
 
Apllepie schrieb:
Dafür muss es doch in einer Wohngemeinschaft auch bereits bestehende Lösungen geben?
Du kannst dich als Gewerbetreibender anmelden und einen Businessvertrag bestellen. Dann bist du da zwar nicht komplett raus, hast aber eine sehr gute Ausrede.

Aber ansonsten gilt: Wenn du den Leuten nicht vertraust dass sie keinen Scheiss machen, lass sie nicht in dein Netz/auf deinen Anschluss. Niemandem bricht ein Zacken aus der Krone weil er 20-30€ pro Monat für nen Internetanschluss zahlen muss.
 
Nero2019 schrieb:
Ist es nicht auffällig für den Provider (und Netflix), wenn die sehen können dass da 3 Netflix-accounts an einem Internetrouter/Adresse angemeldet sind?
Der Provider sieht das überhaupt nicht, da Netflix (hoffentlich) HTTPS verwendet.
Netflix kann es theoretisch sehen, aber bei IPv4 kann es mit CGN vorkommen dass hunderte von Accounts sich von der selben IPv4 Adresse verbinden.
Da Netflix aber auch (vorbildlich) bevorzugt IPv6 nutzt, tritt das eher selten auf, da jedes Endgerät eine eigene IPv6 Adresse hat.
 
TrueAzrael schrieb:
Der einfachste und effektivste Weg um Extremnutzer zu bremsen wenn andere Nutzer auch noch surfen wollen ist meiner Meinung nach ein Ubiquiti EdgeRouter mit SmartQueue aktiv.

Ah. Genau, es ging eigentlich vor allem um die Extremnutzung eines Teilnehmers. Das wäre ja dann eigentlich das was ich suche.

Wenn sich der Internetanschluss in einem Mehrpersonenhaushalt befindet, entspricht es vielmehr üblicher Lebenserfahrung, dass jeder Mitbewohner das Internet selbständig nutzen darf, ohne dass der Anschlussinhaber Art und Umfang der Nutzung bewusst kontrolliert (AG Düsseldorf, Urteil v. 19.11.2013, 57 C 3144/13). Der Anschlussinhaber genügt daher in diesen Fällen seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass eine Hausgenossen selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können (so AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014 – 42 C 368/13; Amtsgericht Bochum, Urteil vom 16.04.2014, 67 C 57/14).

Auch das sieht dann passend aus.
 
Ich finde, es sind die Auswirkungen von Rechtsänderungen (auf Bundes- und EU-Ebene) schwer abzuschätzen. Auf ein 5 Jahre altes Urteil einer unteren Rechtsinstanz würde ich mich nicht verlassen wollen...
 
Apllepie schrieb:
Das die Access Points die Netze trennen macht Sinn. Da dürfte gar nicht mehr viel zu tun sein. Das mit der Geschwindigkeit wäre halt echt nett. Sollte der Aufwand dafür aber zu groß sein, dann ist es halt so.
Jain, denn die Trennung basiert auf VLAN Ebene und setzt voraus, dass auch deine ggf. vorhandenen Switche und der Router mit VLANs umgehen kann. Ist bei den meisten günstigen All-In-One Lösungen für zuhause nicht der Fall.

Apllepie schrieb:
Persönlich hätte ich eigentlich angenommen/gehofft das sowas mittlerweile eigentlich mal out of the box bei Routern gehen sollte :/ ich werde mir trotzdem mal die vorgeschlagenen Geräte anschauen.
Das ist das Problem mit den Annahmen. Es muss alles können aber darf nix kosten und muss in 5 Minuten einzurichten sein. Richtige Router können die gewünschte Funktionalität seit Jahren aber das sind dann auch eben genau das: Router. Keine Telefonanlage, NAS, WLAN-Basis, etc. pp.
Für den durchschnittlichen Haushalt sind Themen wie VLAN eben absolut nicht relevant, der hat aber eben keine Lust auf 5 Geräte sondern will eine Box. Da muss der Hersteller dann eben abwägen welche Funktionen rein kommen und welche eben nicht damit der Preis in einem angemessenen Rahmen bleibt.
Für die Aufteilung der Bandbreite nutzt man wie gesagt QoS und richtige Router beherrschen da auch Minimum-Limits. Dann kannst einstellen: Nutze QoS aber minimum 30 MBit/s pro VLAN/Anschluss. Nutzen zwei von drei Wohnungen gerade nix bis wenig Internet kann die dritte Partei mit vollen 100 MBit/s Downloads durchführen. Wollen jetzt alle drei parallel etwas herunter laden wird jedem mindestens 30 MBit/s zugewiesen. Musst dich halt vor dem Kauf informieren welche Geräte dies entsprechend können und unterstützen und musst es dann einrichten können.

Apllepie schrieb:
Mit der Störerhaftung bin ich aber dennoch unsicher. Dafür muss es doch in einer Wohngemeinschaft auch bereits bestehende Lösungen geben?
https://de.wikipedia.org/wiki/Störerhaftung#Haftung_von_Telekom-Anbietern
Wenn du dich nicht darum kümmerst als "Provider" bzw. Dienste-Anbieter zu gelten bist du erstmal der Anschlussinhaber und damit haftbar für alles was mit dem Anschluss passiert. Störerhaftung wurde zwar strafrechtlich abgeschafft aber trotzdem gilt noch das Zivilrecht. Dem kannst du natürlich entgegen wirken wenn du im Abmahnfall sagst: Zum fraglichen Zeitpunkt waren mehrere Bewohner/Gäste/Freunde anwesend. Dies darf natürlich keine Lüge sein und du solltest allen Bewohnern/Nutzern des Netzes klar machen bzw. belehren, dass Filesharing und alles andere nicht legale natürlich böse und nicht erlaubt ist. Im Fall der Fälle musst du jedoch Maßnahmen ergreifen als Betreiber, dass eine entsprechende Urheberrechtsverletzung in Zukunft vermieden wird. Wie dies real umzusetzen ist, ist umstrittig und gibt mehrere Ansätze.
Erneut mein Hinweis dazu: Diese Regelungen gelten idR für WLAN-Anbieter. Vor ein paar Jahren hat die BNetzA dies bei kabelgebundenen Netzen anders gehandhabt. Keine Ahnung wie der Stand da aktuell ist. Ich bin nicht mehr verantwortlicher Admin & Betreiber als ich mich damals damit auseinander gesetzt habe und damit hab ich es nicht weiter verfolgt.
 
snaxilian schrieb:
Es muss alles können aber darf nix kosten und muss in 5 Minuten einzurichten sein. Richtige Router können die gewünschte Funktionalität seit Jahren aber das sind dann auch eben genau das: Router. Keine Telefonanlage, NAS, WLAN-Basis, etc. pp.

Naja, wir bewegen uns aber schon im Jahr 2019 und immer mehr Geräte im Haus werden smart. Da machte es auch zukünftig Sinn diese vielleicht in anderen Netzen unterzubringen. Ich bin der Meinung es sollte nicht super schwierig sein auf LAN Port 1 am Router nen eigenes VLAN mit ner Geschwindigkeitsbegrenzung per Knopfdruck zu setzen. Vielleicht ja dann in 10 Jahren. ;)
 
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