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Doch, der Kunde kann bei einem Widerruf ohne Wenn und Aber die Ware ohne Angaben von Gründen zurückschicken und bekommt sein Geld zurück. Der Händler kann dagegen nichts machen, da Gesetzlich so geregelt.
Gewährleistung ist auch gesetzlich geregelt, ist aber nur im ersten Jahr ein fast Rundum-sorglos-Paket, danach kann es schwierig bis hoffnungslos werden. Aber auch innerhalb des ersten Jahres bevor die Beweislastumkehr in Kraft tritt kann es zu Problemen kommen. Bestes Beispiel war mein Objektiv, der Händler und der Hersteller haben sich (damals noch innerhalb der ersten 6 Monate) quer gestellt und meinten es wäre im Bereich der Toleranz und somit in Ordnung. Ohne Rechtsbeistand und Gutachtern hat man da dann keine Chance sein Geld wieder zu bekommen.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er bestimmt den Rahmen, da gibt es auch keine gesetzlichen Vorgaben. Da ist man dann mehr oder weniger dem Hersteller ausgeliefert.