MSI ist nicht Empfehlendswert

Silberfan

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Hallo Leute

Bin neu hier im Forum und dies ist mein erster Thread.
Ich habe leider schlechte Erfahrungen mit MSI gemacht und auch im Familiären Umfeld bin ich nicht der einzige. Auch im Beruflichen Umfeld gibts einige die mit MSI Probleme haben daher wollte ich einfach mal wissen ob es auch hier welche gibt die Probleme mit MSI haben und evtl. in erfahrung bringen wie Sie das Problem gelöst haben.

Im Juni 2015 habe ich mir ein Mainboard von MSI gekauft ,bei einem Shop der mittlerweile Insolvenz angemeldet hat.
Zu der Zeit wo ich das Mainboard gekauft habe war der Shop noch nicht Insolvent gewesen. Ich habe seinerzeit auch per Überweisung Bezahlt und habe auch brav meine Ware erhalten.
Es ist das Modell A88X-G45 gaming ,also ein AMD basierendes Mainboard. Dieses funktionierte einwandfrei bis vor 4 Wochen.
Mein Pc lies sich nicht mehr einschalten und der Austausch des Boards gegen ein anderes brachte auch die Lösung. Das Board Testweise in einen anderen PC eingesetzt und Ähnliche APU von AMD verwendet brachte das gleiche Ergebnis das das PC System nicht startete.
Bios Reset und Austausch der C-Mos Batterie brachten auch keine Lösung. Also schlichtweg das Board ist defekt.
Nun wollte ich das Board zum Shop einsenden und dabei habe ich bemerkt das der Shop Insolvent ist. Ich konnte noch per Mail den früheren Besitzer erreichen und habe Ihn gefragt ob er noch eine Möglichkeit sieht einen Gewährleistungsfall abzuwickeln, was er verneinte. Und damit ging die Odyssee los.
Ich habe bei MSI per Mail und Hotline angefragt inwiefern Sie die Gewährleistung Abwickeln und dabei wurde mir Mitgeteilt das Sie dies nur über Gewerbliche Käufer abwickeln.
Private Anfragen werden nicht bearbeitet man sollte sich an den Shop wenden wo man es gekauft hat.
Da dieser aber Insolvent ist ,haben Sie mich an einen Lokalen Distributor verwiesen der dies Abwickeln würde.
Ich bin also zu diesem Distributor hin gefahren und habe denen das Problem geschildert.
Sie sagten mir das Sie 50 Euro Verlangen für die Abwicklung dieses Problems.
Es kann nicht sein das man ein Gewährleistungsfall so Abwürgt und noch jemanden zur Kasse bittet nur weil was defekt geht !
Zur Zeit liegt das Board bei mir im Regal (mittlerweile sind 3 Monate ins Land gegangen) .
Wahrscheinlich wird es so sein das ich die ca 100 Euro für das Board ich abschreiben kann .
Jedenfalls werde ich nie wieder was bei MSI kaufen wenn die so rabiat die Gewährleistung hier in Deutschland handhaben !

:grr::grr::grr:
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung, wenn es für den insolventen Händler keinen Nachfolger gibt, der die rechtlichen Pflichten übernommen hat. Das ist das Risiko, wenn man stets beim günstigsten Preisvergleichsanbieter einkauft.

Hast Du bei MSI denn anstelle der Gewährleistung mal versucht die Garantie(!) einzulösen?
https://de.msi.com/page/garantie

Die Bedingungen hierzu sind seitens MSI eindeutig geregelt und ich kann sie nicht als kundenfeindlich abtun.
 
Meinst du dass du sowelche Probleme mit anderen Herstellern nicht hast? Dass Gewährleistung über Händler abgewickelt wird ist normal. Bei Deutschen Herstellern hast du zwischendurch schonmal das Glück, dass die auf Kulanz selber teile austauschen oder reparieren.
Ich hatte über 7 Jahre 3 MSI Produkte und keine Probleme. Und dass du ausgerechnet bei einem Shop kaufst der Insolvent gegangen ist, ist nicht durch MSI verschuldet.
Was du doch einfach mal versuchen kannst, ist freundlich bei anderen Händlern anzufragen, ob diese für dich einen Austausch abwickeln würden, da der Ursprüngliche Händler nicht mehr dazu in der Lage ist und du bei einem "Lokalen" Distributor kein glück hattest.
 
Warum sollten sie den gewährleistungsfall anders abwickeln? Die Gewährleistung geht vom Händler aus und gilt für Probleme die von Anfang an bestanden sind. Im ersten halben Jahr muss der Händler dir nachweisen dass der Fehler nicht von Anfang an bestand, in den anderthalb Jahren danach du.
 
Unabhängig davon, was ich von persönlich von MSI halte:

Dir ist offensichtlich der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht bekannt.
Wie kommst du darauf, dass ein Hersteller für die Gewährleistung gerade stehen sollte? Du hast deinen Kaufvertrag mit einem Händler abgeschloßen und demgegenüber hast du auch Gewährleistungsansprüche, gegen den Hersteller überhaupt keine. Wieso auch?

Wenn dann würde hier eventuell eine Hersteller-Garantie greifen, was eine freiwillige Leistung des Herstellers ist und auch dementsprechend seiner Bedinungen untersteht, welche einschränken wie etwas abgewickelt wird, über wen etwas abgewickelt wird und was von der Garantie abgedeckt wird.
 
Ich bin bisher mit allen MSI Artikeln gut gefahren und habe auch von verschiedenen Läden gehört, dass MSI mit am besten ist was die Anzahl an Garantiefälle angeht ist.
Nun zu deinem Fall. Ich muss hier MSI leider recht geben. In Deutschland schließt du einen Vertrag mit dem Verkäufer und auch dieser ist für die Gewährleistung bzw in deinem Fall Garantie (nach 6 Monaten) zuständig. Das viele Hersteller wie Samsung oder auch HP die Garantie/Gewährleistung direkt abwickeln ist deren freie Entscheidung. Eine Pflicht darauf besteht nicht.
Im Falle einer Insolvenz ist der Verkäufer nur bedingt verpflichtet seiner Gewährleistung Rechnung zu tragen. In aller erster Linie ist er seinen Schuldner verpflichtet.

Natürlich ist es für dich sehr ärgerlich und eine kulante Abwicklung seitens MSI wäre wünschenswert gewesen und es ist sehr schade, dass sich ein so großer Hersteller bei dir sich so wenig kulant zeigt.
 
Hi,

ich persönlich habe sehr gute Erfahrungen mit MSI gemacht. Auch kann man deine "Kritik" als solche leider nicht ernst nehmen, da dir die rechtlichen Begrifflichkeiten offensichtlich nicht geläufig sind.

Von diesem Standpunkt aus betrachtet kann ich MSI absolut nachvollziehen.

Es kann nicht sein das man ein Gewährleistungsfall so Abwürgt und noch jemanden zur Kasse bittet nur weil was defekt geht !

selbstverständlich kann das so sein, weil du gegenüber dem Hersteller keinerlei Gewährleistungsansprüche stellen kannst!

Für mich liest sich dein Rant sehr peinlich, weil hier Begriffe vollkommen falsch verwendet werden. In meinen Augen sitzt der Fail in diesem Fall ganz klar bei dir vor dem Bildschirm. Sprich mit MSI und frage nach einer möglichen Garantieabwicklung und stelle einen RMA Antrag.

VG,
Mad
 
Bis jetzt nur gute Erfahrungen mit MSI gemacht.
Als kleiner Tipp - es gibt auch Händler die dir das einschicken können aber eine kleine Kosten pauschale muss man halt in Kauf nehmen !
 
Ein "Erfahrungsbericht" der eigentlich keiner ist, weil er etwas unterstellt was rechtlich nicht existent ist.

Also statt hier auf MSI rumzuhacken würde ich die Schuld eher beim insolventen Händler suchen. Also dem, der dir rechtlich zur Gewährleistung verpflichtet ist.

Abgesehen davon hatte ich noch nie Probleme mit MSI.
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss meinen Vorrednern vollkommen recht geben. Bei Problemen während der Garantie Reparatur Auftrag bei MSI stellen und dann musst es einsenden. So ist das bei jedem man kann es über den Händler machen oder direkt Hersteller.
 
Naja aber das kann man ja dem Threadersteller auch vernünftig erklären, statt ihn direkt anzumaulen.

@silberfan:
Also es ist tatsächlich so. Die 2 Jahre Gewährleistung, die dir gesetzlich zustehen, muss dir der Händler gewähren. Wobei die dir nix gebracht hätte, da du nach 6 Monaten beweisen musst, das der Fehler von Anfang an vorhanden war.
MSI selbst, als Hersteller, kann dir eine Garantie einräumen, die allerdings komplett freiwillig ist. Wenn MSI z.B. eine 2jährige Garantie anbietet und dein Board da drunter fällt, stehen die Chancen gut, das Ding nochmal ausgetauscht zu bekommen. Aber Vorsicht! Es kann sein, dass du die Versandkosten auch selber tragen musst. Bei manchen kriegst du ein RMA Label, bei anderen nicht.
 
ShiningDragon schrieb:
Du hast keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung, wenn es für den insolventen Händler keinen Nachfolger gibt, der die rechtlichen Pflichten übernommen hat. Das ist das Risiko, wenn man stets beim günstigsten Preisvergleichsanbieter einkauft.

Hast Du bei MSI denn anstelle der Gewährleistung mal versucht die Garantie(!) einzulösen?
https://de.msi.com/page/garantie

Die Bedingungen hierzu sind seitens MSI eindeutig geregelt und ich kann sie nicht als kundenfeindlich abtun.

Kann man doch .
Leider Verweist MSI auf den Händler also Gewerbliche nicht Private Kunden.
Bist du Geschäft kannst das problemlos machen.
Bist Privatie bist der de a****te.
Bei Gigabyte und sogar WD hatte ich solche Probleme nicht.
Seinerzeit auch Plextor auch nicht .
Angerufen die haben per Mail eine PDF Datei mit Rücksende Unterlagen dir zugeschickt.
Ware eingepackt , Zettel zur Post mitgenommen eingeschickt und das wars .
Musste sogar nix dazu Bezahlen.
Und das ging ohne das man den Shop dazu Kontaktieren musste !
Ergänzung ()

roterhund07 schrieb:
Warum sollten sie den gewährleistungsfall anders abwickeln? Die Gewährleistung geht vom Händler aus und gilt für Probleme die von Anfang an bestanden sind. Im ersten halben Jahr muss der Händler dir nachweisen dass der Fehler nicht von Anfang an bestand, in den anderthalb Jahren danach du.

Dumm nur wenn es das Geschäft nicht mehr gibt weil Insolvenz gegangen
Nachweisen kann ich das Problemlos das es ein Gewährleistungsfall ist MSI stellt sich trotzdem quer und verweist auf Geweblich treibende NICHT auf Private . das ist der kline aber feine Unterschied.
Halt also nichts mit Itgendwelchen Nachweisen zu tun die man erbringen muss!.
Hier geht es allein um den Unterschied ZWISCHEN GEWERBLICH und PRIVAT:
 
Hi,

Kann man doch .
Leider Verweist MSI auf den Händler also Gewerbliche nicht Private Kunden.

für Gewährleistung ja, da ist das auch vollkommen korrekt! Was du möchtest und auch als Privatperson immer nur gegenüber einem Hersteller geltend machen kannst ist die in Deutschland vollkommen freiwillige Garantie! Du hattest auch bei Gigabyte oder WD als Privatperson bzw. -käufer keine Gewährleistungsansprüche ggü. den Unternehmen!

Und gerade was die Garantieabwicklung angeht ist MSI ein bisher sehr gutes Unternehmen gewesen, ich kann mir nicht vorstellen, wieso das jetzt ein Problem sein sollte.

Dumm nur wenn es das Geschäft nicht mehr gibt weil Insolvenz gegangen

dafür kann aber doch der Hersteller bitte nichts?!

Hier geht es allein um den Unterschied ZWISCHEN GEWERBLICH und PRIVAT

richtig, und in DE hast du als Privatkunde gegenüber dem Hersteller NIE einen Gewährleistungsanspruch! Es sei denn, der Hersteller verkauft es auch direkt an dich. Du hast Gewwährleistung immer nur ggü. dem Händler und Verkäufer. B2B sieht wieder anders aus, aber da bist du als Privatperson immer außen vor. Das handhabt niemand anders!

VG,
Mad
 
rg88 schrieb:
Unabhängig davon, was ich von persönlich von MSI halte:

Dir ist offensichtlich der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht bekannt.
Wie kommst du darauf, dass ein Hersteller für die Gewährleistung gerade stehen sollte? Du hast deinen Kaufvertrag mit einem Händler abgeschloßen und demgegenüber hast du auch Gewährleistungsansprüche, gegen den Hersteller überhaupt keine. Wieso auch?

Wenn dann würde hier eventuell eine Hersteller-Garantie greifen, was eine freiwillige Leistung des Herstellers ist und auch dementsprechend seiner Bedinungen untersteht, welche einschränken wie etwas abgewickelt wird, über wen etwas abgewickelt wird und was von der Garantie abgedeckt wird.

Mir ist der Unterschied schon bekannt aber Gegenfrage wie kommt ein Hersteller dazu die Gewährleistung die gesetzlich vorgegeben ist nur auf Gewerblich treibende zu Beschränken !
Das ist nicht im sinne der Gewährleistung die Gesetzlich Vorgegeben ist.
Der Hersteller ist Verpflichtet beio korrekten Nachweis die gesetzliche Gewährleistung anzuerkennen und auch dies gemäß den vorgaben Zu behandeln und dies nicht in Aabhängigkeit zu setzten zwischen Privat und Gewerblich !

http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Die Garantie auch hier in Deutschland muss der Hersteller mit 2 Jahren angeben.Dies sit auch Gesetzlich vorgegeben !.
 
Erstmal willkommen im Forum.
Auch, wenn es hier um Grafikkarten geht, solltest du dir diesen Artikel mal durchlesen. Dort gibt es auch einen Abschnitt:
Was passiert, wenn der Händler pleite geht?
Ebenfalls mit MSI (bei ner Grafikkarte) gab es einen Fall, der aber gelöst werden konnte. Kannst du dir auch mal durchlesen.
Der erwies sich letztlich als die Wunderwaffe; ruf dort mal an und schildere dein Anliegen; bin guter Dinge, dass du es so noch geregelt kriegst.
 
lies mal deinen verlinkten Artikel richtig durch, da steht ausnahmslos nur "Käufer" und "Verkäufer"

Wer hat dir das Board verkauft? MSI? Nein, es war der Händler. MSI verkauft dem Distributor das Board, der Distri an den Hädner und der Händler an dich
Abgesehen davon müsstest du nach 6 Monaten nachweisen dass der defekt schon vor dem Kauf vorhanden war, was extrem schwer wird (sprich Gutachten oder Rückrufaktion)

Es ist nicht unüblich bei Mainboard und Grafikkarten, dass du den Hersteller nicht direkt um eine RMA bitten kannst, das handhaben ASUS und Gigabyte afaik genau so. Oft gibt es aber die Option bei Insolvenz des Händlers eine Ausnahme zu machen und die Abwicklung direkt über den Hersteller zu handlen, dazu müsste man aber einfach mal freundlich nachfragen und die korrekten Begriffe verwenden
 
Madman1209 schrieb:
Hi,



für Gewährleistung ja, da ist das auch vollkommen korrekt! Was du möchtest und auch als Privatperson immer nur gegenüber einem Hersteller geltend machen kannst ist die in Deutschland vollkommen freiwillige Garantie! Du hattest auch bei Gigabyte oder WD als Privatperson bzw. -käufer keine Gewährleistungsansprüche ggü. den Unternehmen!

Und gerade was die Garantieabwicklung angeht ist MSI ein bisher sehr gutes Unternehmen gewesen, ich kann mir nicht vorstellen, wieso das jetzt ein Problem sein sollte.



dafür kann aber doch der Hersteller bitte nichts?!



richtig, und in DE hast du als Privatkunde gegenüber dem Hersteller NIE einen Gewährleistungsanspruch! Es sei denn, der Hersteller verkauft es auch direkt an dich. Du hast Gewwährleistung immer nur ggü. dem Händler und Verkäufer. B2B sieht wieder anders aus, aber da bist du als Privatperson immer außen vor. Das handhabt niemand anders!

VG,
Mad

FALSCH

LESEN


Die Gewährleistung ist nicht freiwillig sondern auch hier GESETZLICH VORGESCHRIEBEN:

Man geht immer davon aus das Sie frewillig ist ist sie aber nicht

im Kaufrecht:

(zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
oder Minderung (§ 441 BGB),
Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB),

im Werkvertragsrecht:

(zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB),
dann Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen und Vorschuss bei Selbstvornahme (§ 637 BGB)
oder Rücktrittsrecht (§ 634 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
oder Minderung (§ 638 BGB),
Anspruch auf Schadensersatz (§ 634 Nr. 4 BGB und die dort genannten Vorschriften).

Begriff
Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (= beweglichen Sachen) sieht das Gesetz (§ 476 BGB) als grundsätzliche Beweiserleichterung für Verbraucher vor, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

Garantievereinbarungen und Gewährleistung bei Insolvenz

Besonders problematisch wird die Sache aber erst bei einer mit dem Händler vereinbarten Garantie. In der Regel wird der Schuldner nicht mehr in der Lage sein, diese zu erfüllen, so dass der Kunde hinsichtlich Garantieansprüchen oftmals in die Röhre guckt. Nicht viel besser verhält es sich laut ARAG Experten bei Gewährleistungsansprüchen, die immer gegenüber dem Verkäufer, in diesem Fall, dem insolventen Händler geltend gemacht werden müssen, so dass ein Rückgriff auf den Großhändler nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht möglich ist. Die einzige Möglichkeit für den Kunden kann eigentlich nur darin bestehen, eine Herstellergarantie, soweit vorhanden, direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Hat der Kunde ein bereits bezahltes Gerät, beispielsweise im Rahmen einer Reparatur beim insolventen Händler stehen, muss er sich darum kümmern, diese im Rahmen seiner Aussonderungsrechte auch, gegebenenfalls unrepariert, zurückzuerhalten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter das Gerät in Unkenntnis der Eigentumslage anderweitig verwertet.

LESEN !!!!
 
Hi,

Mir ist der Unterschied schon bekannt aber Gegenfrage wie kommt ein Hersteller dazu die Gewährleistung die gesetzlich vorgegeben ist nur auf Gewerblich treibende zu Beschränken !

weil du den Gewährleistungsnaspruch in Deutschland als Privatperson und -käufer IMMER NUR gegenüber dem Verkäufer hast!

Das ist nicht im sinne der Gewährleistung die Gesetzlich Vorgegeben ist.

doch, vollkommen und absolut!

Die Garantie auch hier in Deutschland muss der Hersteller mit 2 Jahren angeben.Dies sit auch Gesetzlich vorgegeben !.

Nonsens, eine Garantie ist immer freiwillig!

Hier schmeißen einige etwas durcheinander und das sollte erstmal richtig gestellt werden !

Nonsens, der Einzige, der Dinge durcheinanderwirft bist du!

Gewährleistung: gesetzlich vorgegeben, zwischen Käufer und Verkäufer, 24 Monate
Garantie: freiwillige Zusatzleistung


nein, RICHTIG! Selbst lesen! Du verwechselst regelmäßig Gewährleistung und Garantie!

Die sog. Qualitätsgarantie ist eine – zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht zusätzlich übernommene – freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. des Herstellers.


tu das doch bitte mal selbst!

Insolvenz des Händlers
Geht andererseits der Händler in Konkurs, so hat oft der Kunde das Nachsehen. Soweit er gegen den insolventen Händler eine Geldforderung hat, z. B. bei einer nachträglich vereinbarten Preisminderung, bleibt ihm nichts anderes übrig, als die Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die einzige Möglichkeit für den Kunden kann eigentlich nur darin bestehen, eine Herstellergarantie, soweit vorhanden, direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

VG,
Mad
 
Zuletzt bearbeitet:
Silberfan schrieb:
Mir ist der Unterschied schon bekannt
Offensichtlich nicht!
Ein Hersteller kann keine Gewährleistung geben, nur eine freiwillige Garantie.

Bitte versteh das doch endlich:
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche hast du nur, ausschließlich und bei jedem Produkt das du kaufst gegenüber dem Verkäufer.

Verkäufer war nicht MSI, sondern dein nun insolventer Händler!
Gibt es den Verkäufer nicht mehr, ist das Dein persönliches Pech. Dafür kann der Hersteller natürlich nichts.

Ein Hersteller kann darüber hinausgehend und immer freiwillig eine Garantie gewähren.
Dazu stellt jeder Hersteller individuelle Bedingungen auf.

B2B Geschäfte laufen halt anders. Das ist immer so und hat auch gute Gründe.
Du als Privatperson hat mit den B2B Konditionen auch gar nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da verlinkt man als Eröffner mehrer Seiten und hat diese dann selber nicht gelesen?! Das ist schon hart...Gewährleistung ist zum Händler hin, dass dir dieser keine defekte Ware verkauft. Garantie vom Hersteller ist wie schon mehrfach gesagt eine FREIWILLIGE Leistung.
 
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