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Niemand geht davon aus, dass sie (die Gewährleistung) freiwillig ist, wir wissen alle dass die gesetzliche geregelt ist.
Aber du willst nicht verstehen, dass die Gewährleistung nur zwischen Käufer und Verkäufer gilt und der Verkäufer ist NICHT!! MSI
ich verstehe diesen ganzen beitrag nicht und befürchte, dass es nur um ein "dampfablassen" geht.
gesetzlich ist alles klar.... gewährleistungspflicht=2 jahre, garantie=Freiwillige leistung.
kauf halt ein neues mainboard eines anderen herstellers, hier gibt es kein kaufzwang eines herstellers. fertig schluss.
du darfst natürlich auch die grosse keule in die finger nehmen und msi auf schadenersatz verklagen... ob dir ein anwalt dafür beiseite stehen möchte, ich befürchte eher nein.
aber Gegenfrage wie kommt ein Hersteller dazu die Gewährleistung die gesetzlich vorgegeben ist nur auf Gewerblich treibende zu Beschränken !
Das ist nicht im sinne der Gewährleistung die Gesetzlich Vorgegeben ist.
Der Hersteller ist Verpflichtet beio korrekten Nachweis die gesetzliche Gewährleistung anzuerkennen und auch dies gemäß den vorgaben Zu behandeln und dies nicht in Aabhängigkeit zu setzten zwischen Privat und Gewerblich !
Wiederum hast du es nicht verstanden.
Wenn man mit gesetzlichen Regelungen um sich wirft, sollte man auch diese zumindest im Ansatz verstehen.
Du hast mit dem Hersteller keinen Kaufvertrag abgeschloßen, also hast du auch keine Gewährleistungsansprüche. Punkt, aus. Egal was du dir da zurecht biegst.
Sag mal, liest du überhaupt das was du postest?
Zum einen vermischt du schon wieder zwei vollkommen unterschiedliche Sachen (Garantie != Gewährleistung) und dann erfindest du auch noch irgend ein Geschwurbel zu gesetzlichen Sachen, welche es nirgends gibt. Es gibt KEINE gesetzliches Vorgaben bezüglich einer Garantie, aber das hab ich dir oben schon erklärt und zig andere auch.
Du bist hier schlicht die ganze Zeit im Unrecht.
Du willst es aber nicht kapieren glaub ich.
Btw: Satzzeichen werden nach gewissen Regeln in einem Text verteilt und nicht danach wo sie dir gerade optisch passend erscheinen.
36 Monate Herstellergarantie auf MSI Motherboards und Grafikkarten
MSI erweitert den Service bei Mainboards und Grafikkarten für eine erhöhte Kundenzufriedenheit bei Endverbrauchern. Der Käufer erhält ab sofort 36 Monate Hersteller-Garantie ab Produktionsdatum. Im Servicefall können Sie das genaue Produktionsdatum über Ihren Fachhändler erfragen. Damit erhält der Käufer ein weiteres Jahr Sicherheit auf Komponenten, eine freiwillige Leistung seitens MSI, als dies die gesetzliche Regelung vorsieht. MSI unterstreicht mit der erweiterten Garantie deutlich die gesteigerte Produktqualität im Vergleich zu vergleichbaren Marktlösungen.
Zusätzlich ist die Rückabwicklung bei defekten Komponenten (Mainboards & Grafikkarten) wesentlich vereinfacht und optimiert worden. Ihr Händler hat die Möglichkeit, das defekte Produkt direkt an MSI zu senden. Ein Umweg über die Distribution ist nicht notwendig.
An deiner Stelle würde ich da anrufen und mal nach der Garantie fragen bzw. schildern, dass dein Händler dein Mainboard aufgrund Insolvenz nicht als Garantiefall einsenden kann. Dass MSI Anfragen zur Gewährleistung abblockt ist absolut üblich, wie dir hier schon zigfach erklärt wurde, auch wenn du es nicht glauben willst.
@ TE:
wenn man genug leute fragt hört man von problemen mit jedem existierenden hersteller. warum man über 18 monate nach dem kauf noch auf gewährleistung (beweislastumkehr nach 6 monaten) pocht, und dann auch noch direkt beim hersteller, ist mir offen gesagt schleierhaft. für die insolvenz des händlers kann MSI nichts.
Der TE bringt hier zwar einiges durcheinander, aber auch wenn MSI hier rechtlich auf der sicheren Seite ist finde ich, dass man bei solchen Fällen kulanzweise direkt abwickeln kann. Ich erinnere mich an zwei defekte Grafikkartenlüfter bei Creative Labs, die wurden immer direkt und unproblematisch vom Hersteller abgewickelt.
Andererseits bringen Erfahrungen wie diese vielleicht Kunden dazu, nicht mehr beim billigsten Geizhals-Anbieter zu kaufen, sondern auch Punkte wie Servicequalität und Marktpräsenz stärker mit einzubeziehen. Ab einer bestimmten Preisklasse kaufe ich zb bevorzugt bei Amazon und Alternate, weil ich im hohen drei- bzw. vierstelligen Preis nicht 20 EUR sparen will und am Ende auf einem defekten Artikel sitzen bleiben will.
Wie kannst du das denn problemlos nachweisen? Hast du einen guten Freund, der dir gratis Gutachten erstellt? Selbst wenn es hier zu einer Bearbeitung als Gewährleistung käme, stelle ich mir diesen Nachweis bei einem Mainboard ziemlich schwierig vor.
Ich erinnere mich an zwei defekte Grafikkartenlüfter bei Creative Labs, die wurden immer direkt und unproblematisch vom Hersteller abgewickelt.
Dann wurden diese evtl. im Rahmen eines Garantie-Anspruchs abgewickelt? MSI scheint ja in diesem Fall darauf zu beharren, dass sie keinen Gewährleistungsfall bearbeiten, und das ist völlig korrekt. Vielleicht würden sie anders reagieren, wenn er mal gezielt nach einer Garantieabwicklung fragen würde.
Der TE bringt hier zwar einiges durcheinander, aber auch wenn MSI hier rechtlich auf der sicheren Seite ist finde ich, dass man bei solchen Fällen kulanzweise direkt abwickeln kann.
das würden sie sicher, wenn der TE nicht auf seinem Gewährleistungsanspruch beharren würde (den er nie ggü MSI hatte), sondern einfach seinen Garantieanspruch einmal ansprechen würde (den er vielleicht noch hat)...
Paar Leute haben übersehen, dass man die Garantie bei MSI nur über den Händler in Anspruch nehmen kann.
Aber es ist alles geklärt. Er hat ja schon bei MSI angerufen und die Kontaktdaten erhalten über die die Garantie abgewickelt werden kann, weil sein Händler pleite ist. Das ist leider nicht kostenlos, aber das ist halt, wie schon gesagt wurde, einfach so, wenn ein Laden insolvent wird.
Also entweder demnächst bei Amazon oder Mediamarkt bestellen oder eben nur noch Hardware kaufen, die direkte Reparatur anbieten.
Jetzt ein neues Board für 50€ ist auch immer noch besser als gar nichts.
Mir ist der Unterschied schon bekannt aber Gegenfrage wie kommt ein Hersteller dazu die Gewährleistung die gesetzlich vorgegeben ist nur auf Gewerblich treibende zu Beschränken !
Das ist nicht im sinne der Gewährleistung die Gesetzlich Vorgegeben ist.
Der Hersteller ist Verpflichtet beio korrekten Nachweis die gesetzliche Gewährleistung anzuerkennen und auch dies gemäß den vorgaben Zu behandeln und dies nicht in Aabhängigkeit zu setzten zwischen Privat und Gewerblich !
Gar nicht. Die Gewährleistung ist zwar gesetzlich geregelt, dabei handelt es sich allerdings um einen Anspruch gegenüber dem Vertragspartner und das ist der Händler und nicht der Hersteller.
Die Garantie auch hier in Deutschland muss der Hersteller mit 2 Jahren angeben.Dies sit auch Gesetzlich vorgegeben !.
Nein, gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung, die Herstellergarantie ist dagegen freiwillig.
Hast du nochmal versucht MSI den Fall am Telefon zu schildern und ihnen erklärt, dass der Distributor eine Bearbeitungsgebühr verlangt? Das erste Problem ist halt schon mal, dass bei MSI niemand für dich zuständig sein wird, weil die die Garantieabwicklung für Endkunden nicht selbst erledigen.
Richtig, wenn er nur den Begriff "Gewährleistung" aus seinem Kopf streichen würde und statt dessen bei MSI um eine Garantieabwicklung bitten würde (da es den Händler inzwischen nicht mehr gibt), hätte er deutlich größere Chancen das ihm unbürokratisch geholfen wird. Auch MSI hat ein Interesse an zufriedenen Kunden.
Wenn er natürlich auf seinen Gewährleistungsanspruch besteht - den er nicht hat - und mit Paragraphen um sich wirft - die es nicht gibt - kann auch der MSI Mitarbeiter nur mit dem Kopf schütteln und wird den verwirrten Menschen irgendwie abwimmeln.
Es kommt auf die richtige Formulierung an. Und - ein in dem Fall sicher guter Rat - wie es in dem Wald hinein schallt, so schallt es heraus. Der Ton macht die Musik.
Wie heißt es doch so schön: "Wer ficken will, muss freundlich sein."
Und wenn MSI die Garantieabwicklung nicht selber machen will - so wie sie es ja auch schreiben ("über den Händler") - und dich deshalb an einen Distributor vermittelt, und dieser für seine Leistung Geld sehen will, ist das völlig in Ordnung. Warum sollte ein Unternehmen, dass mit dir nichts zu tun hat, unentgeldlich tätig werden?
Dann wurden diese evtl. im Rahmen eines Garantie-Anspruchs abgewickelt? MSI scheint ja in diesem Fall darauf zu beharren, dass sie keinen Gewährleistungsfall bearbeiten, und das ist völlig korrekt.
War im zweiten Fall sogar Kulanz (da über 3 Jahre nach dem Kauf). Ob der erste Fall Gewährleistung oder Garantie war, weiß ich nach so vielen Jahren leider nicht mehr. Ich sehe die Einordnung seitens MSI aber grundsätzlich genausi wie du.
So wie ich das sehe, wickelt MSI aber auch die 36 Monate Herstellergarantie über den Händler ab. Insofern laufen Garantie und Gewährleistung über den Händler. Würde da im Zweifelsfall eher zur Gewährleistung greifen, da bei Garantie zusätzliche Kosten berechnet werden dürfen (je nach Vertrag), bei Gewährleistung aber nicht (abgesehen Porto).
Würde da im Zweifelsfall eher zur Gewährleistung greifen, da bei Garantie zusätzliche Kosten berechnet werden dürfen (je nach Vertrag), bei Gewährleistung aber nicht (abgesehen Porto).
das kann man jetzt auch noch 4 Seiten lang fortführen, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass alle hier recht haben und du leider, mit deiner Interpretation der Rechtsauffassung, etwas falsch liegst.
Es tut mir zwar leid für dich, sowas ist immer ärgerlich, aber du solltest den Rat befolgen und (freundlich) einen anderen Händler fragen, ob er das für dich einsenden kann. Ist aus meiner Sicht der schnellste und unkomplizierteste Weg.
viel Glück
Deswegen kaufe ich auch nur noch bei Händlern, die nach dem 6. Monat nicht pauschal mit der Aufhebung der Beweislastumkehr argumentieren. Amazon und Alternate kenne ich hier als fair. Media Markt als äußerst unangenehm.