Musikrechte, an wen wenden?!

picxar

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Hallo Leute,
ich weiß mein thread Titel ist nicht soooo aussagekräftig, deshalb Versuch ich jetzt nochmal kurz zu erklären um was es geht. Also wir haben an der Uni ein Projekt, in diesem Projekt sollen wir verschiedene Ideen in Apps umsetzen z.b wir haben den Themenbereich Ernährung und haben diesebzüglich eine App entwickelt bzw. die Idee für eine App. Soo natürlich soll die App bzw. die Idee auch präsentiert werden, unsere Idee war ein Video. In diesem Video soll unter anderem urheberrechtlich geschützte Musik verwendet werden. Was muss ich machen, damit ich bzw unser Team kein Stress bekommt und wir die Musik verwenden dürfen?
lg picxar
 
Wie alt ist das Musikstück?
Ansonten ab zur Gema. (und über "leicht" gesalzene Preise wundern.:freak:) https://www.gema.de/
(einmaliges Abspielen vor 100 Leuten kann mal locker 200€ pro Musikstück ausmachen - es gibt einen Tarifrechner auf der Seite)

Als Alterternative würde ich mich an irgendein kleines Label wenden und "Erlaubnis" einholen oder alte Musik nehmen, die nicht mehr geschützt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
alte Musik nehmen, die nicht mehr geschützt ist.
Und welche sollte das sein? Die Gema hat auch die Rechte an alter Musik, weil sie die Erben vertritt.
 
Das Urheberrecht verfällt nach einigen Jahrzehnten. (imho 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers) http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,425017,00.html
EDIT: Im Spiegellink ist die Rede von 50 Jahren nach Erschaffung.

Urheberrechte lassen sich imho nicht übertragen.

Aber vererben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht schrieb:
In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der ideellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng mit einander verbunden sind (sog. monistische Theorie). Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich unübertragbar erklärt. Die einzige Möglichkeit ist die Übertragung durch Erbfolge. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich. Dagegen schließt § 29 Abs. 1 UrhG eine Übertragung des Urheberrechts, die nicht in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt, aus; die Kommerzialisierung des Urheberrechts wird hierdurch also deutlich eingeschränkt.

Kommt es aufgrund eines Erbfalls oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zu einem zulässigen Übergang des Urheberrechts auf einen oder mehrere Erben, so kommen diesen als Rechtsnachfolgern die dem Urheber zustehenden Rechte zu, soweit das Gesetz keine Einschränkungen enthält (§ 30 UrhG). Ein Alleinerbe kann daher grundsätzlich wie der Urheber über das geerbte Urheberrecht verfügen
 
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Warte vielleicht noch ein Jahr. 2012 soll im Rahmen der neuen Telemediengesetze auch das Urheberrecht überarbeitet werden. :P
Nicht jede Musik ist gleich von der Gema geschützt.
Machinae Supremacy zB hat einiges kostenlos auf ihrer Webseite veröffentlicht und die Leute sind a) gut via Mail/Facebook zu erreichen und b) stehen sie sehr offen kostenloser Nutzung ihrer Musik gegebenüber. (Natürlich nur solange man selbst kein Geld damit verdienen will..)
Viele Stücke in der Soundcloud sind auch in der CCL veröffentlicht.
 
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