Muss der Webmaster im Impressum stehen?

L

LordSD

Gast
Hi ihr,

ich betreue aktuell 3 Webseiten. Diese habe ich entweder ehrenamtlich aufgesetzt oder als Angestellter im Minijob.
Bei Webseiten die durch Werbeagenturen erstellt wurden, finde ich oft einen Punkt im Impressum der sich "Webmaster" nennt. Hier steht dann die Werbeagentur drin mit vollem Namen und voller Anschrift drin.

Jetzt meine Frage: Muss ich mich persönlich dann auch als Webmaster in meine erstellten Webseiten eintragen? Riskiere ich (oder die Personen auf die die Webseite läuft) eine Abmahnung?

Ich habe schon gegoogelt und je nach Seite ist die Aussage unterschiedlich und bin zu keinem Ergebnis gekommen, daher wollte ich einfach mal hier im Forum fragen.

Herzlichen Dank euch!

LG
 
LordSD schrieb:
Ich habe schon gegoogelt und je nach Seite ist die Aussage unterschiedlich und bin zu keinem Ergebnis gekommen, daher wollte ich einfach mal hier im Forum fragen.
Ziemlich schwer vorstellbar.
Welche Seiten hast du denn herangezogen?
 
§ 5 TMG

Ich würde behaupten, dass der Webmaster nicht genannt werden muss. Diensteanbieter ist die jeweilige Gesellschaft (z. B. der Verein, aber ich denke hier sollte der Vereinsvorsitzende angegeben werden).
Das das oftmals dabeisteht hat vermutlich den Hintergrund, dass die Werbeagentur für den ganzen Auftritt mit zuständig ist und erleichtert nun mal die Kommunikation wenn doch etwas anliegen sollte.
 
Rechtliche Tipps im Computerbase .... immer wieder lustig. :D

Ich mache es mir einfach.
https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html#

Der Webmaster muss in dieser Funktion (!) nicht drin stehen.
Es sei denn er ist Betreiber der Webseite oder vertretungsberechtigt für eine juristische Person, die die WebSeite betreibt ( in rechtlichen Angelegenheiten )
 
Hi,

im Impressum muss afaik nur folgende Daten enthalten sein:

Anbieter:​

Firmenname
Straße
PLZ & Ort

Ust-IdNr.:
Amtsgericht XYZ


Inhaber:​

Vor und Nachname des Inhabers
Straße
PLZ & Ort


Zudem muss eine Datenschutzerklärung enthalten sein oder halt ein Verweis dazu wenn du ein Overlay für die Datenschutzerklärung benutzen möchtest, da du das Impressum nicht überladen möchtest. Ein überladenes Impressum ist nicht schön :D

Einen Verweis zur Datenschutzerklärung sollte sich auch im Cookie-Opt-In finden genau so wie die AGBs, die AGBs muss man aber nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt setzen :)
 
Huhu, schaue dir doch Webseiten von Rechtsanwälten an, wie genau die das machen.
 
Danke euch für die Antworten. Ich weiß, dass ich im Falle eines Falles nicht auf euch verweisen kann... leider :D Aber dann wird dies wahrscheinlich keine Pflicht sein, sondern nur ein Zusatz bei bestimmten Fällen oder wenn die Agentur sich gerne nochmal verewigen möchte!
 
Webmastereintrag ist eher Werbung bzw wird bei günstigen Preisen gerne mal verlangt wg Backlinking.
Oft sieht man auch "Design/Technische Umsetzung" statt Webmaster.
 
Zuletzt bearbeitet:
xxMuahdibxx schrieb:
P.S. auf der anderen Seite ... hafte ich als Betreiber wenn der Webmaster Fehler macht ?
Diese "wenns" werden ja auf den Seiten auch behandelt. Den inhaltlichen Verantwortlichen muss man wohl angeben - wenn das gleichzeitig der Geschäftsführer ist, muss er aber nicht explizit genannt werden usw...

Es ist halt immer ein klares: "Es kommt drauf an".
Und wenn man vernünftig recherchieren würde, würde man diese Fragen (wie z.B. "wer ist inhaltlich verantwortlich"), um die es sich am Ende dreht, auch schon mitbekomen haben und sie hier ja proaktiv beantworten als Threadersteller... ach, man darf ja wohl noch träumen :-)

Webmaster heißt ja auch nicht zwingend, dass diese Person inhaltlich verantwortlich sein muss... Welche rechtliche Bedeutung hat die Information des Webmasters denn?
 
Der Impressumspflichtige muss in der Lage sein bemängelde Inhalte nach Zurkenntnisnahme umgehend zu beseitigen! Ist der Impressumspflichtige dazu nicht in der Lange, zum Beispiel wegen mangelnder technischer Kenntnisse und Fertigkeiten, so muss der Webmaster im Impressum aufgeführt sein, der die Seite pflegt. Ausser dem Impressumspflichtigen selbst muss im Bedarfsfall immer eine weitere Person aufgeführt sein, welche Zugriff auf den Inhalt der Webseite besitzt. Dies ist in der Regel der Webmaster.
 
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