Muss ich dem Arbeitgeber sagen was ich für eine Krankheit hatte?

apokalypse

Lieutenant
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Apr. 2003
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Jo, Titel sagt alles.
War einen Tag krankgeschrieben. Muss ich meinem Arbeitgeber, falls er fragt, sagen was ich hatte oder kann ich dort sagen das ich dazu keine Aussage machen möchte?

LG
 
Nein. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber nur mitzuteilen, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und die voraussichtliche Dauer dieser. Deshalb stehen auf einer ärztliche Bescheinigung auch nur diese beiden Angaben und nicht die Art der Krankheit.
 
Also ich war diesen Dienstag krank.
Morgen hole ich mir nachträglich einen Krankenschein. Dieser ist auch gültig da diese ja bis zu 3 Tagen nach der Krankheit ausgestellt werden können/dürfen.
Also kann ich dann stillschweigen, richtig?
 
Die Diagnose steht eh auf dem Schein. Allerdings codiert. Bin mir aber nicht sicher, ob die auch auf der Kopie für den Arbeitgeber steht. Sie dürfte aber draufstehen. Einen generellen Auskunftsanspruch hat der Arbeitgeber aber nicht.
Zuständig für Datenschutz ist der Betriebsrat. Dieser kann auch einem Auskunftsanspruch zugestimmt haben, der dann im Arbeitsvertrag steht. In besonderen Fällen, wenn zum Beispiel Prüfungen o.ä. verpasst werden, kann auch eine Attestpflicht bestehen, aus dem die Diagnose hervorgehen muss.
Außerdem hat der Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch, sofern der betrieblich Ablauf gestört werden könnte. Komplizierte Sache, aber allgemein liegt die Gesundheit der Angestellten im betrieblichen Interesse und die Auskunftspflicht wird meist bejaht, insbesondere bei häufigeren Ausfällen oder anderen Auffälligkeiten.

Ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht auf jeden Fall, also kann das Gespräch an dieser Stelle sehr spannend werden. Du darfst im Gegensatz zu unzulässigen Fragen an dieser Stelle nicht lügen, aber eine Antwort verweigern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auf dem Schein steht die Diagnose nur für die Krankenkasse, den Schein der zum AG geht ist leer und ohne Diagnose.
Wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt, muss man den Arbeitgeber davon informieren, weil sich andere ja bereits angesteckt haben könnten, aber dann weist der Arzt Dich darauf hin und wird Dich auch erst wieder arbeitsfähig schreiben, wenn die Krankheit ausgeheilt ist.
Bei einer eintägigen Krankheit handelt es sich ja meistens um "Faulfieber", das nicht ansteckend ist. :daumen:

Man muss den AG unverzüglich von seiner Krankheit informieren, am besten vor Arbeitsbeginn krank melden, es reicht aber innerhalb von 3 Tagen eine entsprechende Bescheinigung abzugeben. Viele AG verzichten aber auch bei eintägigen Erkrankungen auf die Krankmeldung, wenn man glaubhaft macht, dass man krank ist. Nachträgliche Bescheinigungen wird kein Arzt ausstellen,weil er das nicht darf, er kann Dir bescheinigen, dass Du bereits seit Dienstag krank warst, es steht aber drauf wann es festgestellt wurde.

http://www.arbeitsratgeber.com/krankmeldung_0249.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem betrieblichen Interesse ist so eine Sache. Natürlich muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Art der Erkrankung mitteilen, wenn diese die Arbeitsabläufe im Betrieb tangiert. Das heißt jedoch anders herum nicht, dass automatisch ein Auskunftsanspruch seitens des Arbeitgebers bei allen Krankmeldungen besteht.

Siehe dazu auch:

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=59083
 
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