Muss man mit seinem richtigen namen unterschreiben?

S.Stallone

Lt. Junior Grade
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Hallo,

kurze Frage, wenn ich irgendwo eine unterschrift druntersetzen muss, MUSS diese 100% lesbar sein?
Ein kollege meinte er macht meistens paar kreise hin und fertig, ist ihm egal ob man es lesen kann oder nicht, so wäre halt seine unterschrifft.
Wie sieht das rechtlich aus?
 
uf, und auf deutsch?
wikipedia ist mir zu kompliziert und ausführlich geschrieben, da muss man erstmal richtig nachdenken und 10din A4 seiten lesen um auf meine einfache frage eine antwort zu bekommen.
Aber danke ^^
 
Drei lesbare Buchstaben reichen aus, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Laut wiki.

UNd was ich aus meinen Privatrechtvorlesungen noch weiß.
Im Prinzip muss man mit dem richtigen Namen unterschreiben.
Es sei denn der Vertragspartner bzw sein Vertreter erkennt dass er den Vertrag eindeutig mit dir abschließt, sprich der Name ist irrelevant.
Soll heißen, wenn Karl Heinz Riedle beim Hotelier zwei Kreuze hinmacht oder mit einem Pseudonym unterschreibt, ist das trotzdem rechtsgültig, da der Hotelier sein Hotelzimmer an den gegenüber vermietet und nicht an Karl Heinz Riedle.
 
Danke :) also ein einfacher kreis reicht zb nicht aus.
 
Jace schrieb:
Drei lesbare Buchstaben reichen aus, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten.

mhhh, wenn ich aber meinen Ausweiß verlänger bzw. beantrage, muß ich da ja unterschreiben, damit se die Unterschrifft aufm Ausweiß drucken. und diese sollte ja überprüft werden.

hab aber im Nachnamen 4 Buchstaben, und da ist der erste Buchstabe lesbar, der Rest isn Strich. gab nie Pobleme.

nur Fragen se bei Pakete oder beim einkaufen was es überhaupt heissen soll
:evillol:
 
er macht meistens paar kreise hin und fertig

Darf man fragen wieso? Wenn eine Unterschrift schnell mal irgendwo drunter geklatscht wird bzw. man sich dabei nicht soviel Mühe wie bei der Postkarte gibt, dann wird selbige schon mal unleserlich. Wieso sollte ich aber mutwillig einfach ein paar Kreise hinmachen oder gar andere Namen verwenden?
 
@China
Ärtze können schreiben? :confused_alt: Alles was ich sehe sind irreführende Linien die meiens Erachtens kein normaler Mensch entziffern kann. Ich dachte immer das deren Schrift eine Symbol oder Geheimsprache entsprechen würde :eek:
 
buwwel schrieb:
hab aber im Nachnamen 4 Buchstaben, und da ist der erste Buchstabe lesbar, der Rest isn Strich. gab nie Pobleme.
Dito, bei mir sind's 5 Buchstaben, wovon 2 lesbar sind. Hatte bis jetzt ebenfalls keine Probleme damit. Wenn die nicht mal bei der Personalausweisverlängerung meckern, dann wird das ansonsten auch niemanden interessieren.
 
@Threadersteller In manchen Situationen reicht ein Kreis eben doch aus..

Und das Gericht hat entschieden, dass 3 Buchstaben ausreichen. Es war jedoch nie die Rede davon, dass weniger nicht ausreichen. Vielleicht wird es irgendwann wieder so einen Fall geben und ein Gericht iwrd entscheiden dass auch zwei Buchstaben ausreichen o_O
 
Wobei das mit den 3 Buchstaben ja auch ziemlicher Schwachsinn ist wenn
man auch mit anderem Namen etc. unterschreiben darf.
 
Warum darf ich bei meinen alltäglichen Geschäften mit dem Namen Pamela Anderson
unterschreiben aber darf kein 3 Kreuze machen :confused_alt:
 
Darfst du auch.
Da hab ich nicht widersprochen.

Ich hab nur der AUssage widersprochen, dass das mit den 3 Buchstaben mindestens Schwachsinn sei.. eben weil es auch "größere" Geschäfte gibt.
Sprich, 3 Buchstaben bei der Unterschrift reichen auch aus um einen Vertrag über einen Grundstückskauf gültig zu machen.. und hier MUSS man mit dem richtigen Namen unterschreiben.
 
Achso dann hab ich das Falsch verstanden. Danke für die Erklärung :D
 
> Warum darf ich bei meinen alltäglichen Geschäften mit dem Namen Pamela Andersonunterschreiben aber darf kein 3 Kreuze machen
Darfst du auch. Da hab ich nicht widersprochen.

Zu was ist die Unterschrift dann bitte überhaupt noch gut? Dann könnte ich ja auch mal eben ein Schreiben aufsetzen, dass Person xy bei mir eine Website in Auftrag gegeben hat für 80 Euro, mach drei Kreuze darunter und klage das Geld dann ein, schließlich sind da ja drei Kreuze drunter, die angeblich von xy sind. So eine "Unterschrift" kann ja jeder unter alles druntersetzen und selbige könnte dann auch von jedem sein. Irgendwie erscheint mir solch eine Unterschrift ziemlich sinnlos.

und hier MUSS man mit dem richtigen Namen unterschreiben.

Und wo ist das festgelegt? Hier in dem Thread werden einige seehr merk- und fragwürdige Dinge erzählt. Es wäre mal nett, wenn irgendjemand mal eine Quelle angegeben würde. Ich persönlich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass es ein Gesetz o. Ä. gibt, in dem steht, bei "kleinen Geschäften" (wobei allein das wohl sehr schwer zu definieren wäre) darf man mit irgendeinem Fantasienamen unterschreiben oder alternativ einfach ein paar geometrische Formen dahin malen, die einem gerade in den Sinn kommen.


Außerdem sollte der Unterschied zwischen Theorie und Praxis beachtet werden! Selbst wenn man rein rechtlich mit netten Figuren oder mit F.-W. Steinmeier unterschreiben dürfte, bin ich davon überzeugt, dass wenn man im Globus, Kaufhof, Krummholz oder was auch immer mit Karte bezahlen wollte und mit irgendeinem beliebigen Namen unterschreiben würde, dann würde die Angestellte wohl sagen: "Ist mir völlig egal was Sie für Rechte haben, wenn sie bei uns einkaufen und mit Karte bezahlen wollen, dann unterschreiben Sie jetzt hier mit ihrem richtigen Namen oder zahlen in bar!" Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es die einfach hinnehmen, wenn auf der EC-Karte "Hans Mayer" steht und der Typ einfach mit "Brad Pitt" unterschreibt. Das wird wohl keine Kassiererin durchgehen lassen und das sind schließlich alltägliche Geschäfte und kein Grundstückskauf.
 
Könntest du.. dann würde man dich aber wegen Urkundenfälschung verknacken.. Deine Argumentation ist doch arg polemisch.. du erkennst doch wohl selber den Unterschied ob du bei einem alltäglichen Geschäft mit deinem Vertragspartner Angesicht zu Angesicht stehst und es keinerlei Zweifel an den Vertragspartnern gibt und die Unterschrift auch niemanden interessiert... selbst wenn einer mit Kreuzen unterzeichnet, als wenn du sowas abziehst.


Prinzipiell muss man mit dem richtigen Namen etc unterschreiben. Ich glaube das wäre §126 BGB.. das wäre Schriftform zu Willenserklärungen. EIn Vertrag ist ja immer eine Willenserklärung. Da ist alles geklärt.

Das man unter Umständen auch mit irgendwelchen Namen unterschreiben darf hab ich wie gesagt aus einer Vorlesung die schon länger her ist. Also kA ob und wo das geregelt ist.

Das einzige was ich auf die Schnelle dazu finde ist der Wikipedia Artikel wo allerdings nur von einem Urteil die Rede ist, dass man auch mit Pseudonym unterschreiben darf.
"Zulässig ist auch die Unterschrift mit einem Teil eines Doppelnamens oder mit einem tatsächlich geführten Namen (Pseudonym), sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel "


Und was Theorie und Praxis angeht. Wir reden doch über die Theorie.. Die Frage war ob es rechtlich erlaubt ist.
Wenn die Kassiererin nicht zufrieden mit dem "Hans Meyer" ist, weil deine Identität damit nicht geklärt ist.. da "Hans Meyer" doch stark von der Unterschrift auf deiner EC Karte abweicht.. das ist etwas ganz anderes.

edit:

http://www.consumerblog.de/recht-wer-zahlt-die-zeche-rechtsirrtumer-aufgedeckt/
O_o Keine wirklich gute Quelle.. deckt aber meine Aussage.
 
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