C
ChR15
Gast
Moin,
ich habe diesen Sommer mein Abitur in Niedersachsen gemacht und habe leider noch kein Studium- bzw. Ausbildungsplatz gefunden. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich auch wirklich wenig beworben und sehr wahrscheinlich unzureichend beworben habe, auch aus dem Grund, dass ich bis zum Schluss auf der Kippe stand, was das Bestehen des Abiturs betrifft. Mein Plan war es dann das Jahr zu wiederholen oder ein Prakitkum für die fachgebundene Hochschulreife zu absolvieren.
Dieser Plan ist nun hinfällig. Natürlich ist das in erster Linie gut, da ich jetzt mein vollwertiges Abitur habe, andererseits habe ich nun das Problem mehr oder weniger ohne alles dazustehen.
Meine Idee war es jetzt, falls ich keine Zusage mehr erhalte, mir ein Jahr mit einem Nebenjob ein kleines finanzielles Polster zu erarbeiten. In diesem Jahr würde ich mich dann, um die passende Ausbildungs- Studiumsstätte kümmern. Mir ist bewusst, dass ich das im vergangenen Jahr unlängst hätte machen müssen, das war ein grober Fehler meinerseits, aber ich kann die Zeit nicht zurückdrehen. Ich war mir aber zudem auch relativ unsicher, was überhaupt aus mir werden soll.
Die Frage ist, ob das soweit auch sinnvoll und versicherungstechnisch möglich ist, mit dem Nebenjob. Der Job wäre auf 400€-Basis. Ich bin zwanzig Jahre alt und derzeit noch über meinen Vater familienversichert. Ich habe natürlich schon recherchiert und bin zu dem Informationsstand bekommen, dass ich bis 450€, sprich ein Minijob auf 400€ Basis weiterhin bei meinem Vater in der Familienversicherung versichert bin und das meine Eltern in diesem Jar weiterhin Kindergeld erhalten.
So, jetzt war ich gerade bei der Arbeitsagentur und habe ihn meine Situation geschildert. Dort wurde mir allerdings gesagt, dass die Kindergeldzahlungen und die Versicherung bis vier Monate nach meinem Schulabschluss (Ende Juni) erhalten bleiben und ich, sollte ich bis dahin keine Ausbildungs- oder Studiumsstelle erhalten, erneut bei der Arbeitsagentur vorsprechen wollte. Danach sieht es auch stark aus.
Ich habe bei der Arbeitsagentur auch angesprochen, dass ich eventuell erstmal einen Minijob machen möchte um mir das besagte finanzielle Polster zu erarbeiten und neben dem Schreiben von Bewerbungen halt nicht untätig zuhause herumsitze. Daraufhin meinte die nette Dame, dass ich mich in diesem Fall nicht arbeitslos melden kann, ich müsste mich bereit erklären, mich zur Verfügung zu stellen und Beratungstermine wahrzunehmen.
Laut dieser Seite der Arbeitsagentur, hätten meine Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld und ich wäre weiter krankenversichert, wenn ich einen 400-Job annehmen würde, richtig?
Die Frage ist, muss ich nach der Beendigung der Frist der besagten vier Monate nach dem Abitur dann wieder zur Arbeitsagentur gehen und mich für jede Stelle zur Verfügung stellen und nachweisen, dass ich mich hier und da bewerbe?
Ich meine, ich habe sowieso vor mich zu bewerben, aber ich möchte halt nicht jeden Schritt mit der Arbeitsagentur absprechen müssen, aber wie würde ich das dann nachweisen, ich würde mich ja dann primär um einen Ausbildungsplatz für 2014 bewerben.
tl;dr
400€ Job, Abiturient, 20 Jahre, keine Ausbildung, kein Studium:
Bin ich weiterhin krankenversichert in der Familienversicherung?
Erhalten meine Eltern weiterhin Kindergeld?
Muss ich bei der Arbeitsagentur regelmäßig vorsprechen, trotz Nebentätigkeit und Versorgung durch Eltern, da kein Anspruch auf Arbeitslosengeld usw.?
Fazit: Als Schüler war das Leben nicht so kompliziert. Eventuell könnt ihr mir auf die Sprünge helfen, der Gang zur Arbeitsagentur heute hat mich nur noch mehr verwirrt und mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.
Ich freue mich über jede Antwort, danke.
ich habe diesen Sommer mein Abitur in Niedersachsen gemacht und habe leider noch kein Studium- bzw. Ausbildungsplatz gefunden. Ich muss ehrlich gestehen, dass ich mich auch wirklich wenig beworben und sehr wahrscheinlich unzureichend beworben habe, auch aus dem Grund, dass ich bis zum Schluss auf der Kippe stand, was das Bestehen des Abiturs betrifft. Mein Plan war es dann das Jahr zu wiederholen oder ein Prakitkum für die fachgebundene Hochschulreife zu absolvieren.
Dieser Plan ist nun hinfällig. Natürlich ist das in erster Linie gut, da ich jetzt mein vollwertiges Abitur habe, andererseits habe ich nun das Problem mehr oder weniger ohne alles dazustehen.
Meine Idee war es jetzt, falls ich keine Zusage mehr erhalte, mir ein Jahr mit einem Nebenjob ein kleines finanzielles Polster zu erarbeiten. In diesem Jahr würde ich mich dann, um die passende Ausbildungs- Studiumsstätte kümmern. Mir ist bewusst, dass ich das im vergangenen Jahr unlängst hätte machen müssen, das war ein grober Fehler meinerseits, aber ich kann die Zeit nicht zurückdrehen. Ich war mir aber zudem auch relativ unsicher, was überhaupt aus mir werden soll.
Die Frage ist, ob das soweit auch sinnvoll und versicherungstechnisch möglich ist, mit dem Nebenjob. Der Job wäre auf 400€-Basis. Ich bin zwanzig Jahre alt und derzeit noch über meinen Vater familienversichert. Ich habe natürlich schon recherchiert und bin zu dem Informationsstand bekommen, dass ich bis 450€, sprich ein Minijob auf 400€ Basis weiterhin bei meinem Vater in der Familienversicherung versichert bin und das meine Eltern in diesem Jar weiterhin Kindergeld erhalten.
So, jetzt war ich gerade bei der Arbeitsagentur und habe ihn meine Situation geschildert. Dort wurde mir allerdings gesagt, dass die Kindergeldzahlungen und die Versicherung bis vier Monate nach meinem Schulabschluss (Ende Juni) erhalten bleiben und ich, sollte ich bis dahin keine Ausbildungs- oder Studiumsstelle erhalten, erneut bei der Arbeitsagentur vorsprechen wollte. Danach sieht es auch stark aus.
Ich habe bei der Arbeitsagentur auch angesprochen, dass ich eventuell erstmal einen Minijob machen möchte um mir das besagte finanzielle Polster zu erarbeiten und neben dem Schreiben von Bewerbungen halt nicht untätig zuhause herumsitze. Daraufhin meinte die nette Dame, dass ich mich in diesem Fall nicht arbeitslos melden kann, ich müsste mich bereit erklären, mich zur Verfügung zu stellen und Beratungstermine wahrzunehmen.
Laut dieser Seite der Arbeitsagentur, hätten meine Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld und ich wäre weiter krankenversichert, wenn ich einen 400-Job annehmen würde, richtig?
Die Frage ist, muss ich nach der Beendigung der Frist der besagten vier Monate nach dem Abitur dann wieder zur Arbeitsagentur gehen und mich für jede Stelle zur Verfügung stellen und nachweisen, dass ich mich hier und da bewerbe?
Ich meine, ich habe sowieso vor mich zu bewerben, aber ich möchte halt nicht jeden Schritt mit der Arbeitsagentur absprechen müssen, aber wie würde ich das dann nachweisen, ich würde mich ja dann primär um einen Ausbildungsplatz für 2014 bewerben.
tl;dr
400€ Job, Abiturient, 20 Jahre, keine Ausbildung, kein Studium:
Bin ich weiterhin krankenversichert in der Familienversicherung?
Erhalten meine Eltern weiterhin Kindergeld?
Muss ich bei der Arbeitsagentur regelmäßig vorsprechen, trotz Nebentätigkeit und Versorgung durch Eltern, da kein Anspruch auf Arbeitslosengeld usw.?
Fazit: Als Schüler war das Leben nicht so kompliziert. Eventuell könnt ihr mir auf die Sprünge helfen, der Gang zur Arbeitsagentur heute hat mich nur noch mehr verwirrt und mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.
Ich freue mich über jede Antwort, danke.