WhiteShark
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
- Beiträge
- 9.949
Ups, sollte natürlich Nachteile heißen :-D
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
methadron schrieb:Edit: der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist übrigens das Aussteigen an der Ampel. Ist das bei der Anzeige zu Protokoll gegeben worden?
Ich könnte mir fast vorstellen, dass die Gegenseite überhaupt keine Anzeige erstattet hat, sondern das ganze aus der ursprünglichen Anzeige resultiert.
Erklär mir bitte mal inwiefern das Aussteigen an einer roten Ampel das "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet". (vgl. §315c StGB)methadron schrieb:Edit: der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist übrigens das Aussteigen an der Ampel.
heronimo schrieb:Du kapierst es einfach nicht, es steht doch sogar drauf, "sie werden daher gebeten"...
methadron schrieb:http://www.verteidiger-berlin.info/docs/anwalt-eingriff-strassenverkehr.php
Stichwort Hindernis, denn nichts anderes ist ein Fahrzeug ohne Führer.
Siehe auch 38 Stvo
Es ordnet an SOFORT freie Bahn zu schaffen.
Zhalom schrieb:Es steht auch da "Vorladung". Besteht bei Strafverfolgungsbehörden keine Rechtspflicht auf Erscheinen bei Vorladungen? Sollen die deiner Meinung nach etwa schreiben, "sie werden daher gezwungen.."??
Nach § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung ist jedermann befugt eine Person ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn diese Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und wenn sie der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann.
Der dort besprochene Straftatbestand wird dem TE aber gar nicht vorgeworfenmethadron schrieb:
diRAM schrieb:Also mal ehrlich, hier werden Straftatbestände und Situationen herbei konstruiert, die der Ausgangssachverhalt des TE so schlichtweg nicht hergegeben hat
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).