Nach erfolgten Widerruf wie schnell Ware zurückschicken?

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Hallo,
habe mir ein Vertrag über Sparhandy geholt und diesen auch erfolgreich widerrufen. Konnte allerdings aufgrund gesundheitlicher Probleme die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen zurückschicken.

Also habe vor 3 Wochen widerruf eingereicht kann aber erst jetzt zurückschicken. Sparhandy sagt jetzt allerdings sie werden das Handy nicht mehr annehmen wenn ich es zurückschicke da 14 Tage um sind nach erfolgten Widerruf.

Meines Wissens gibt es für die Zeit der Rücksendung danach allerdings vom Gesetzesgeber her keine Frist höchstens könnten sie mir in Rechnung stellen das sie das Handy für eine Woche nicht an einen neuen Kunden auslieferen konnten.

Könnt ihr mir da weiterhelfen?
 
Gut dann ist das geklärt allerdings frage ich mich :

Zum Handyvertrag muss ich nichts zurückschicken ergo müsste dieser ja gekündigt sein, nur das Handy dürften sie mir dann doch eigentlich in Rechnung stellen?
 
Nein, ist nicht geklärt. Es gibt zwar diese Frist; das Überschreiten hat allerdings nicht das Erlöschen des Widerrufsrechtes zur Folge.

Statt dessen gerät man dann uU in Verzug; hier ebenfalls fraglich, da du das Überschreiten der Frist vielleicht nicht zu vertreten hast. Aber das ist ein unwesentlicher Punkt. Lass dich nur nicht veralbern!
 
Droitteur schrieb:
Nein, ist nicht geklärt. Es gibt zwar diese Frist; das Überschreiten hat allerdings nicht das Erlöschen des Widerrufsrechtes zur Folge.

Wozu gibt es dann diese frist im Bürgerlichen Gesetzbuch wenn sie, deiner Meinung nach, keine wirkliche Wirkung hat und man sie beliebig überschreiten kann?
 
Bin jetzt ein wenig verwirrt. Sollte ich dem Händler jetzt einfach die Ware zurückschicken und er muss sie annehmen?

Aber wozu ist dann diese 14 Tage Frist da wenn man sie ja überschreiten darf
 
Wenn diese Interpretation der Kanzlei zutrifft, wäre dem Missbrauch endgültig Tür und Tor geöffnet. Man widerruft dann nach 14 Tagen und schickt dann zurück, wenn man lustig ist.

Ehrlich, das kanns nicht sein und hat mit gesundem Menschenverstand nichts mehr zu tun
 
Habt ihr den Link überhaupt gelesen, die möglichen Konsequenzen für den Käufer stehen direkt im zweiten Absatz.
 
Steht zwar auch im Link aber die Frist sorgt nur dafür, dass man sich unter Umständen schadenersatzpflichtig macht.
Das ist auch keine Interpretation sondern gesetzlich geregelt.

Um den Verzug zu beenden sollte man die Ware zurückschicken. Falls der andere ablehnt, so ist er zumindest in Annahmeverzug.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann mindert der Verkäufer den Betrag um 50% und du darfst dich halt vor Gericht plagen :-)
 
uincom hat da schon ganz recht! Solche Dinge anzuführen - das kann man ja *immer* sagen, aber in der Frage ging es doch wohl um die Rechtslage? Die ändert sich da nicht und von Angstmachen sollte man schon die Finger lassen, sonst braucht man sich auch gleich gar nicht zu informieren..
 
Wenn ich richtig verstehe, ist der Vertrag widerrufen. Das heißt sparhandy wird wohl eine Rechnung für das Gerät schicken, denn durch den Widerruf ist das handy nicht mehr bezahlt.

Ich würde das Gerät zurückschicken und der Forderung widersprechen.
Der Händler müsste die Forderung dann einklagen. Ob er das macht, würde ich bezweifeln. Denn die Rechtslage wurde ja bereits geschildert. Da könnte der Händler höchstens Schadensersatz zugesprochen bekommen.
 
Wenn es dem TE um die Rechtslage geht, sollte er in einem Rechtsberatungsforum, der Verbraucherberatung oder seinem Anwalt vorstellig werden, da eine wirkliche RECHTSberatung in Foren wie diesen verboten sind, und das aus gutem Grund, wie man sieht.

Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber bei der Benennung von eventuellen, negativen Folgen von Panikmache zu sprechen oder dass das Haus angezündet wird ist mehr als nur daneben.

@Whiteshark:

Es geht darum dass widerrufen wurde, das Gerät aber nicht innerhalb dieser Widerrufsfrist zurückgeschickt wurde, sondern erst DREI Wochen nach Einreichen des Widerrufs, und dass sich Sparhandy nun weigert das Gerät zurück zu nehmen, weil er es eben erst drei Wochen NACH Widerruf zurückschicken will
 
Zuletzt bearbeitet:
Worum es geht ist mir durchaus bewusst.
Es geht einmal um den Handyvertrag (welcher erfolgreich widerrufen wurde) und um das Handy, welches von Sparhandy quasi als Prämie rausgegeben wurde.
Das Handy ist also nicht bezahlt, da der Handyvertrag widerrufen ist.
Darum wird Sparhandy dafür mit Sicherheit eine Rechnung schicken.
 
Droitteur schrieb:
Aber nicht unnötig Panik verbreiten, ja? ;D

Panik?

Das Handy ohne vorherige Absprache und Einigung zurückzusenden wäre nicht wirklich clever. Ohne Ware und dann auch noch auf das Wohlwollen des Händlers angewiesen zu sein ... suboptimal.

uincom hat da schon ganz recht! Solche Dinge anzuführen - das kann man ja *immer* sagen, aber in der Frage ging es doch wohl um die Rechtslage? Die ändert sich da nicht und von Angstmachen sollte man schon die Finger lassen, sonst braucht man sich auch gleich gar nicht zu informieren..

Die Rechtslage ist manchmal nur bedingt hilfreich. Recht haben und Recht bekommen sind ja - wie man so schön sagt - unterschiedliche Dinge. Der Streitwert wird im Zweifel nicht sehr hoch sein, selbst mit Rechtsschutz fragwürdig ob man es drauf anlegen sollte.

Daher erstmal die nun hier erlangte Erkenntnis nutzen, um schriftlich eine Einigung bzw. Einlenken zu erwirken. Danach kann das Handy immer noch zurückgeschickt werden um seine Recht zu wahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie bereits gesagt, er hat das handy nicht bezahlt.
Somit kann der Händler ihm das in Rechnung stellen (und wird das mit Sicherheit auch).

Wenn er es zurück schickt, kann der Händler nur auf vertragserfüllung oder Schadensersatz klagen.
Ersteres wird schwierig, da ja widerrufen wurde. Letzteres lohnt sich für den Händler nicht, da das Gerät wohl kaum so schnell an wert verlieren wird.

Schickt er es nicht zurück, so kommt eine Rechnung, Inkasso und am Ende die Klage.
Bis dahin vergeht locker ein halbes Jahr, eher mehr. Da wird es schwer mit dem Widerruf.

Wenn man zurück schickt, nimmt man dem Händler die Möglichkeiten.
 
Zur Rechtslage, Bernard: Solange du deinen Senf zum Recht dazugeben kannst, werde ich mir dies doch wohl nicht minder herausnehmen dürfen?

Zur Praxis, smuper: Der TE hat also das Handy nicht rechtzeitig zurückgeschickt; nun soll er schlicht noch länger behalten?? Damit hätte er den Verzug auf jeden Fall zu verschulden. Und der Unternehmer muss so lange auch formal nichts zurückzahlen..

"Recht haben und Recht bekommen sind ja - wie man so schön sagt - unterschiedliche Dinge." Das greife ich immer wieder gern auf. Dieser Spruch lässt sich ironischerweise und vor allem richtigerweise in Wahrheit so lesen: Wer Recht bekommen will, muss etwas dafür tun. Du magst dafür deine Taktik verfolgen. Was bei der Rechtsverfolgung aber ganz sicher nicht hilft, ist Panikmache, und genau darum handelt es sich bei deiner Tonart. Gegen sachliche Aufklärung dagegen hätte ich ja gar nichts einzuwenden; dass es allgemein schwer sein kann, gebe ich gern zu.
 
Ich denke ab hier drehen wir uns im Kreis und es ist alles gesagt. Soll der Threadersteller entscheiden was sinnvoll ist und was nicht.
 
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