Nach Reparatur beschädigt - Recht

DiabloJulian

Lt. Junior Grade
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Hallo,

ich habe mein Notebook (UX303LN) zur Reparatur bei Asus eingeschickt (defektes WLAN-Modul), welche auch erfolgreich von dem Dienstleister LetMeRepair behoben wurde. Jedoch wurde dabei anscheinend ziemlich grob mit meinem Trackpad umgegangen, dieses weist nämlich nun auf der linken Seite Gebrauchsspuren auf die vorher definitiv nicht da waren: Sobald ich mit den Finger nur sehr leicht Druck auf das Trackpad ausübe, gibt es komisch Klickgeräusche von sich, teilweise sogar beim scrollen! Die rechte Seite verhält sich wie zuvor, kein unangenehmes Klickgeräusch.

Nun meine Frage: Ist das wieder ein Fall für die Garantie? Wie ist meine Rechtslage (Nachweis, etc.). Habe ich Anspruch auf ein Austauschgerät (neu?), da ich das Gerät dringend für die Uni benötige und ich nicht weiß wie lange die Reparatur dauert (die für das WLAN-Modul ging relativ flott, 1Woche...jedoch muss sich dies beim Austausch des Trackspads nicht so verhalten...).

Grüße Julian
 
Naja wenn es jetzt einen Mangel hat der vorher nicht da war, dann haben die das Recht diesen Mangel zu beheben, sprich bei LetMeRepair melden und mal hören was die sagen.
 
Scheint ja noch recht neu zu sein.. nur einmal mehr mein pauschaler Hinweis: Da hättest dich besser direkt an deinen Verkäufer gewandt, statt an den Hersteller. Oder hast du?
 
Hilft nur anrufen, meckern und beschweren.

Hättest vorher mal Fotos machen sollen^^


Für Asus bzw. besser gesagt Avarto als Dienstleister arbeiten Bäcker, Maurer, Hausfrauen etc. ... nix Fachpersonal.
Bei mir waren es damals 2 aus dem Bereich IT die etwas Ahnung hatten ... der Vorarbeiter kam vom Bau^^

Die Bude is aber schon lang zu!
 
Droitteur schrieb:
Scheint ja noch recht neu zu sein.. nur einmal mehr mein pauschaler Hinweis: Da hättest dich besser direkt an deinen Verkäufer gewandt, statt an den Hersteller. Oder hast du?

Habe ich gemacht (notebooksbilliger), jedoch verwiesen die mich nur weiter an ASUS mit dem Hinweis dass sie dann selbst ASUS kontaktieren würden mit einer unnötigen Zwischenstufe für mich.


alffrommars schrieb:
Hilft nur anrufen, meckern und beschweren.

Hättest vorher mal Fotos machen sollen^^

Bereits getan (Anruf+Fotos), die Servicemitarbeiter waren alle recht freundlich und die erste Reparatur des WLAN-Moduls ging ja auch recht flott (1 Woche), lediglich der Umgang von LetMeRepair mit meinem Laptop war unter aller Sau!
Und Erfahrungswerte hatte ich auch noch nicht, das ist mein erster kaputter Laptop...
 
Super, dann würde ich mich von nun an nur noch an den Verkäufer wenden (auch wenn mir derjenige in deinem Fall nicht als "einfacher" Kontakt bekannt ist). Willst du dein Geld zurück oder mangelfreie Ware? Falls Ersteres, müsstest du argumentieren, dass der erste Nacherfüllungsversuch offensichtlich fehlgeschlagen ist und ohnehin dir auch kein weiterer Versuch zuzumuten ist und die Angelegenheit auch schon genügend Zeit in Anspruch nimmt. Konfliktfreier kommst du jedoch voran, wenn du nochmal Gelegenheit zur Nacherfüllung gibst.
 
Also das Paket zur 2. Nacherfüllung ist gestern raus... Ich gebe dem ganzen eine Woche, falls nicht wende ich mich direkt an notebooksbilliger.de . Auch falls das Notebook wieder mit einem Mangel zurück kommt, eine dritte Chance wird es nicht geben (ich bin ja auf das NB angewiesen).
 
das wird kaum was bringen. Solche Reparaturfirmen arbeiten alle in nem irrsinnigen Akkord. Ich war mal für einen Tag zum Probearbeiten bei einem anderen Notebookhersteller dessen Name mit einem A beginnt und ebenfalls vier Buchstaben hat. Da mussten die Arbeiter 5 Geräte pro Stunde schaffen, dann gab es erst den Mindestlohn (damals 7€), für mehr dann entsprechend mehr Geld. Man hat einem da eingetrichtert dass man ja nicht Bildschirme oder Hochglanzrahmen anfassen soll, damit es nicht zu Kratzern kommt. Dennoch kommt es bei der "sanften" Abarbeitung zwangsläufig zu Beschädigungen. Ebenfalls wurden viele Diagnosen vorschnell durchgeführt. Bildschirmriss? Gleich weggelegt zur kostenpflichtigen Reparatur.
Das ist ein Grund warum ich keine Notebooks aus dem Privatkundenbereich kaufe...
 
DiabloJulian schrieb:
Also das Paket zur 2. Nacherfüllung ist gestern raus... Ich gebe dem ganzen eine Woche, falls nicht wende ich mich direkt an notebooksbilliger.de . Auch falls das Notebook wieder mit einem Mangel zurück kommt, eine dritte Chance wird es nicht geben (ich bin ja auf das NB angewiesen).
an asus? Dein Counter bei Notebooksbilliger steht damit immer noch bei : 0

Du haust hier gerade Gewährleistung und Garantie durcheinander.
 
Red ihm das nur nicht ein^^

Erstens ist das mit dem Counter nicht die ganze Wahrheit: der muss lange nicht immer bei 2 landen. Und zweitens hat er sich an den Verkäufer gewandt und ihm zu verstehen gegeben, dass da wohl ein Mangel vorliegt und er den behoben haben möchte; der Verkäufer verweist an einen Dritten, dessen Handlungen er sich damit zurechnen lassen muss.
 
Da muss man dann aber hart sagen: Wenn er sich abwimmeln lässt und aus seinem Gewährleistungsanliegen ein Garantieanliegen (2 verschiedene Ansprechpartner macht), dann ist das doof gelaufen und absolut nicht nett von Notebooksbilliger.de

Streng genommen hat er noch keinen Versuch im Gewährleistungssinne unternommen. Ob man nun wirklich den 3. Fehlversuch abwarten muss, sei erst einmal dahingestellt. Gibt sicherlich ausnahmen, die Regel ist aber Wandlung nach dem 3. Fehlversuch (bzw. eigentlich beim 3. auftreten des gleichen Fehlers).
 
Wie gesagt ist das noch lange nicht das Ende vom Lied. So gibt es ja nach wie vor die zeitliche Grenze der Zumutbarkeit; ein Fehlschlagen von Reparaturversuchen ist nur eine, und vor allem keine notwendige, Bedingung, um zurücktreten zu können.

Wegen deiner harten Feststellung muss man auch ganz klar sagen: Der Käufer hat sich nicht abwimmeln lassen, sondern hat auf Anweisung des Verkäufers gehandelt; er muss sich die darauf folgenden Handlungen somit uneingeschränkt zurechnen lassen, als wären es seine eigenen. Somit hat er auch wirklich selbst einen fehlgeschlagenen Versuch.

Noch was zu der "2" oder "3": das betrifft die Vermutung, wann ein Versuch fehlgeschlagen ist. Es bedeutet nicht, dass ein Fehler zweimal behoben werden darf oder ähnliches, sondern es bleibt streng genommen bei einem Versuch, nach dessen Fehlschlagen man vom Vertrag zurücktreten kann. In der hier aufgetretenen Konstellation kann man vllt sogar noch darüber streiten, ob man den Versuch nicht gar als erfolgreich ansehen darf - ist ja bloß ein neuer Mangel aufgetreten. Unschwer wird man aber sagen können, dass dem Käufer nach dieser (und wohl nicht unüblichen) Erfahrung und insbesondere mit Blick auf die schon eine Weile vergehende Zeit eine weitere Reparatur in diesem Hause nicht zuzumuten ist.
 
Ok Leute, das freut mich ja das hier so rege diskutiert wird :) Aber könntet ihr mich mal auf den Stand der Dinge bringen?

Also wie schon erwähnt hat Notebooksbilliger darauf verwiesen, dass sie den Mangel dann selbst an ASUS weiterleiten würden und ich das auch direkt bei ASUS melden könnte zwecks schnellerer Abhandlung (ich verweise einfach mal auf den Forumsthread).

Jetzt habt ihr hier Gewährleistung und Garantie erwähnt. Notebooksbilliger als Verkäufer muss mir was genau gewährleisten? Sie sind nicht für die Garantie zuständig, da diese ja vom Hersteller (ASUS) kommt. Was soll ich einfordern? Wie verhält sich das, mit der Anzahl der Nacherfüllungsversuche? An wen muss ich mich dann genau wenden? Wer kann/muss mir einen Austausch vom Gerät anbieten, falls die 2. Nacherfüllung auch fehlschlägt(Neugerät, gebraucht?). Oder muss ich nochmals mit einer Reparatur (von einem anderen Dienstleister) rechnen? Was sind vertretbare Fristen/Zeiten hierfür (insgesamt besteht das Problem jetzt schon knapp 2 Wochen). Soll ich mich in Zukunft an notebooksbilliger oder weiterhin an ASUS wenden?

Ich bin jetzt ein wenig verwirrt bzgl. Gewährleistungsanliegen und Garantieanliegen, könntet ihr mich darüber genauer aufklären?

Noch eingie nützliche Infos bzgl. der Gewährleistung: Kaufdatum war der 28.02.15, also sind 6 Monate schon lange vorbei. Bedeutet das, dass ich nun in der Beweislast bin?

Vielen Dank für eure Anteilnahme und Hilfe!
 
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Ganz grob: Gewährleistung bedeutet das Einstehen des Verkäufers für die Mangelfreiheit der Kaufsache bei deren Übergabe. Unter Garantie kann man verschiedene Dinge verstehen; Anspruchsgegner ist der Garantiegeber, häufig der Hersteller.

Ich kürz mal ab: Gewährleistung ist in aller Regel vorteilhafter; Garantie hat lediglich einen guten Ruf, soweit mancher Garantiegeber entweder zu Kulanz neigt oder einfach nur nicht so streitlustig ist und das wie Kulanz aussehen lässt. Um Gewährleistungsrechte geltend zu machen, muss man sich in letzter Konsequenz natürlich an den Gewährleistungsschuldner halten und das ist wie gesagt der Verkäufer, also notebooksbilliger.

Nun ist Auslegungssache, wie man das bewertet, was da im Forum passiert ist; um der Praxis von Verkäufern, zur eigenen Entlastung pauschal auf Hersteller zu verweisen, zu begegnen, dürfte es nicht allzu schwerfallen, zu argumentieren, dass dem Verkäufer die Handlungen des Dritten (hier du und der Hersteller/Reparateur) zuzurechnen sind. Das kann man auch anders sehen; jedenfalls aber hast du dem Verkäufer den Defekt mitgeteilt und ihm Gelegenheit gegeben, etwas dagegen zu tun, was letztlich die eigentliche Voraussetzung für das Rücktrittsrecht ist.

Beweislast liegt bei dir, wenn sich der Defekt außerhalb der ersten sechs Monate zeigt. Wichtig ist also nicht der heutige Tag, sondern wann er sich gezeigt hat. Hilfsweise würde ich mich aber auf den Standpunkt stellen, dass offenbar nicht mal der Hersteller der Ansicht war, die Sache wäre bei Übergabe sehr wohl mangelfrei gewesen (ansonsten finden nämlich die allermeisten Garantiebedingungen, wenn einer behauptet, hier würden nur Garantiehandlungen stattgefunden haben, keine Anwendung). Höchst hilfsweise könnte man noch sagen, dass der Verkäufer die Entscheidung, ob ein Mangel vorliegt, sogar bewusst abgegeben hat, unabhängig von seinem Bewusstsein, im Rahmen der Gewährleistung zu handeln.

Um es aber noch mal kurz auf den Punkt zu bringen wie schon oben: "Konfliktfreier kommst du jedoch voran, wenn du nochmal Gelegenheit zur Nacherfüllung gibst."

PS: Ach, deine konkreten Nachfragen noch: Halte dich nur noch an deinen Verkäufer. Zwei Wochen sind unschön, aber vllt noch nicht soo lange; vllt hättest du auch auf Austausch statt Reparatur bestehen sollen, das geht natürlich schneller; vllt ist die Zeit aber auch nicht mehr so wichtig, da schon Mist mit deinem Laptop gebaut wurde - das ist letztlich Argumentationssache.

Problem beim Argumentieren: Du argumentierst ja wenn, dann um Zeit zu gewinnen; in Wahrheit aber kostet das auch bloß Zeit, egal, wer das Gericht am Ende überzeugen kann. Ist also nur sinnvoll, wenn du wirklich zum Äußersten gehen willst und dir einfach ein anderes Notebook kaufst und ggf auf Rückzahlung klagst und mit dem Risiko leben kannst, das Geld nicht wiederzusehen (evtl verkaufst dann eines der Geräte, aber die Prozesskosten bleiben).
 
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Danke für die ausführliche Antwort! Ich werde dann jetzt mal abwarten was die 2. Nacherfüllung mit sich bringt und mich ggf. nochmals hier melden. Vor Gericht möchte ich das ganze nur ungern tragen, da hoffe ich auf andere Lösungswege :)
 
Verständlich, aber darauf spekulieren "die" (damit meine ich mal grob "alle"^^) natürlich ;) Dann bis demnächst und viel Erfolg!
 
Perfekt erklärt würde ich sagen. Stimme da zu 99% zu, lediglich:

"Gewährleistung ist in aller Regel vorteilhafter;" würde ich verneinen. Nehmen wir Shops wie Mindfactory und Co, die nach 6 Monaten (Beweislastumkehr) sehr sehr häufig darauf bestehen, dass der Käufer beweist, dass ein Defekt bei Übergabe bereits bestand. Damit ist die Gewährleistung bei unseriösen Shops (Mindfactorygruppe ist wie gesagt das perfekte Beispiel dafür) lediglich 6 Monate etwas wert. Im Bereich Elektronik (PC, Smartphone und Co), ist es eigentlich die Regel, dass man 2 Jahre Garantie hat. In der Regel ist die Abwicklung über den Hersteller direkt häufig schneller und unkomplizierter, aber man muss sich vorher informieren, wie die Qualität der Garantieabwicklung ist. Asus ist halt dafür bekannt ihrem Support in Foren alle Ehren zu machen: Mistig.

Ich bin Vertreter des Standpunktes, dass die Gewährleistung eine trügerische Mogelpackung ist, wenn der Händler sich nach 6 Monaten quer stellt (was laut Gesetz sein gutes Recht ist - Stichwort Beweislast). Viele kenne den Unterschied Garantie/Gewährleistung gar nicht und denken sie sind 2 Jahre Sorgenfrei....
 
Scythe1988 schrieb:
Ich bin Vertreter des Standpunktes, dass die Gewährleistung eine trügerische Mogelpackung ist

Die Gewährleistung für den Otto Normalverbraucher beträgt faktisch nur 6 Monate. Eben weil es kaum jemand versteht fühlen sich einige Händler genötigt 2 Jahre anzubieten, statt dem wütenden Kunden die Gesetzeslage zu erklären. Die vollen 2 Jahre gelten in erster Linie für sehr teure Dinge, bei denen man einen Gutachter beauftragen kann, mit dessen Hilfe man vor Gericht den Mangel seit Übergabe beweisen könnte.
 
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