Danke für die Blume
Ich kann den Standpunkt verstehen, nach dem man die Gewährleistung für nicht vorteilhafter oder gar für eine Mogelpackung hält. Ich will hier nicht missionieren - und die allgemeine "Drohung" durch gewisse harte angstmachende Verkäufer, wegen der Käufer lieber nicht vor Gericht gehen, gibt dir auch Recht -, aber an dem Punkt will ich wie üblich darauf hinweisen:
1. Die Rechtsfolgen der Gewährleistung sind ganz einfach fair geregelt; das kann im Rahmen von Garantien ganz anders sein. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, die immer und immer wieder sich mit dem Hersteller herumplagen mussten, weil der einfach kein Geld rausrücken, sondern zum zehnten Mal reparieren wollte. So mancher hat sich schon geärgert, dass er nicht Gewährleistung geltend gemacht hat, weil damit zB auch Neubeginn von Fristen verbunden ist; diese Chance vertut man sich, wenn man nicht in erster Linie auf den Verkäufer zugeht.
2. Es handelt sich streng genommen auch nicht um eine Mogelpackung, sondern um eine Selbstverständlichkeit, die nur hier und da irgendwie missverständlich aufgebauscht wurde. Die Gewährleistung ist nämlich bei genauer Betrachtung kaum etwas anderes als eine Verjährungsfrist: so wie man allgemein kennt, das Schulden verjähren, so verjährt die Schuld des Verkäufers - Lieferung einer mangelfreien Sache - eben nach zwei Jahren. Das ist also nichts, das man erst erfinden musste, sondern ist im Gegenteil bereits eine erste Begrenzung der Schuldnerpflicht; insbesondere wenn man beachtet, dass die Frist gar kürzer ist als die regelmäßige Verjährung.
3. Nicht zuletzt will ich noch mal darauf hinweisen, dass die Annahme, volle zwei Jahre gälten nur für sehr teure Dinge, bei denen ein Gutachter sich "lohnt", nur daher rühren kann, dass man sich allgemein zu leicht abschrecken lässt. Dass man als Anspruchsteller allgemein in der Beweispflicht ist, ist erst mal fair: wer was will, muss beweisen, sonst kann ja jeder kommen. Die Beweislastumkehr der ersten sechs Monate ist schon ein großes Zugeständnis. Hinzunehmen muss man noch die Erwägung: wenn ja "jeder" kommen kann, muss man geschützt werden; wenn nicht mal der Käufer beweisen kann, nicht zB selbst schuld am Defekt zu sein, wie kann er dann überhaupt selbst sicher sein, dass es sich um einen gewährleistungsrelevanten Mangel handelt?
Wenn er aber immer pfleglich mit seiner Sache umgegangen ist, dann ist es sozusagen eine innere Tatsache, nach der ihm absolut klar (oder zumindest allerhöchstwahrscheinlich) ist, dass da im Produkt ein Fehler vorliegen muss, der schon früher bestand. Dann kann es sich auch lohnen, einen Streit zu riskieren: Auf Dauer wird die Mentalität der Verkäufer, pauschal abzulehnen, schon nachlassen; jedenfalls aber sollte man sich nicht allzu schnell abschrecken lassen. Auch das Gericht will keine absolute Wahrheit, sondern es muss nur zur persönlichen Überzeugung kommen; das ist viel weniger als etwa im Strafprozess. So kann ihm schon genügen, wenn ein Gutachter feststellt, dass keine Einwirkungen von außen auf die Sache gewirkt haben. Er kann aber auch auf ein Gutachten verzichten, wenn ein Defekt etwa häufiger auftritt oder der Händler den Beweisantritt vereitelt, etwa wenn er eine Sache erst mal einschicken lässt und dann behauptet "nicht unsere Schuld, aber hier haste zwei Mark, das Ding haben wir schon mal entsorgt".
Trotzdem ist es natürlich richtig: bevor gar nichts mehr geht, ist ein kulanter Garantiegeber noch ordentlich was wert. Ich persönlich würde aber zuallererst immer versuchen, die Gewährleistung durchzudrücken, um mir die Rechtsfolgen aus "1." zu erhalten und ggf zu verlängern.
Für betrügerisch halte ich oft sogar die Garantien, die im Grunde nicht mehr Leistungen als die Gewährleistung bieten, die auch dieselben Bedingungen haben, und die womöglich hauptsächlich den Zweck haben, die Gewährleistung zu unterminieren, da die Kosten über den Regress potenziell ohnehin beim Hersteller landen und er in diesem Rahmen weitgehend seine eigenen Regeln aufzwängen und den Käufer im Ergebnis um seine weiteren Rechte bringen kann. Nicht ohne Grund sah sich die Gesetzgeberin sogar dazu genötigt, in Garantiebedingungen den Hinweis vorzuschreiben, dass Gewährleistung von der Garantie nicht beeinträchtigt wird. Kulanz ist natürlich trotzdem eine feine Sache, wenn es drauf ankommt und nichts anderes mehr geht.
Ich kann den Standpunkt verstehen, nach dem man die Gewährleistung für nicht vorteilhafter oder gar für eine Mogelpackung hält. Ich will hier nicht missionieren - und die allgemeine "Drohung" durch gewisse harte angstmachende Verkäufer, wegen der Käufer lieber nicht vor Gericht gehen, gibt dir auch Recht -, aber an dem Punkt will ich wie üblich darauf hinweisen:
1. Die Rechtsfolgen der Gewährleistung sind ganz einfach fair geregelt; das kann im Rahmen von Garantien ganz anders sein. Wie oft habe ich schon von Leuten gehört, die immer und immer wieder sich mit dem Hersteller herumplagen mussten, weil der einfach kein Geld rausrücken, sondern zum zehnten Mal reparieren wollte. So mancher hat sich schon geärgert, dass er nicht Gewährleistung geltend gemacht hat, weil damit zB auch Neubeginn von Fristen verbunden ist; diese Chance vertut man sich, wenn man nicht in erster Linie auf den Verkäufer zugeht.
2. Es handelt sich streng genommen auch nicht um eine Mogelpackung, sondern um eine Selbstverständlichkeit, die nur hier und da irgendwie missverständlich aufgebauscht wurde. Die Gewährleistung ist nämlich bei genauer Betrachtung kaum etwas anderes als eine Verjährungsfrist: so wie man allgemein kennt, das Schulden verjähren, so verjährt die Schuld des Verkäufers - Lieferung einer mangelfreien Sache - eben nach zwei Jahren. Das ist also nichts, das man erst erfinden musste, sondern ist im Gegenteil bereits eine erste Begrenzung der Schuldnerpflicht; insbesondere wenn man beachtet, dass die Frist gar kürzer ist als die regelmäßige Verjährung.
3. Nicht zuletzt will ich noch mal darauf hinweisen, dass die Annahme, volle zwei Jahre gälten nur für sehr teure Dinge, bei denen ein Gutachter sich "lohnt", nur daher rühren kann, dass man sich allgemein zu leicht abschrecken lässt. Dass man als Anspruchsteller allgemein in der Beweispflicht ist, ist erst mal fair: wer was will, muss beweisen, sonst kann ja jeder kommen. Die Beweislastumkehr der ersten sechs Monate ist schon ein großes Zugeständnis. Hinzunehmen muss man noch die Erwägung: wenn ja "jeder" kommen kann, muss man geschützt werden; wenn nicht mal der Käufer beweisen kann, nicht zB selbst schuld am Defekt zu sein, wie kann er dann überhaupt selbst sicher sein, dass es sich um einen gewährleistungsrelevanten Mangel handelt?
Wenn er aber immer pfleglich mit seiner Sache umgegangen ist, dann ist es sozusagen eine innere Tatsache, nach der ihm absolut klar (oder zumindest allerhöchstwahrscheinlich) ist, dass da im Produkt ein Fehler vorliegen muss, der schon früher bestand. Dann kann es sich auch lohnen, einen Streit zu riskieren: Auf Dauer wird die Mentalität der Verkäufer, pauschal abzulehnen, schon nachlassen; jedenfalls aber sollte man sich nicht allzu schnell abschrecken lassen. Auch das Gericht will keine absolute Wahrheit, sondern es muss nur zur persönlichen Überzeugung kommen; das ist viel weniger als etwa im Strafprozess. So kann ihm schon genügen, wenn ein Gutachter feststellt, dass keine Einwirkungen von außen auf die Sache gewirkt haben. Er kann aber auch auf ein Gutachten verzichten, wenn ein Defekt etwa häufiger auftritt oder der Händler den Beweisantritt vereitelt, etwa wenn er eine Sache erst mal einschicken lässt und dann behauptet "nicht unsere Schuld, aber hier haste zwei Mark, das Ding haben wir schon mal entsorgt".
Trotzdem ist es natürlich richtig: bevor gar nichts mehr geht, ist ein kulanter Garantiegeber noch ordentlich was wert. Ich persönlich würde aber zuallererst immer versuchen, die Gewährleistung durchzudrücken, um mir die Rechtsfolgen aus "1." zu erhalten und ggf zu verlängern.
Für betrügerisch halte ich oft sogar die Garantien, die im Grunde nicht mehr Leistungen als die Gewährleistung bieten, die auch dieselben Bedingungen haben, und die womöglich hauptsächlich den Zweck haben, die Gewährleistung zu unterminieren, da die Kosten über den Regress potenziell ohnehin beim Hersteller landen und er in diesem Rahmen weitgehend seine eigenen Regeln aufzwängen und den Käufer im Ergebnis um seine weiteren Rechte bringen kann. Nicht ohne Grund sah sich die Gesetzgeberin sogar dazu genötigt, in Garantiebedingungen den Hinweis vorzuschreiben, dass Gewährleistung von der Garantie nicht beeinträchtigt wird. Kulanz ist natürlich trotzdem eine feine Sache, wenn es drauf ankommt und nichts anderes mehr geht.
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